Ungültiges SEPA Basislastschriftmandat?

Hallo zusammen, ich habe eine Frage zur Gültigkeit eines SEPA Basislastschriftmandats.

Anfang April 2019 habe ich online eine Reise gebucht. Anfangs habe ich als Zahlungsmethode Überweisung ausgewählt und nachträglich telefonisch auf SEPA Lastschrift umgestellt.

Im April 2019 wurde mir für eine Reise für Dezember 2019 die Anzahlung per SEPA Basislastschrift abgebucht. Leider ist der Veranstalter insolvent und die Reise wird storniert werden. Meine Anzahlung werde ich voraussichtlich nicht mehr erhalten.

Bei einen gültigen SEPA Basislastschriftmandat hab ich die Möglichkeit innerhalb von 8 Wochen zu widerrufen. Leider ist diese Frist längst vorbei. Ich habe die Information im Internet gefunden, dass die Frist 13 Monate beträgt, wenn kein gültiges SEPA Mandat vorliegt. Nachdem ich das gelesen habe, habe ich das SEPA Basislastschriftmandat herausgesucht und dabei festgestellt, dass auf dem unterschriebenen Mandat meine IBAN und meine BIC nicht eingetragen sind. Die beiden Felder sind lediglich mit X‘en ausgefüllt. (IBAN: XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX)

Ist dieses Mandat dadurch ungültig und habe ich nun die Möglichkeit die Lastschrift zurückzubuchen?

Vielen dank schon mal für Eure Hilfe!

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BETRUG Zahlungsaufforderung Rainer Haas & Kollegen aus Baden-Baden BETRUG?

Habe eine Zeit lang kein Geld gehabt da in meiner Familie das Geld wo anders benötigt wurde und konnte einige meiner Rechnungen nicht zahlen (was ja mal passieren kann). Mittlerweile hat sich Infoscore gemeldet und anschließend wurde der Fall an die Rechtsanwaltsgesellschaft "Rainer Haas & Kollegen" weitergegeben. Die versuchen sich selbst so wenig wie möglich Arbeit zu machen und kommen einen überhaupt nicht entgegen selbst wenn man den geforderten Betrag zahlen möchte. Hatte mehrmals angerufen unter der Nummer die auf den Briefen angegeben ist aber da geht niemand ran. Nach langen recherchieren habe ich anschließend eine erreichbare Nummer gefunden und angerufen und gefordet mir die Unterlagen in denen aufgelistet wird: für was ich zahlen soll für wann und an wen mir zuzuschicken. (Ich hatte leider das geforderte Geld erst in der Hand als die 1. Frist vom Anwaltsbüro abgelaufen war und dadurch natürlich ein höherer Betrag entsteht) 

Am Telefon des Sekretär "neuer Betrag liegt bei 408€ und jo jo Unterlagen zuschicken machen wir sofort"...aber es kam nie was bei mir an. 

Am "26.10." (4 Tage nach dem Telefonat) Erhalte ich dann eine MAIL dass ich 408€ zahlen muss und Zahlungseingang ist für den "26.10." gesetzt... Merkt ihr selbst oder?

2 Tage später erhalte ich einen Brief von den Kollegen in dem aber nur 312€ verlangt wird und zwar zu einem ganz anderem Zahlungstermin dem 02.11.!

Auf den Brief habe ich mit einer fristgerechten Zahlung reagiert und die Mail ignoriert. (Befürchte dass man mich am Telefon vom feinsten prellen wollte da nichts schriftlich festgehalten wird und man mir ja dadurch alles anlabern kann)

Nun erneut Post bekommen dass ich ja zum 26.10. die 408€ (Mail) nicht gezahlt habe und den Restbetrag von 97€ nun zahlen muss bis zum 18.11.

Ich mach kein finger mehr krum und bitte um Rat.

P.s. Habe bis jetzt keine Bestätigung erhalten dass überhaupt Geld bei Ihnen eingegangen ist.

Vielen Dank!

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Darf mein RA das Mandat kündigen, wenn ihm teilweise die Vollmacht eingeschränkt wurde? (er verstieß gegen die Vollmacht und legte dann Mandat nieder)?

Hallo,

ich habe meinem RA die Vollmacht teilweise eingeschränkt.

Das begründet sich damit, weil aktenkundig "Mängel" auftreten.

Der RA verstieß gegen die Vollmacht und legte dann Mandat nieder, als sie dem RA eingeschränkt wurde. Er verstößt gegen die Vollmacht/Mandat , trotz Mandatsniederlegung. Schreibt an Gericht und empfängt Schreiben vom Gericht. Der RA beantwortet das dann sogar.

Vom Gericht habe ich zu diesem Schriftverkehr keine Kenntnis. Obwohl das Gericht klar dargelegt ist - es ist kein Mandat mehr vorhanden und kein Vertretungsberechtigter RA!

Danke für aufrichtige Antworten! LG

 

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Dienstvertrag - kein einseitiges Rechtsgeschäft 
Die Aufgabe den Mandanten zu verteidigen, zu vertreten und seinen Willen durchzusetzen  (nennt man so - für alle sie meinen sinnfreie Kommentare abzugeben)

Der RA handelt als selbstständige Person und haftet als Selbstständiger.
Er kassiert für erbrachte Leistungen.

Was Ihr wissen dürft und vielleicht wichtig wäre:
Das Gericht  fragte den -  meinen- RA an, ob er nun für den Kläger, oder den Beklagten tätig ist.     ????

Es gibt auch Beschluss das er Parteiverräter ist (aktenkundig:   ....für den Kläger tätig)

 

Was kommentiert/antwortet Ihr dazu ?

LG

 

 

Rechtsanwalt, Politik, Recht, Gericht, Klage, Vollmacht, Dienstvertrag, Mandat, Wirtschaft und Finanzen
Kann ein Anwalt einfach das Mandat niederlegen und nicht zur Verhandlung erscheinen

Ich habe eine umfangreiche Sache, die mit Betreuung meiner Mutter zu tun hat. Aber meine Frage ist hier nur, ob ein Anwalt mitten im Verfahren einfach das Mandat niederlegen kann und nicht zu der vom Gericht anberaumten Anhörung erscheinen braucht. Der Fall ist wie folgt: Vor 2 Jahren stand ich vor dem Problem, daß ich bei meiner Rückkehr in mein Elternhaus und in meine im ersten Stock liegende Wohnung gehen wollte, dieses als verkauft vorfand und das Schloß ausgetauscht war, so daß ich das Haus nicht betreten konnte. Ich mußte im Obdachlosenheim übernachten. Daraufhin ging zu einem Anwalt, der dann mit der Betreuerin verhandelte, bis ich wieder in meine Wohnung gelangen konnte. Der Fall hätte natürlich weiter vom Anwalt bearbeitet werden müssen, aber kurz darauf war der Anwalt für mich nicht mehr zu sprechen, weder telefonisch noch für einen Termin. Er forderte mich anstatt dessen auf, seine Zwischenrechnung zu bezahlen, sonst würde er das Mandat niederlegen. Darauf ging ich zu einem anderen Anwalt ebenfalls am Ort und bat ihn, für mich und meine Mutter tätig zu werden, damit wir unser Anwesen behalten und meine Mutter wieder in ihr Anwesen nach Hause darf und nicht weiter gezwungen wird, im Altersheim zu leben, wie von ihrer Betreuerin arrangiert. Auch dieser erschien nicht zur Anhörung und meine Mutter war mit 3 Richtern alleine. Anstatt dessen zeigten mich alle beide Rechtsanwälte wegen Betrugs an. Das kann doch nicht sein. Meine Mutter und ich waren nun völlig im Stich gelassen. Finanziell war es bei uns ebenfalls sehr schwierig. Ich hatte zu dieser Da ich zu dieser Zeit keine feste Arbeitsstelle, da ich ja erst darum kämpfen mußte, wieder in meine Wohnung zu kommen und im Obdachlosenheim wohnte. Deshalb hatte ich wenig Geld zur Verfügung, lebte von ALG II. Meine Mutter konnte ebenfalls wegen der Betreuung nicht über ihre Rente und über das Vermögen Ihres Anwesens verfügen. Erst später habe ich im Internet gelesen, daß für Menschen mit geringem Einkommen Beratungshilfe und Prozeßkostenhilfe in Anspruch genommen werden kann. Dieses habe ich zu dieser Zeit nicht gewußt. Wirklich nicht! Aber die beiden Anwälte haben mich nicht darüber informiert. Kann mein "Nichtwissen" als "entschuldbarer Irrtum" vor Gericht gewertet werden, wenn es um die Frage geht, ob es rechtens war, daß mich die beiden Anwälte wegen Betrugs angezeigt haben. Andererseits ergibt sich die Frage, ob sie nicht auch eine Verpflichtung hatten, zumindest zur Anhörung zu erscheinen. M. W. nach handelt es sich um eine beiderseitige Willenserklärung zwischen RA und Mandant, wie bei einem Kaufvertrag, wo sich beide Part. zu einer Leistung verpflichten, also vom RA seine Tätigkeit und vom Mandant die Zahlung. (Doch wie sieht es in einer Notlage aus?) Die RAe haben einen großen Schaden angerichtet, in dem sie beide nicht zur Anhörung erschienen sind und meine Mutter mit den 3 Richtern alleine dastand. - Und jetzt stehe ich noch mit 2 Anzeigen wegen Betrugs da. Was kann ich dagegen tun.

Recht, Anwalt, Anhörung, Mandat
Anwalt sehr unfreundlich und irgendwie gar nicht interessiert an ausreichender Beratung.

hallo, ich habe einen anwalt über einen beratungsschein konsultiert bez. einer miet- und arbeitsrechtlichen sache. nun meine frage, wie würdet ihr es sehen oder wie würdet ihr reagieren wenn der anwalt ständig unfreundlichen fast pampig zu einem ist. nachdem ich einen zusammenhang zwischen einem nicht schließbaren fenster und der dadurch gestiegenen heizrechnung erklärte kam folgendes. zitate: - "hören sie auf mit so einem kokolores, das hätten sie sich früher überlegen müssen und da brauchen sie auch gar nicht zu heulen".

nach einem 10-15min. erstgespräch: - "gehen sie jetzt bitte ich habe noch viele wichtige dinge zu tun"

in emails schreibt sie auch gerne mal sätze komplett in großer schrift. (was ich als unhöflich empfinde, da ich nicht blöd bin und auch lesen kann, aber gut).

bei der mietsache erwähnte ich schon das ich gerne früher aus der wohnung wollen würde und sie griff direkt zum hörer und rief den vermieter an...also schon während der frage "wie schnell können sie raus?". ich befand mich in einer ziemlichen stresssituation und sagte es würde wömöglich gehen das ich am xxx ausziehen kann. nun stellte ich ihr heute die frage was denn passieren würde (seitens meines vermieters) wenn das mit der wohnung nicht klappt. aus welchen gründen auch immer. ein worst case gibts ja immer. daraufhin war ihre antwort: "sie haben zugesagt, die Wohnung bis zum xxx zu räumen; hieran müssen Sie sich festhalten lassen; insoweit hatten Sie mir auf nachfrage gesagt, dass sie Ihre (eher wenigen) sachen auch in jedem fall auch woanders unterstellen könnten".

ja das habe ich gesagt allerdings unter ziemlichem stress, mit ihrer hand auf dem telefon und ich gab einfach eine vielleicht etwas zu optimistische prognose ab was den zeitpunkt betrifft.

sie ist nun aber mit keinem wort auf meine frage eingegangen sondern verweist nur darauf das ich "daran festhalten lassen muss". ...was das auch immer heißt "festhalten lassen"....ist das ein rechtlicher terminus oder nur schlechtes deutsch? und die frage was mein vermieter machen kann ist ja wohl berechtigt.

Anwalt, Mandat, unfreundlich

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