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Betriebshaftpflicht, die Schäden abdeckt, welche Mitarbeiter am Eigentum der Firma verursachen?

Einen schönen guten Morgen an alle Versicherungsexperten im Bereich Gewerbe. Ich habe eine Frage zum Thema Betriebshaftpflicht.

Eine Haftpflicht versichert ja in der Regel den Schaden, welcher einem Dritten zugefügt wird. Nun würde ich aus gegebenem Anlass interessieren, ob sich ein Betrieb auch absichern kann gegen Schäden, die beispielsweise Mitarbeiter am Eigentum des Arbeitgebers verursachen? Wir haben so einen Fall in der Firma gerade, und außer Ratlosigkeit haben wir noch nicht viel eroieren können. Beispiel: Einer unserer Werkstattmeister wollte mit einem Stapler in die, durch ein Rolltor zugängliche Halle einfahren. scheinbar ging sich das aber um knapp zwei Zentimeter in der Höhe nicht aus und somit ist der Kollege mit dem Mast des Staplers an eben diesen zwei Zentimetern am Tor angefahren. Nun muss das Segment wohl getauscht werden, was nicht unerhebliche Kosten verursacht. Die Privathaftpflicht deckt scheinbar keinen Schaden in dieser Form ab, der Mitarbeiter hatte gleich seinen Berater angerufen, weil er natürlich Angst hat, die Kosten zu tragen. Ist es nun möglich, dass die Betriebshaftpflicht der Firma für solche Kosten aufkommt? Wäre ja dann eigentlich das gleiche, wenn ein Mitarbeiter unachtsam war, lässt einen Lötkolben eingesteckt als er heim geht und die Firma fackelt ab. Ich bin echt gespannt, wie das wirklich aussieht, weil das wurde jetzt ein ganz schönes Thema hier.

Vielen Dank den Experten unter euch :)

Steffi

Versicherung, Arbeitsrecht, Betriebshaftpflicht, Schaden
Schadensersatz wenn Uhrmacher Uhr beschädigt?

Vor knapp 2 Wochen brachte ich meine Uhr (Marke: NIXON, Lederarmband, Neupreis 128,95€, ca. 3,5 Jahre alt) in ein kleines Uhren- und Schmuckgeschäft um die Batterie wechseln zu lassen. Beim Batteriewechsel schnitt die Verkäuferin in das Lederarmband. Sie entschuldigte sich und versprach mir sich um eine Lösung zu bemühen. Am nächsten Tag rief sie mich an, erklärte mir das sie mit ihrem Chef sprechen müsse wie weiter verfahren wird und sie in Erfahrung bringen wolle, ob es ein Ersatzarmband für diese Uhr gibt, eventuell auch von einer anderen Firma. Sie erinnerte mich aber nochmal daran, dass das Armband meiner Armband ja gebraucht ist und sie nicht weiß wie das dann finanziell geregelt werden würde. Sie könne mir kein neues Armband bezahlen. So verblieben wir, bis ich heute einen erneuten Rückruf bekam. Sie sagte mir, dass ihr Chef das Lederarmband geklebt hat, es nun ganz ok aussieht und sie mir "sogar" den Batteriewechsel nicht berechnen würde. Auf meine Frage nach einem Ersatzarmband sagte sie mir das es von der Firma NIXON keine Ersatzband mehr für diese Uhr gibt und es schwierig wird ein anderes passendes Armband zu finden und da mein Armband gebraucht ist, könnte sie das finanziell nicht machen. Ich bin natürlich sehr unzufrieden mit dieser "Lösung" und möchte das auf keinen Fall einfach so akzeptieren, denn meine Uhr ist nicht mehr in dem Zustand wie ich sie abgegeben habe. Außerdem weiß ich nicht ob die Klebestelle hält-von der Optik mal ganz abgesehen! Muss ich das so hinnehmen oder hab ich einen Schadensersatzanspruch? Vielleicht hat der Uhrmacher eine Betriebshaftpflicht-was ist wenn er keine hat? Für einen Rat wäre ich sehr dankbar.

Schadensersatz, Recht, Betriebshaftpflicht

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