Bin ich umsatzsteuerbefreit?

Ich habe als Honorarkraft in den Ferien an einer hamburger Schule gearbeitet und muss dafür jetzt online eine Abrechnung ausfüllen. Ein Punkt ist "Angabe zur Umsatzsteuer". Die möglichen Antworten lauten

  • Im Rechnungsbetrag ist die Umsatzsteuer von 19% enthalten
  • Ich bin nach §19 Umsatzsteuergesetz (UStG) von der Umsatzsteuer befreit
  • Ich bin nach §4 Nr. 21 a) bb) Umsatzsteuergesetz (UStG) von der Umsatzsteuer befreit
Von den unter § 1 Abs. 1 Nr. 1 fallenden Umsätzen sind steuerfrei: die unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienenden Leistungen privater Schulen und anderer allgemeinbildender oder berufsbildender Einrichtungen, wenn die zuständige Landesbehörde bescheinigt, dass sie auf einen Beruf oder eine vor einer juristischen Person des öffentlichen Rechts abzulegende Prüfung ordnungsgemäß vorbereiten
  • Ich bin nach §4 Nr. 21 b) Umsatzsteuergesetz (UStG) von der Umsatzsteuer befreit
Von den unter § 1 Abs. 1 Nr. 1 fallenden Umsätzen sind steuerfrei: die unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienenden Unterrichtsleistungen selbständiger Lehrer aa) an Hochschulen im Sinne der §§ 1 und 70 des Hochschulrahmengesetzes und öffentlichen allgemeinbildenden oder berufsbildenden Schulen oder bb) an privaten Schulen und anderen allgemeinbildenden oder berufsbildenden Einrichtungen, soweit diese die Voraussetzungen des Buchstabens a erfüllen

Quelle der Gesetze: https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__4.html

Ich bin einfach nur eine Studentin, die über Kontakte an den Job gekommen ist, also keine Lehrerin, und ich habe auch kein Unternehmen.

Verstehe ich das dann richtig, dass ich nach §4 Nr. 21 b) von der Umsatzsteuer befreit bin?

Danke im Voraus!

Schule, Recht, Honorarkraft, Umsatzsteuer, Honorartätigkeit, Honorarvertrag, Wirtschaft und Finanzen, Beruf und Büro
Honorarverdienst neben Hauptberuf, lohnt sich das?

Hallo zusammen,

ich (verheiratet/Steuerklasse III) arbeite als Angestellter 100% und habe einen Jahresbruttoverdienst von etwa 57.000€. Ich habe eine Anfrage erhalten, ob ich auf Honorarbasis eine Nebentätigkeit (Einzelfallarbeit im Kontext Sozialer Arbeit) ausüben wollen würde. Da würde ich pro/h 32€ verdienen und auf ca. 1900€ (pro Fall mit 60h Arbeitszeit) kommen. Wenn ich davon ausgehe, dass ich innerhalb von 12 Kalendermonaten 3-4 "Fälle" bearbeite, wäre das eine Bruttoeinnahme von etwa 5700€-7700€)

Um diese Nebentätigkeit allerdings auszuüben, müsste ich meine Stunden bei meinem jetzigen Arbeitgeber verkürzen. Nehmen wir an, ich habe es auf 85% gekürzt, hätte ich ein Jahresbrutto von ca. 48.500€. Hinzukommen würden die Honorareinnahmen von etwa 5700-7700€)

Jetzt die Frage: Wie viel Prozent würden von meinen Honorareinnahmen versteuert werden? Es scheint mir so, als würde der Mehraufwand sich für mich finanziell nicht rentieren. Oder ist es doch so, dass ich die Honorareinnahmen deutlich geringer versteuern müsste, und somit doch hiervon profitieren könnte?

Ich danke allen Lesenden und Antwortenden bereits jetzt im Voraus und freue mich auf eure Rückmeldungen!!!

(Die Umfrage konnte ich nicht rausnehmen, einfach ignorieren bitte)

Ja, es rentiert sich für die auf jeden Fall 0%
Beruf, Steuern, Geld, Recht, Honorartätigkeit, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen, Beruf und Büro
Honorartätigkeit versteuern, trotz Arbeitsverhältnis?

Hallo.

Ich bin derzeit Angestellte und verdiene im Monat ca. 480€ brutto.

Jetzt wurde mir ein Honorarvertrag angeboten, diesen habe ich angenommen. Das heißt, ich habe derzeit 2 Jobs gleichzeitig. Ich bin als Einzelfallhelferin tätig.

Ich arbeite dort vom 29.01.2020 bis 31.01.2020 und vom 03.02.2020 bis 07.02.2020. Also nicht mal ganz 2 Wochen. In der Stunde bekomme ich 20€. Am Tag arbeite ich ca. 5-6 Stunden laut diesem Honorarvertrag.

Im Arbeitsvertrag steht folgendes:

"Die Vergütung wird entsprechend des Nachweises der erbrachten Stunden und entsprechend des Bedarfs im Zeitraum des Vertragszeitraums (29.01.2020 bis 07.02.2020) erfolgen."

Heißt das jetzt, das ich alle Stunden mit einem mal ausgezahlt bekomme?

Weiterhin steht dort:

"Für die Versteuerung der Vergütung hat die Mitarbeiterin auf Honorarbasis selbst zu sorgen."

"Die Mitarbeiterin wird darauf hingewiesen, das sie nach §2 Nr. 9 SGB VI rentenversicherungspflichtig sein kann, wenn sie auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig ist und keine versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigt, deren Arbeitsentgelt aus diesem Beschäftigungsverhältnis regelmäßig 450€ im Monat übersteigt."

Wohin muss ich mich wenden? Was genau muss ich versteuern? Wieviel bleibt mir effektiv von den 20€ übrig? Ich habe absolut keine Ahnung wie das funktioniert.

Liebe Grüße

Arbeit, Recht, Honorar, Honorarbasis, Honorartätigkeit, Ausbildung und Studium
Was ist der genaue Unterschied zwischen einer Honorarkraft, Freiberuflern, Selbstständigen und Nichtselbstständigen?

Eine Grundschule möchte eine stundenweise Kraft mit Fördermitteln einstellen lassen, die über den Förderverein mit Fördermitteln der Stadt bezahlt werden soll.

Der Förderverein gilt laut Förderantrag als Träger.

Wie muss der Arbeitsvertrag und die Arbeit gestaltet sein, damit nicht der Verein sich um Lohnsteuer, Abgaben, Anmeldung beim Finanzamt und Versicherungen kümmern muss, sondern die Hilfskraft selbst?

Was muss im Vertrag stehen? Der Förderverein kann Personalverwaltung nicht leisten, die Schule will dies auch nicht.

Wenn der Verein in jedem Fall verpflichtet ist, sich um Abgaben und Anmeldungen zu kümmern, wird der Vertrag nicht zustande kommen und die Fördermittel werden an die Stadt zurück gezahlt.

Gibt es eine Möglichkeit, die Kraft als Honorarkraft einzustellen, so dass diese Kraft sich selbst um die Formalitäten kümmern muss?

Es handelt sich um keine Lehrkraft, sondern eine Person, die hier und dort Kinder beaufsichtigt, spielt, vorliest etc.

Ist das zu bewerkstelligen, so dass der Verein ausschliesslich die Stunden bezahlt? Kann man den Bewerber z.B. vertraglich festnageln, die Anmeldungen beim Finanzamt, Versicherungen etc dem Verein vor Arbeitsantritt nachzuweisen?

Welchen Status muss der Bewerber dann haben? Selbständiger? Der Verein kann in keinem Fall Lohnabrechnungen erstellen, dazu fehlt es an kundigen Helfern und Zeit.

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Muss ich für meine Honorartätigkeit steuern zahlen?

Hallo, ich habe eine dringende Frage, welche mich sehr belastet.

Ich befinde mich seit September 2016 in einer Ausbildung zum Zimmerer. Brutto verdiene ich 1115 Euro und raus bekomme ich circa 900 Euro. Seit circa zwei Jahren arbeite ich als Erziehungsbeistand auf Honorarbasis und verdiente so 420 Euro was ich im November 2016 auf Grund meiner begonnen Lehre auf 350 Euro monatlich runtergestuft habe. Mein Ausbildungsgehalt ist natürlich versteuert aber mein Nebenjob auf Honorarbasis eben nicht. Nun sind wir gerade in der Runde gesessen und es wurde in den Raum geworfen, dass ich den Nebenjob auf Honorarbasis als selbstständiger ausübe und diesen deshalt versteuern müsste. Dies habe ich aber seit zwei Jahren nicht. Habe den Job als Erziehungsbeistand immer wie einen 450 Euro Job gesehen. Man muss dazusagen, dass ich vor meiner Lehre die Fachhochschulreife gemacht habe und diese über Harz4 finanziert wurde weil ich kein Bafög bekommen habe. Meine Nebentätigkeit als Erziehungsbeistand wurde mit den Harz4 Leistungen verrechnet.

Nun ist meine Frage ob ich den Job auf Honorarbasis hätte verteuern müssen... Kommt auf mich nachhher noch die große Überraschung weil das Finanzamt nachträglich Steuern verlangt?

Ich hätte jetzt auch die Gelegenheit, einem Klassenkamerad über das Berufsbildungswerk in Winnenden Nachhilfe zu geben, meine Einnahmen würden sich also wie folgt zusammensetzten:

  • Ausbildungsgehalt: 1115 Euro brutto, circa 900 Euro netto,
  • Erziehungsbeistand auf Honorarbasis: 350 Euro Honorar (20 Stunden monatlich aslo 17,40 Euro auf die Stunde),
  • Nachhilfe mit 18 Euro die Stunde, circa 5 - 6 Stunden im Monat

Kennt sich hier jemand mit dem Steuerrecht aus?

Schonmal vielen Dank für eure Hilfe

Steuern, Nebenjob, Nachzahlung, Honorartätigkeit

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