Mein Bekannter hat eine Bau UG , und verlegt hauptsächlich Bewährungsstahl .
2018 wurde auf einer Baustelle in Berlin , eine Bodenplatte mit Stützenanfänger hergestellt , es erfolgte nach Fertigstellung eine Abnahme durch einen Prüfstatiker , dieser gab nach Auskunft des Hauptauftragsnehmer die Bodenplatte zum Betonieren frei .
Zwei Tage nach dem Betoniert wurde, stellte sich jedoch heraus , das die Stützenanfänger nicht die richtigen waren . Auf Grund dieser Tatsache mussten umfangreiche Sanierungsarbeiten durch geführt werden , was zu nicht unerheblichen Zusatzkosten führte . Diese kosten hat der Hauptauftraggeber meinem bekannten abgezogen . Diese Kosten hätten vermieden werden können , wäre die Abnahme sorgfältig durchgeführt worden .
Hinzuzufügen wäre , das die Firma meines Bekannten keine Fachfirma ist , sondern als Nachunternehmer tätig ist , und selbst keine Freigabe über ausgeführte arbeiten erteilen darf .
Meine Frage lautet nun wer ist hier Haftbar zu machen .