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ALG 1 - HILFE, enorme Rückforderung wegen Nachsendeantrag

Hallo Zusammen,

ich muss kurz ausholen. Ich bin Ende letzten Jahres Arbeitslos geworden, habe mich arbeitslos gemeldet und bin dann einen Monat später in ein Dorf nebenan gezogen. Ich habe meine Umzugsabsichten beim ersten Termin mündlich mitgeteilt. Noch vor dem Umzug habe ich einen Nachsendeantrag veranlasst, aber vergessen beim Arbeitsamt nochmal bescheid zu sagen. Dadurch habe ich alle Briefe des Arbeitsamtes in der folgenden Zeit erhalten. Ich war bei Terminen bei meinem Vermittler, hab ca. 80 Bewerbungen geschrieben und habe jeden Monat Kontakt via E-Mail zu meinem Berater gehabt. Im Juli diesen Jahres, also 8 Monate nach Antrag Stellung, ist es dem Amt aufgefallen, dass ich woanders wohne. Da die Post immer zugestellt wurde, gab es nie Probleme und der Umzug ist nicht weiter aufgefallen. Jetzt habe ich die Aufforderung zur Rückerstattung bekommen, weil ich nach dem Umzug nicht bescheid gesagt habe. Es handelt sich um 8 Monate und somit um knapp 10.000 Euro. Heißt also, hätte ich keinen Nachsendeantrag gestellt, wäre der Umzug eher aufgefallen und die Summe wäre wesentlich geringer. Mein Widerspruch ist abgelehnt worden.

Das geht doch nicht, oder. Das ist doch nicht Verhältnismäßig. Da kümmert man sich um die korrekte Zustellung der Post und wird dafür bestraft.

Was denkt Ihr? Was kann ich tun? Klagen?

Gruß Marco

Umzug, Arbeitslosengeld, ALG, Rückerstattung, Sozialgericht, Nachsendeantrag

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