Schaden am Kundenfahrzeug verursacht - wer haftet?

6 Antworten

Zunächst einmal siehst du das völlig richtig! Zuständig ist das Autohaus.

Autohäuser bzw. Kfz-Rep.firmen haben sog. Autohauspolicen, die vergleichbare Schäden abwickeln.

Alternativ greift die Handel- und Handwerkspolice, in welcher aber explizit Vollkasko inkludiert sein muss.

Oder aber das Autohaus zahlt die Reparatur selbst, was bei den enormen Prämien für vorgenannte Policen nachvollziehbar wäre.

Die BHV reicht keinesfalls aus, auch nicht deren Zusatzbausteine, wie "Arbeiten an fremden Kfz".

Auf den Mitarbeiter kommt übrigens gar nix zu!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Der Betrieb haftet in diesem Fall und der Kunde stellt sicher keine Ansprüche an den Mitarbeiter.

Das bezahlt die Versicherung der Firma.

ein Mitarbeiter einer Kfz-Werkstätte fährt im Auftrag seines Chefs auf dem Betriebsgelände ein Kundenfahrzeug von A nach B und beschädigt das Kundenfahrzeug aufgrund einer Unachtsamkeit.

und für solche Schäden besteht über den Arbeitgeber eine Haftpflichtversicherung.

Das zahlt die Handel- / Handwerkversicherung der Werkstatt. Der Arbeitnehmer kann nur in Regress genommen werden wen er den Schaden vorsätzlich verursacht hat.