Darf man einen Negativeintrag zum InfoScore geben ohne darüber informiert zu werden?

Hallo Zusammen,

ich habe vor wenigen Tagen einen Kredit beantragt und habe mich schon sehr schnell gewundert das mir kaum eine Bank ein Angebot gemacht hat.- Erstmal muss gesagt werden da es hierbei um einen Umschuldungskredit geht über einen Kredit den ich vor 2 Jahren und andere Finanzierungen die sich dummerweise geläppert haben.

Nun ist es so das ich mal reinen Tisch machen wollte und alles auf eine Zahlung im Monat runterbrechen wollte. Aufeinmal nach 4 Jahren taucht ein negativer InfoScore Eintrag von Februar 2014 auf der mich daran hindert den Kredit genehmigt zu bekommen.... Ich hatte bis vor Monaten regelmäßigen Zugang zum Scorekompass von ArvatoBertelsmann (welche mit dem InfoScore arbeiten) und bisher keine negativen Zahlungsmerkmale sehen können. Aufeinmal als ich erfahren habe das was von 2014 sein soll habe ich mich nochmals eingeloggt und kann das dort warum auch wieder finden. Das Ganze ist durch 1&1 und einer fehlenden Zahlung irgendwelcher Gebühren von vor 4 Jahren gewesen was ich nicht so ganz verstehe, aber nichts desto trotz zahle ich meine Rechnungen die ich bekomme und zu der Zeit bin ich umgezogen und um ehrlich zu sein habe ich weder eine Information über die Eintragung erhalten noch eine Rechnung mit irgend einem offenen Betrag... Wie konnte ich vor 2 Jahren einen Kredit aufnehmen wenn da anscheinend schon dieser Negativeintrag bestand? und wo kommt dieser aufeinmal her? 1&1 hat mich auf deren Inkasso Dienstleister der Creditreform Koblenz verwiesen- Summe X sei wohl noch offen und 3 Jahre nach Begleichung Stichtag 31. Dez wird der Quatsch erst raus gelöscht.... Was kann ich tun und ist sowas erlaubt? Übrigens: meine Schufa ist sauber und da steht nix außer meine laufenden Kredite bzw. Finanzierungen

Ich hoffe Ihr blickt da ein wenig durch, es sind eine Menge Informationen die ich nicht so ganz zu sortieren weiß. Freue mich über jede hilfreiche Antwort...

Grüße

Kredit, Recht, Inkasso, negative Schufa, bonitaetsauskunft, Wirtschaft und Finanzen
Darf mein Arbeitgeber eine Schufa-Auskunft VOR Vertragsunterzeichnung verlangen?

Ich habe mich als Vertriebsassistentin (Midijob) für eine Versicherung beworben und wurde dort auch angenommen. Zwar habe ich den Arbeitsvertrag schon vor 2 Monaten unterschrieben, mein Arbeitgeber aber wird den Vertrag nicht unterschreiben, bevor ich mein pol. Führungszeugnis und die SCHUFA-Bonitätsauskunft nicht abgegeben habe. Ist das von rechtens? Ich habe das Führungszeugnis und die Bonitätsauskunft (in diesem Fall die kostenlose Datenauskunft / Selbstauskunft) schon vor 10 Wochen beantragt; Führungszeugnis liegt dem Arbeitgeber bereits vor, von der Schufa habe ich allerdings bis dato noch nichts bekommen - d.h. ich warte bereits seit zwei Monaten auf meinen Arbeitsvertrag. Zur Zeit bin ich dort auch mehr oder weniger tätig. Darf ich das überhaupt ohne gültigen Arbeitsvertrag? Soweit ich richtig informiert bin genieße ich ja so auch keinen Kündigungsschutz und er könnte mich morgen nach Lust und Laune "feuern"! Darf mein Arbeitgeber aus Prinzip die Bonitätsauskunft verlangen, BEVOR er den Vertrag unterschreibt? Kann er sich die Bonitätsauskunft, mit meinem Einverständnis, auch selbst einholen?

Nachtrag: Es geht mir nicht darum, dass er die Bonitätsauskunft nicht bekommen soll; Mit 19 wird da nichts drin stehen, was meinen Job gefährden könnte. Die Frage ist, ob er diese schon VOR Vertragsabschluss und vor Allem als Bedingung für einen Vertragsabschluss verlangen darf. Ich handle nicht mit Geld oder Sonstigem, sondern arbeite nur am PC und führe Berechnungen durch (in Anwesenheit eines Vorgesetzten)

Versicherung, Arbeitgeber, Arbeitsvertrag, Schufa, bonitaetsauskunft
Neuer AG will komplette SCHUFA-Bönitätsauskunft (Teil 1+2)

Moin moin!

Bei mir steht ein AG-Wechsel (Handelsvertreter/Versicherung) an und ich habe bereits mehrere Gespräche mit dem potentiellen AG geführt. Im Prinzip sind wir so weit, dass nur noch von mir die erforderlichen Unterlagen eingereicht und geprüft werden müssen und dann kann ich den Arbeitsvertrag unterschreiben.

Schon bei den Gehaltsverhandlungen sollte ich meine aktuellen Gehaltsabrechnungen mitbringen. Dies habe ich nicht getan und den AG darauf hingewiesen, dass ich keine persönlichen Dokumente aus einem bestehenden Arbeitsverhältnis einem neuen AG vorlege und er da auf meine Aussage und Ehrlichkeit vertrauen müsse. Dies war dann auch ok.

Der AG verlangt von mir nun noch die Aushändigung einiger Unterlagen (pol. Führungszeugnis, etc.), darunter auch eine SCHUFA-Bonitätsauskunft. Vom Grundsatz auch keine Überraschung/Problem. Allerdings möchte er Teil 1 und Teil 2 dieser Auskunft. Da ich mir darunter nichts vorstellen konnte, habe ich inzwischen schon zwei mal mit der SCHUFA telefoniert bzw. auch dazu Informationen im Internet gesammelt.

Von Unternehmensseite wird mir gesagt, es würden Informationen in Teil 2 benötigt, die die wirtschaftliche Gesundheit Desjenigen zusätzlich bescheinigen sollen. Ich tue mir allerdings schwer damit, meinem Arbeitgeber Daten auszuhändigen, die Ihn a) gar nichts angehen und b) für die die Tauglichkeit des Jobs aus meiner Sicht keine Rolle spielen. Da dort wirklich alles hinterlegt ist, von meinen bisherigen Adressen, über meinen aktuellen Mobilfunk- und Strombieter, mein Giro- und Kreditkartenkonto, Auskunft zu meiner Kfz-Finanzierung (Höhe und Anzahl der Raten), bis hin zu Einträgen von Versandhäusern wo ich gekauft habe (keine negativen Einträge).

Wenn der AG durch ein pol. Führungszeugnis, einen Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis und dem ersten Teil der SCHUFA-Bonitätsauskunft doch sieht, dass ich ein finanziell gesunder Mensch bin und meinen Verpflichtungen immer nachgekommen bin, sollte ihm das doch reichen.

*Nach den mir gegebenen Informationen, ist die Aushändigung des Teil 1 durchaus zur Vorlage bei einem potentiellen Arbeitgeber geläufig. Dieser dient der Weitergabe an Dritte und soll die wirtschaftliche Vertrauenswürdigkeit unter Beweis stellen.

Der Teil 2 sei allerdings ausschließlich für private Zwecke vorgesehen, da in diesem ALLE zu meiner Person geführten Daten enthalten sind.*

Vom Unternehmen und auch einem Mitarbeiter des Unternehmens, den ich in dieser Sache mal befragt habe, wird mir das Gefühl entgegengebracht, ich würde mich "anstellen" und man könne das nicht verstehen, wie jemand aus diesem Grund eventuell den Job nicht antreten möchte. Auch wenn mir gesagt wird, nicht alle Daten in Teil 2 würden das Unternehmen interessieren, aber trotzdem haben sie die...darum geht es mir. Schwärzen dürfe ich nichts, weil dahinter könnte sich ja dann etwas verbergen.

Wie sehen andere das, stelle ich mich da wirklich so an, nur weil ich meine Privatsphäre schützen möchte?

Datenschutz, Bewerbung, Versicherung, Arbeitsrecht, Arbeitgeber, Freiberufler, Schufa, Arbeitgeberwechsel, bonitaetsauskunft, Handelsvertreter

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