wie viel qm darf ich für ein Fahrradständer pflastern im Vorgarten ?

Guten Morgen,

ich besitze seit ca. einem Jahr ein Mittelreihenhaus in Hamburg Bergedorf/Allermöhe und würde jetzt gerne den Vorgarten angehen.

Ich möchte gerne mein Gartenhaus im Vorgarten (viele Nachbarn haben auch ein Gartenhaus mit Genehmigung im Vorgarten stehen) aus platzgründen Platzieren, da der garten extrem klein ist und ich nicht noch mehr platz hinten im Garten verlieren möchte.

und ich möchte dann den Rest verblieben platz vorne gerne pflastern, da ich nicht für 10qm, rasenmähen möchte und auch sonst kein Garten Mensch bin.

Ein Termin bei Bauamt hat mir nicht weiter geholfen, Ein Nachbar hat seinen kompletten Vorgarten gepflastert ohne Baugenehmigung mit der Begründung "es gebe ein Gesetz das besagt, wenn man ein Fahrradständer aufstellt darf man x qm dafür pflastern" leider habe ich noch kein solches Gesetz gefunden.

ich habe eine Skizze erstellt aber laut dem Berater im Bauamt Prozentual zu wenig Grünfläche. Leider ist das aber nicht möglich ein Gartenhaus, Fahrradständer und unter der Einhaltung der %Grünfläche alles unter einem Hut zu bringen

kann mir da einer weiter helfen, mit gesetzten oder anderen Tipps.

Laut dem §9HbauO ist es möglich, aber dort steht keine Prozentuale erlaube Angabe.

ich füge ein paar Skizzen hinzu, damit ihr euch vllt ein besseres Bild machen könnt.

Bild zu Frage
Fahrradständer, Gartenhaus, pflastern, Vorgarten

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