Honorarkraft. Wie rechne ich Steuern und Sozialabgaben ab?

2 Antworten

Eine Honorarkraft ist selbständig im Rahmen eines Dienst oder Werkvertrages. Die Selbständige Tätigkeit ist entweder gewerblich oder Freiberuflich. Im Falle eines Gewerbes muss dieses beim Gewerbeamt angemeldet werden, und danach selbständig innerhalb von vier Wochen beim Finanzamt angemeldet werden. Im Falle eines Freien Berufes muss diese Tätigkeit nur beim Finanzamt angemeldet werden.

Man sollte aber beachten, dass es sich eventuell um eine Scheinselbständigkeit handelt.

Beim Finanzamt muss man dann zunächst angeben, ob man zu Kleinunternehmerregelung optiert.

Dazu muss man noch eine Einnahmen Ausgaben Rechnung machen.

Einmal im Jahr muss man eine Steuererklärung gemacht werden mit dem Formular EÜR und dem Formular Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder Einkünfte aus Selbständiger Tätigkeit .

Mit der Krankenversicherung , da muss man sich von der Krankenkasse beraten lassen. Wenn man sonst keiner Tätigkeit nachgeht müsste man eine eigene Krankenversicherung abschließen.

Wenn man schon krankenversichert ist als Arbeitnehmer, entscheidet die Krankenkasse darüber, ob und wieviel man mehr zahlen muss .

Als Honorarkraft musst du dich selbst krankenversichern. Das machst du bei deiner Krankenkasse. Je nach Berufsbild brauchst du eine Rentenversicherung oder kannst dich befreien lassen.

Was die Steuern angeht, kannst du dich beim Finanzamt beraten lassen. Dort musst du dich ohnehin melden.

grossefrau681  14.02.2023, 23:52

"Was die Steuern angeht, kannst du dich beim Finanzamt beraten lassen" - mit Sicherheit nicht.

Sonst würde über dem Eingang "Steuerberatung" stehen.

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