Kann das Jugendamt entschieden, ob wir nicht umziehen dürfen?

Hey lieber Leser,

Kleine Backstory:

Meine Exfreundin und ich haben 2014 ein gemeinsames Kind bekommen. Nach der Trennung wohnte unsere Tochter bei ihr. Sie bekam nach kürzerer Zeit 4 weitere Kinder dazu. 2019 kam es dann dazu, dass das Jugendamt ihr durch Drogenmisbrauch und Vernachlässigung alle Kinder aus ihrer Familie nahm und sie in Pflegefamilien brachten. Meine Tochter habe ich natürlich aufgenommen. (Ich musste zuvor um Umgang kämpfen) Meine Tochter wohnt nun bei mir, meiner Verlobten und anderen 2 weiteren Kindern und bald auch ein neues Geschwisterchin. Meine Tochter ist durch die Vergangenheit sehr auffällig geworden...Bindungsstörung, frühe Depressionen, schwache Bipolarestörung und Adhs. Ihre Mama hat sich sehr lange nicht mehr gemeldet gehabt, gab vor dem Jugendamt mir die Schuld. Jetzt hatte ich letztes Jahr im Juni mit dem Jugendamt regelmäßige Treffen vereinbart, in dem unsere Tochte ihre Mutter sehen kann. Wir haben gemeinsames Sorgerecht.

Die Situation jetzt:

Unsere Wohnung wurde von den Vermietern gekündigt und wir haben in einem anderen Ort und Bundesland ein Haus gefunden, was 200 qm mehr und einen Garten besitzt. Der Ort bietet für meine Tochter sowohl Reittherapie und andere Angebote die wir wahrnehmen können. Alles in allem hätte unsere Tochter sowieso mehr Vorteile durch den Umzug. Sie findet das Haus super und wollte bei der Besichtigung am liebsten da bleiben. Aber ich weiß genau, dass meine Exfreundin dem Umzug nicht zustimmen wird, da es 350qm entfernt von ihr ist. Wie kann ich am besten vorgehen. Darf sie uns den Umzug verbieten? Darf das Jugendamt uns den Umzug verbieten? Das Problem ist, dass wir Ende März schon dort einziehen würden und nicht mehr viel Zeit haben.

Wir haben die Idee gehabt, dass wir ihn 1 mal im Monat zu ihr bringen und sie 1 mal im Monat zu uns kommen kann (allerdings mit Zug) und wir sie auf halberstrecke abholen.

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Muss der Ex-Partner das Geld vom Sparkonto der Tochter (gemeinsames Sorgerecht) auf dieses zurückzahlen, wenn er es ohne Zustimmung der Mutter abgehoben hat?

Mein Ex und ich sind geschieden und leben weit voneinander entfernt (500 km). Unser gemeinsamer Sohn (13) lebt bei ihm. Unsere gemeinsame Tochter (10) bei mir und hat da auch ihren Lebensmittelpunkt. Wir haben das gemeinsame Sorgerecht, wobei unsere Kommunikation bei Null liegt. Beide Kinder haben Sparkonten auf ihren jeweiligen Namen bei einer Bank in unserer (meiner) Stadt. Die Unterlagen zu diesen Konten hat bis heute mein Ex in Verwahrung, was bisher kein Problem für mich darstellte. wir beide sind verfügungsberechtigt. Jetzt wollte er beide Konten auflösen und schickte mir die entsprechenden Unterlagen zur Unterschrift zu. Auf meine Nachfrage, weshalb diese Konten aufgelöst werden sollten und was mit den Geld geschehen soll, kam keine Antwort. Bei einer Nachfrage  in der Bank stellte ich fest, dass  er das Konto der Tochter leergeräumt hat, ohne dieses mit mir abzustimmen. Auf dem Konto des Sohnes befand sich noch Geld. Meine nochmalige Erfragung, wo das Geld sei und die Bitte nach Erklärung ist bis heute unbeantwortet. Unserer Tochter hat er wohl erzählt, dass er ihr das Geld nicht wegnehmen will, sondern es anders anlegen möchte, um "ein Auge drauf zu haben"! Habe ich einen Anspruch auf Rückerstattung auf das Sparkonto der Tochter? Ich hätte keine Kenntnis über das "neue" Konto und auch keine Verfügungsgewalt. Kann er ein neues Konto auf den Namen unserer Tochter anlegen ohne meine Zustimmung? Danke!

Familie, Recht, gemeinsames-sorgerecht, Kinder und Erziehung, Wirtschaft und Finanzen
Gemeinsames Sorgerecht - Muss Kindsvater Urlaub ankündigen?

Hallo zusammen,

Zur Ausgangssituation: Beide Jungs (7 und 11 Jahre) leben bei der Mutter. Alle 14 Tage ist ein Papawochenende, beide Eltern haben gemeinsames Sorge- und Umgangsrecht. An einem regulären Papawochenende holt der Kindsvater die Jungs ab, und fährt anschließend, ohne die Kindsmutter darüber zu informieren, mit Ihnen und anderen Verwandten seinerseits an die Ostsee (ca. 300 KM entfernt) und übernachtet dort mit den Kindern. Kurz vor dem Abholen verlangt er, dass die Kinder bitte wettergerecht angezogen sein sollen, da er sie zu Fuß abholt und es kalt draußen sei (Wohnort Potsdam - Brandenburg).

Meine Frage zu oben genannten Sachverhalt: Ist der Kindsvater verpflichtet, die Mutter im Vorhinein über diesen Urlaub zu informieren? Es geht nicht zwingend um die Einwilligung eines solchen Urlaubs (den Kindern sei jeder Urlaub absolut gegönnt). Es uns vielmehr um die Tatsache, dass die Kindsmutter nicht darüber bescheid wusste, wo sich ihre Kinder aufhalten. Auch hatte sie keinerlei Chance, den Kindern passende, wetterbedingte Kleidung für die Ostsee (im Winter - es schneite wohl) mitzugeben. Die Jungs waren erst kürzlich genesen von einem grippalen Infekt.

In einigen Foren konnte man bereits grob herauslesen, dass es sich ggf. hier rechtlich gesehen um Kindesentführung handeln könnte, da sich der Vater damit strafbar gemacht hat. Die Mutter müsse wohl über solche Urlaube informiert werden, da diese nicht zum täglichen, geregelten Ablauf gehören.

Wir haben mit dem städtischen Jugendamt telefoniert, diese machten, wie leider so oft, den Eindruck, als ob sie eher Konflikt ausweichend reagieren, und die Tatsache abbügeln, oder runterspielen würden.

Sowohl der Kindsvater, als auch der Großvater (der mit dabei war) hatten wenige Tage zuvor (der Kindsvater sogar am selben Tag) telefonischen Kontakt mit der Mutter. Es wurde zu keinem Zeitpunkt über diesen Urlaub informiert, nicht einmal im Nachhinein wurde darüber ein Wort verloren. Lediglich die Kinder berichteten vom Urlaub, und darüber, wie sehr sie dort gefroren hatten. Zudem wollten die Kinder laut deren Aussage auch erst gar nicht mit in den Urlaub.

Über eine sachliche, objektive Einschätzung wäre ich sehr dankbar.

Viele Grüße

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Alleinerziehenden Mehrbedarf trotz Partnerschaft und gemeinsamen Sorgerecht?

Hallo ,

meine Cousine hat eine Tochter im Alter von 10 Monaten und bezieht Hartz 4 ,ihr Partner,der Kindesvater ebenso! Beide haben jedoch getrennte Wohnungen und bilden somit auch keine Bedarfsgemeinschaft! Der Kindesvater besucht das Kind natürlich ,so,wie es jedem Vater auch zusteht! Auf Auffordrung des Jobcenters war Sie beim Jugendamt vorstellig,um UVG zu beantragen,dies wurde abgelehnt,da sie mit dem Kindesvater das gemeinsame Sorgerecht hat. Das war ca. Anfang 2015,kurz nach der Geburt des Kindes. Den Mehrbedarf für Alleinerziehende hat Sie natürlich dennoch erhalten! Nun wurde sie erneut aufgefordert,UVG zu beantragen ( offenbar prüft das Jobcenter alles in regelmäßigen Abständen, habe da leider keine Ahnung von..) Nun hat sie erklärt,dass sich nichts geändert hat und eben beide das gemeinsame Sorgerecht haben usw.und prompt wurde ihr der Alleinerziehenden Mehrbedarf gestrichen, mit der Begründung, dass der Kindesvater sich an der Erziehung beteiligt und wer keinen UVG bekäme, hätte schließlich keinen Anspruch auf den Mehrbedarf! Bei meinen Recherchen höre bzw.lese ich immer verschiedene Dinge. Meine Cousine ist fix & fertig,ich habe ihr geraten ,erst einmal Widerspruch einzulegen.

Vielleicht gibt es Leute hier,die sich mit dem Thema Hartz 4 besser auskennen und was dazu sagen können.

LG

Recht, gemeinsames-sorgerecht, Hartz IV, Jobcenter
Gemeinsames Sorgerecht - Unterschrift bei Arztbesuchen?

Hallo,

ich würde gerne das gemeinsame Sorgerecht für meine 2 jährige Tochter beantragen. Die Kindesmutter findet die Idee nicht so gut. Sie befürchtet, dass es ganz schön kompliziert werden würde und ihr das Leben sehr erschwert, weil sie dann häufig meine Unterschrift bräuchte (vor allem bei ärztlichen Angelegenheiten).

Es ist so, dass unsere Tochter von Geburt an grauen Star hatte. Sie musste deshalb mit einem Jahr operiert werden und ihr wurden die Linsen entfernt. Nun stehen regelmäßig Kontrolluntersuchungen an, ihre künstlichen Linsen, die sie wie Kontaktlinsen trägt, müssen ggf. angepasst und erneuert werden, genau wie ihre Brille etc.
Es wäre tatsächlich etwas umständlich, wenn ich bei jeder dieser "Kleinigkeiten" unterschreiben müsste, da ich zwei Stunden entfernt lebe und wir uns zwar sehr regelmäßig, aber eben nur alle 2 Wochen sehen.
Ist es jedoch nicht so, dass diese ganzen Arztbesuche zu den Angelegenheiten des täglichen Lebens gehören und die Kindesmutter diesbezüglich sowieso alleine entscheiden kann und meine Unterschrift damit überhaupt nicht braucht?
Muss ich nicht nur für lang vorab geplante Operationen unterschreiben?

Falls für sämtliche Arztbesuche bezüglich der Augen unserer Tochter doch meine Unterschrift notwendig wäre, gäbe es dann die Möglichkeit der Kindesmutter für diese Angelegenheiten eine Vollmacht auszustellen?

Kinder, Sorgerecht, Anwalt, gemeinsames-sorgerecht, Vollmacht
Geldanlage für Kinder - Risiko bei Scheidung / gemeinsamen Sorgerecht

Hallo zusammen,

ich bin im Moment etwas verunsichert. Ich würde gern für meine Tochter ein Tagesgeldkonto (wegen Zinsen/Flexibilität/Onlinebanking) einrichten, um dort Geld für sie anzusparen. Dieses Sparkonto würde auch auf den Namen meiner Tochter laufen.

Von ihrem Vater bin ich nun schon seit 3 Jahren geschieden, sie lebt bei mir, wir haben aber gemeinsames Sorgerecht. Das habe ich damals so entschieden, weil meine Anwältin mir dazu geraten hat und ich den Kopf zu voll hatte um über die Konsequenzen nachzudenken. Jetzt im Nachhinein gestaltet sich das deshalb schwierig, weil ich meinem Kind den Gerichtsprozess nicht zumuten möchte. (Darauf würde es hinauslaufen, obwohl er sich quasi garnicht kümmert)

Nun muss ich den Vater als gesetzlichen Vertreter eintragen lassen, mit Anschrift, Geb.datum usw. und mir eine Unterschrift einholen. Dabei bekomme ich große Magenschmerzen.

Er hat bislang noch nie Unterhalt gezahlt, ist in der Privatinsolvenz. Hat er als gesetzlicher Vertreter Verfügungsgewalt über das Konto? Kann er sich das Geld zu eigen machen? Was ist, wenn mir etwas zustößt, entscheidet er dann über das Geld bis zur Volljährigkeit meines Kindes?

Ihm wäre es leider aufgrund seiner dauernd schwierigen, finanziellen Lage zuzutrauen, dass er meinem Kind das Geld entwendet, sollte ihm das möglich sein.

Wisst ihr über die Gesetzeslage Bescheid? Was ratet ihr mir?

Danke für eure Beiträge!

Kinder, sparen, gemeinsames-sorgerecht
Umgangsreglung Sohn 3 Jahre Ferien Feiertage Vater braucht Hilfe!

Hallo,Vor etwa einem Jahr hab ich mich von meiner Lebensgefährtin getrennt, waren nicht verheiratet, unser Sohn(gemeinsames Sorgerecht)ist jetzt 3 Jahre alt geworden. Letzten März haben wir bei der Lebensberatung eine Umgangsreglung getroffen.Jedes 2.WE und jeden Mittwoch hab ich meinen kleinen(hätte ihn so gerne noch mehr),daran halte ich mich sofern es irgend wie machbar ist, kann ich ein WE nicht,egal aus welchem Grund hab ich Pech(Aussage der KM), die Mutter verschiebt absolut kein WE.Ist das im Sinne von dem Kleinen ? Jetzt im Sommer 2014 will Sie mir mein Kind nur für eine Woche geben, er ist im Kindergarten und die haben 2 Wochen geschlossen, ne Woche würde völlig ausreichen für mich,sagt Sie, 2013 hatte ich ihn 9 Tage, muss sagen sie Situation war neu für mich und war mir nicht sicher ob ich als Mann alles hinbekomme mit Haushalt Kind usw, klappt aber wunderbar .. in 2 Wochen ist ein neuer Termin bei der Lebensberatung,gewollt von mir nach einem heftigen Streit weil ich meinen Sohne ne Woche länger haben will ihr das aber nicht passt... Meiner Meinung das Kind Anspruch auf halbe Ferien und Feiertage beim Papa zu verbringen ? Hoffe auf aufbauende Antworten... Die Mutter macht mir echt das Leben schwer, reist mir den kleinen vom Arm bei der Übergabe weil er sich an mir festklammert, kein Wort von ihr wie es dem kleinen geht,ob er geschlafen und gegessen hat usw..Kleider bekomme ich keine fürs WE...mit der KM ist leider kein vernünftiges Wort zu sprechen

Kinder, Umgangsrecht, gemeinsames-sorgerecht
Hilfe gemeinsame sorgerecht probleme wegen fussballverein :(

Hallo habe leider mit dem vater meiner kinder das gemeinsame sorgerecht aber so gut wie kein kontakt ab und zu schreibt er mal ne email in der nicht mehr wie ein hi steht wenn man drauf antwortet kommt erst wochenspäter eine antwort .... wollte vor paar monaten in den osterferien mal mit den kindern ne woche zu meiner tante die uns eingeladen hat zu sich nach lyon (frankreich) ist aber leider dran gescheitert das ich kein reisepass bekomme ohne den anderen elternteil...... nun machen die beiden seit 2 wochen beim probetrainning in einem fussballverein mit und wollte sie auch dort anmelden aber dazu wollen die die geburtsurkunden sehen und dann sehen die ja auch das der vater mit drin steht und das ich nicht das alleinige sorgerecht habe dann wollen die sicherlich das der vater auhc mit unterschreibt aber ich hab doch kein kontakt seit jahren (ausser die kurzen emails) erreich ihn nicht denke mal er ist wieder für ein paar monate in seiner heimat er fliegt mehrmals im jahr für 3-4monate nachhause soviel er mir mal gesagt hat die kinder kennen ihn glaub garnicht mehr ... was soll ich den jetzt machen konnte mit den kindern nicht in den urlaub und jetzt kann ich sie nichtmal in einem verein anmelden was kann man da den tun ??? alleinige sorgerecht bekomme ich nicht obwohl er sich nicht kümmert weder finanziell noch menschlich jetzt können die nicht nur niemals in den urlaub jetzt sogar nichtmal in einem verein bin echt traurig :( kennt jemand sowas??

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Gemeinsames Sorgerecht / Wegzug Mutter mit Kind

Hi,

ich stelle diese Frage hier weil ich im Web eine Vielzahl widersprüchlicher Meinungen gelesen habe, auch über "Recht haben und Recht kriegen".

Wir sind geschieden, haben ein gemeinsames Kind im Kindergartenalter, ich habe Umgangsrecht und gemeinsames Sorgerecht.

Sie will nun nach der Trennung in die vierte Wohnung in fünf Jahren ziehen. Vorher war es innerhalb des Stadtgebietes und nun weiter weg, was heißt jedes Wochenende 200 km gesamt fahren für mich.

Das ist aber gar nicht das Hauptproblem. Der Kleine hat im jetzigen Kindergarten Freundschaften geschlossen und erzählt mir jedes Wochenende davon.

Sie will in die neue Stadt wegen einer Arbeit ziehen. Sie interessiert sich für unseres Sohnes Belange überhaupt nicht.

Sie kommt aus dem Ausland und hat nichts kapiert was die Gerichtsbeschlüsse angeht.

1) Wer trägt meine Fahrtkosten?

2) Wie kann ich sie belangen weil sie gegen Recht und Gerichtsbeschluss verstösst?

Ich weiß auch dass ich wieder zum Jugendamt und letztendlich zum Gericht muss um meine Belange durchzusetzen.

Wenn ich zum Anwalt gehe, dann ist das Ende vom Lied dass ich wieder einen Berg Schulden habe und Probleme den abzubezahlen. Nur weil sie wieder hirnlos in der Weltgeschichte agiert und von Vater Staat alles bezahlt bekommt. Tut mir leid für den Ausdruck, aber es ist wirklich so.

Da sie dieser Tag schon eine Wohnung besichtigt, ist wohl Eile geboten. Soll ich zum Jugendamt gehen? Ich weiß dass dann wieder ein Riesenkrach aufkommt, bei dem ICH an allem Schuld bin. Auch wenn sie hier keine Arbeit findet.

Als ich neulich ihre Absichten erfuhr, habe ich ihr meine Bedenken geäußert und dass ich dagegen bin. Keine Antwort und mein Bauchgefühl sagt mit dass sie das nicht interessiert.

"Nach mir die Sintflut", ihr Lebensmotto. Seltsamerweise sind bei ihr soziale Kontakte nach einer Weile immer aus dubiosen Gründen in die Brüche gegangen. Ich werde heute noch von ehemaligen Freunden und Bekannten in der Stadt angesprochen, was den mit ihr los sei.

Gruß

Thorsten

Umgangsrecht, Umzug, Scheidung, gemeinsames-sorgerecht, Jugendamt
Gemeinsames Sorgerecht:Bin ich in der Pflicht, meinem Exmann Zeugnisse, Doku. d. Kinder vorzulegen?

Hallo,

meine 2 Kinder sind geregelt, wenn auch in größeren Abständen bei Ihrem Vater. Er interessierte sich bislang nicht viel für Schule, Zeugnisse usw. Sämtliche Förderungen, LRS-Training, Schwimmstunden, Sport usw. zahle ich. Er zahlt aber Unterhalt - wenn auch überschaubar, da er ein geringes Einkommen hat. Dies schwank aber immer mal wieder, da er sich oft beruflich umorienierte.......Wann immer ich ihn nach Unterlagen frage (Einkommensnachweis usw) ist er fast eingeschnappt und denkt, ich will ihm was. Doch das ist doch das gute Recht der Kinder, oder???? Er könnte schon längst viel mehr verdienen und keiner kriegt´s mit. Ich will nicht mehr, als den Kinder zusteht und er zahlen kann - das vorweg! Jedenfalls verlangt er nun im Gegenzug, daß ich ihm Zeugnisse und Termine der Kinder mitteile? Bin ich dazu verpflichte? Auch beschwert er sich bei mir, wenn die Kinder ihn nicht anrufen. Mein Großer ist alt genug, das selbst zu entscheiden (15 Jahre). Muß ich mir das alles antun?Ich habe mal gehört, daß sich ein Vater bei gemeinsamem Sorgerecht SELBST darum kümmern muß. Mir geht´s nur um´s Prinzip: ich habe alle Sorgen, Nöte und Lasten der Kinder aufzufangen, er hat nur die Schoko-Wochenenden und nun soll ich mich auch noch darum kümmern, daß ER ständig informiert ist, Unterlagen erhält usw., obwohl es ihn ja gar nicht wirklich interessiert? Wie sieht die Rechtslage da aus? Bitte nur antworten, wenn ihr wirklich wißt, wie es gehandhabt wird. Danke!

Familie, gemeinsames-sorgerecht

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