Honorartätigkeit versteuern, trotz Arbeitsverhältnis?
Hallo.
Ich bin derzeit Angestellte und verdiene im Monat ca. 480€ brutto.
Jetzt wurde mir ein Honorarvertrag angeboten, diesen habe ich angenommen. Das heißt, ich habe derzeit 2 Jobs gleichzeitig. Ich bin als Einzelfallhelferin tätig.
Ich arbeite dort vom 29.01.2020 bis 31.01.2020 und vom 03.02.2020 bis 07.02.2020. Also nicht mal ganz 2 Wochen. In der Stunde bekomme ich 20€. Am Tag arbeite ich ca. 5-6 Stunden laut diesem Honorarvertrag.
Im Arbeitsvertrag steht folgendes:
"Die Vergütung wird entsprechend des Nachweises der erbrachten Stunden und entsprechend des Bedarfs im Zeitraum des Vertragszeitraums (29.01.2020 bis 07.02.2020) erfolgen."
Heißt das jetzt, das ich alle Stunden mit einem mal ausgezahlt bekomme?
Weiterhin steht dort:
"Für die Versteuerung der Vergütung hat die Mitarbeiterin auf Honorarbasis selbst zu sorgen."
"Die Mitarbeiterin wird darauf hingewiesen, das sie nach §2 Nr. 9 SGB VI rentenversicherungspflichtig sein kann, wenn sie auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig ist und keine versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigt, deren Arbeitsentgelt aus diesem Beschäftigungsverhältnis regelmäßig 450€ im Monat übersteigt."
Wohin muss ich mich wenden? Was genau muss ich versteuern? Wieviel bleibt mir effektiv von den 20€ übrig? Ich habe absolut keine Ahnung wie das funktioniert.
Liebe Grüße
2 Antworten
Du musst Dir beim Finanzamt eine Steuernummer für eine selbständige Tätigkeit besorgen. Nimm die Kleinunternehmerregelung in Anspruch, dann brauchst Du keine Umsatzsteuer einzupreisen.
Dann stellst Du dem Auftraggeber nach Abschluß der Honorartätigkeit eine Rechnung über die tatsächlich erbrachten Stunden zu einem Stundensatz von 20€. Den Verdienst gibst Du dann in deiner Steuererklärung für 2020 als "Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit" an.
Bzg. der Sozialversicherung: wenn Du angestellt bist, sollten diese ganz normal über den Arbeitgeber abgezogen werden. Allerdings weiß ich nicht, wie das geregelt ist, wenn Du nur 480€ verdienst?? Oder fehlt da eine Null?
Da du dann zwei verschiedene Einkommensarten hast, bist du verpflichtet im nächsten Jahr eine ESt-Erklärung abzugeben. Erst damit kann das zu versteuernde Einkommen errechnet werden.
Wenn es bei dieser Größenordnung bleibt, wäre keine Einkommensteuer zu zahlen. Aber deine Krankenkasse will dann wohl einen höheren Beitrag von dir.