Ich bin durch die Polizei schwer verleumdet worden, und zwar in Form eines Polizeiberichts.
Hintergrund:
Ich wurde zwei Jahre lang von meiner Wohnungsnachbarin schwer verleumdet. Sie rief immer wieder grundlos die Polizei, wegen angeblicher Ruhestörung, die es nicht gab, da ich immer leise war. Sie behauptete, von mir beschimpft und bedroht zu werden. Nichts davon ist wahr.
Nun ist folgendes passiert: Ich trat, aus Wut, im Vorübergehen, gegen die Tür der Nachbarin. Das war nur ein leichter, symbolischer, Fußtritt, die jede normale Tür aushält. Aber der alte Pressspan des Türrähmens brach um das Schloss herum aus, und die Tür war offen.
Das ist schon lange her. Den Schaden an der Tür habe ich längst bezahlt. Ich wurde dafür von der Nachbarin angezeigt, aber nicht angeklagt und daher auch nicht verurteilt.
In den Akten, die ich über meinen Anwalt erhielt, findet sich allerdings ein schwer verleumderischer Polizeibericht. In diesem Polizeibericht heißt es, ich habe in der Wohnung der Nachbarin Möbel zerschlagen.
In Wahrheit habe ich die Wohnung natürlich nicht einmal betreten.
Frage:
Welche Bedeutung hat dieser falsche Polizeibericht? Ist er durch andere Polizisten in Deutschland jederzeit durch die EDV einzusehen?
Denn was nützt es mir, wenn ich deshalb weder angeklagt noch verurteilt wurde, wenn es trotzdem einen Polizeibericht gibt, in dem steht, ich sei in eine Nachbarwohnung eingebrochen und habe dort Möbel zerschlagen?
Ist es sinnvoll, den Polizisten, der das geschrieben hat, wegen Verleumdung anzuzeigen?