Ungültiges SEPA Basislastschriftmandat?

Hallo zusammen, ich habe eine Frage zur Gültigkeit eines SEPA Basislastschriftmandats.

Anfang April 2019 habe ich online eine Reise gebucht. Anfangs habe ich als Zahlungsmethode Überweisung ausgewählt und nachträglich telefonisch auf SEPA Lastschrift umgestellt.

Im April 2019 wurde mir für eine Reise für Dezember 2019 die Anzahlung per SEPA Basislastschrift abgebucht. Leider ist der Veranstalter insolvent und die Reise wird storniert werden. Meine Anzahlung werde ich voraussichtlich nicht mehr erhalten.

Bei einen gültigen SEPA Basislastschriftmandat hab ich die Möglichkeit innerhalb von 8 Wochen zu widerrufen. Leider ist diese Frist längst vorbei. Ich habe die Information im Internet gefunden, dass die Frist 13 Monate beträgt, wenn kein gültiges SEPA Mandat vorliegt. Nachdem ich das gelesen habe, habe ich das SEPA Basislastschriftmandat herausgesucht und dabei festgestellt, dass auf dem unterschriebenen Mandat meine IBAN und meine BIC nicht eingetragen sind. Die beiden Felder sind lediglich mit X‘en ausgefüllt. (IBAN: XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX)

Ist dieses Mandat dadurch ungültig und habe ich nun die Möglichkeit die Lastschrift zurückzubuchen?

Vielen dank schon mal für Eure Hilfe!

Insolvenz, Rechtsanwalt, Recht, Rechte, Bankrecht, Reisebuchung, Pauschalreise, Rückbuchung, Anzahlung, Lastschriftrückgabe, Mandat, Rechtsanspruch, SEPA, SEPA-Lastschrift, Lastschriftmandat, Wirtschaft und Finanzen
Konto nicht gedeckt am Tag der Abbuchung. Der eigentliche Tag der Abbuchung war aber Tage vorher. Jetzt Mahnung. Ist das Korrekt?

Hallo allesamt,

meine Problem bzw. das was ich wissen möchte:

Mein Fitnessstudio hat mir eine Mahnung gesendet mit der Angabe, dass der Lastschrifteinzug nicht erfolgreich durchgeführt werden konnte. Auf der Mahnung steht, dass der Beitrag zum ersten jeden Monats fällig ist. Dieser war aber ein Samstag (September) und mein Konto war zu diesem Zeitpunkt nachweislich gedeckt. Am am 03.09 (Montag) kam es also dazu, dass mein Konto nicht gedeckt war wegen weitern Zahlungen (Miete etc.) und am selben Tag wollte mein Gym abbuchen. Da ich es frech finde, dass ich direkt eine Mahnung bekommen, obwohl ich eine gute Beziehung pflege mit der Studioleitung und Personal, möchte ich mich schlau machen, ob das so gültig ist.
Konkrete Frage:

Ist es zulässig, dass ich eine Mahnung bekommen, obwohl am vereinbarten Zahltag mein Konto ausreichend gedeckt war?
Ich verstehe natürlich die Angelegenheit mit Wochenende etc.. Wieso es mich ärgert kommt nun:

Da mein Konto am Tag der Abbuchung nicht gedeckt war, musste das zurück gebucht werden. Klar, Mehraufwand und so ist blöd. Ich habe mich im Internet erkundet und recht schnell ein Artikel aus dem Jahr 2017 gefunden, in dem geschrieben steht, dass die Rücklastschriftgebühr nicht mehr als 10€ kosten darf.
Aber genau das ist der Fall bei mir. Das Gym stellt mir also 10€ in Rechnung, weil mein Konto nicht gedeckt war an einem Tag an dem es für das Gym nicht gedeckt sein muss.
Wie gesagt, ich finde das sehr frech, da das zum ersten Mal geschehen ist. Ich bin noch nicht dazu gekommen die Studioleitung persönlich darauf anzusprechen, werde es aber direkt tun, sobald ich sie sehe. Deswegen wäre es gut, wenn ich hier ein klares Bild vermittelt bekommen, ob das alles korrekt ist oder ich doch recht habe und diese 10€ Rücklastschriftgebühr nicht zahlen muss oder überhaupt eine Gebühr zahlen muss, da wie gesagt am 01. mein Konto ausreichend gedeckt war.

Danke vorab für hilfreichen Antworten oder Ratschläge.

Mit besten Grüßen

Geld, Bank, Recht, Mahnung, Abbuchung, lastschrifteinzug, Lastschriftrückgabe
Nach EC Lastschriftrückgabe gleich Inkassobüro zulässig?

Hallo,

ich hatte getankt bei einer Tankstelle für ca. 49 EUR und mit EC Karte bezahlt. Das war 2 Tage vor Weihnachten, - also am 22. Dez. war das. Dazwischen nun viele Feiertage und so. Komme aus dem Weihnachtsurlaub zurück am 29. Dez. und sehe dass das Konto von dem bezahlt wurde, nicht ausreichend gedeckt war. Die Last- schrift wurde zurückgegeben. Ich bin am 30. Dez. bei der Tankstelle gewesen und wollte meine Schuld direkt vor Ort in bar begleichen (also noch bevor Weiterungen folgen, oder bevor man Post bekommt). Aber der Chef von der Tankstelle sagte mir, dass man das jetzt so im Nachhinein nicht mehr verbuchen und zuordnen könne. Ich sagte, dass das nicht mein Problem sei und ich das Geld dieser Tankstelle schulde (bzw. dem Mineralölkonzern ARAL). Leider habe ich nicht mehr den Kassenbeleg, aber ich hatte d. Kontoauszug dabei. Ich bin doch nicht blöd und warte nun ganz ruhig ab, bis die das an ein Inkassobüro weitergegeben haben und dann am 8. Januar od. was weiß ich, eine fette Mahnung mit Inkassogebühren von gesamt über 300 EUR ins Haus flattert! Wo ich doch jetzt sofort vor Ort meine Schuld in bar begleichen wollte. Ich dachte auch an eine Über- weisung (sofort, per online banking), aber selbst hier ist die korrekte Zuordnung so nicht sicher gewährleistet. Aus dem Lastschrifteinzug ist nichtmal deren IBAN klar erkennbar. Auch dies ist aber nicht mein Problem. Ich bin sofort bereit zu zahlen!!!!! Habe meinen guten Willen gezeigt. Ist deren Vorgehen überhaupt zulässig, gleich an ein Inkassobüro? Muss dem Schuldner nicht immer ein zweiter Bezahlversuch zuge- standen werden? Und wie kriege ich die IBAN von ARAL heraus? Dank und Gruß, Rennmaus

Bank, Recht, Inkassounternehmen, Lastschriftrückgabe, Wirtschaft und Finanzen

Meistgelesene Beiträge zum Thema Lastschriftrückgabe