Was tun nach mündl. Ablehnungsbescheid Polizei Berlin?

Hallo,

wie Ihr es dem Betreff entnommen habt, wurde ich nach Abschluss des Auswahlverfahrens für den mD, nachträglich abgelehnt. Ich wurde zunächst zum sogenannten "Leumundsgespräch" eingeladen.

(Da gegen mich in der Vergangenheit zwei Ermittlungsverfahren anhängig waren. Die wiederum beide gemäß Artikel 170 II. StPO eingestellt wurden.)

Ergänzung: habe auch keine Vorstrafen

Das erste Ermittlungsverfahren war eine harmlose Kleinigkeit, nichts wildes. Das zweite war ein schwerwiegender Vorwurf und hat sich auch nicht bestätigt, daher gemäß Art. 170 II. StPO eingestellt. (...)

Dort erschien ich dezent "unvorbereitet" bzw. konnte die Kommission nicht davon überzeugen, dass ich charakterlich doch geeignet bin. Als Vorwand wurde behauptet, dass meine Distanz zur vorgeworfenen Straftat fehle. Ich wollte mich auch nicht rechtfertigen, schließlich bin ich dort nicht zum Streiten hingegangen und man kann es meiner Ermittlungsakte, den ich auch gesichtet habe auch so entnehmen. Somit bestätigt sich meine Aussage in jeder Hinsicht.

Anmerkung: Die Kommission kennt mich privat garnicht, (woher denn auch?). Die haben bisher nur meine "negative Seiten" gesehen. Wieso orientieren die sich überhaupt immer nur anhand der Akte?! Ich denke nicht, dass ein krimineller sich bei der Polizei, erst recht nicht bei der Berliner Polizei bewirbt.

Wie auch immer, habt Ihr eigentlich Erfahrungen mit sowas gemacht oder könnt Ihr was empfehlen? Ich will nicht, dass mein Traum kurz vor dem Ziel platzt.

Anmerkung: Bitte NUR sachliche Kommentare! Andere Kommentare könnt Ihr mir und euch ersparen! Ich teile mein Anliegen nicht damit Ihr mich fertig macht oder euer Ego pusht.

Vielen Dank im Voraus!

LG

s19t

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Polizeidienstuntauglich trotz vorheriger Tauglichkeit "unzureichendes Sehvermögen bds. ohne Korrektur"?

Hallo,

ich wurde bei der Polizei nach 10 Monaten Auswahlverfahren am letzten Tag bei der polizeiärztlichen Untersuchung aufgrund von fehlendem Sehvermögen ohne Korrektur als polizeidienstuntauglich eingestuft.

"unzureichendes Sehvermögen bds. ohne Korrektur"

Ich musste schon im Februar einen augenärztlichen Befundbericht einreichen. Die Sehstärke ohne Brille betrug dort 30 %. (Man brauch min. 30 % wenn man über 20 ist) ich konnte also im Auswahlverfahren weiter machen. Ich habe auch alles sehr gut bestanden mit einem ROW über 100. Hätte also sofort eine Zusage gehabt.

Bei der polizeiärztlichen Untersuchung, nachdem alles bestanden war, kam dann noch der Sehtest, bei dem meine Sehstärke unter 25 % lag, weswegen ich nun ausgeschieden bin.

Ich habe nun 30 Tage Zeit, mich schriftlich dazu zu äußern.

Jetzt zu meiner Frage:

Wenn ich beim Augenarzt jetzt wieder die 30 % erreiche, was sehr gut sein kann, da bei mir aufgrund meines Studiums und viel PC Arbeit die Sehstärke manchmal variiert je nachdem wie viel ich am PC sitze, müssen sie mich dann wieder als polizeidiensttauglich einstufen? Wenn nicht, kann ich dann klagen? Lohnt es sich zu klagen, wenn ich wirklich die 30 % erreiche? Bekomme ich eine neue Einladung zum Sehtest, wenn ich jetzt wieder die 30 % erreiche beim Augenarzt?

Irgendjemand Erfahrungen mit so einer Situation?

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