Betriebshaftpflicht bei Wegeunfall?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Von deiner Seite her ist es ein reiner KFZ-Schaden. Der Geswchädigte wird sich also an deine KFZ-Haftpflicht wenden. Dass du auf dem Arbeitsweg warst, interessiert den Geschädigtemn nicht. Du kannst jetzt höchstens deine eigenen Kosten als Werbungskosten steuerlich geltend machen.

Der Wegeunfal kommt nur zum Tragen, wenn du selbst einen körperlichen Schaden davon getragen hast.

Die Betriebshaftpflicht hat damit überhaupt nichts zu tun.

Nein, nur durch deine Privathaftpflicht.

Die Betriebshaftpflicht haftet nur, wenn der Arbeitnehmer selbst einen Schaden erlitten hat. Kommt wie bei dir ein Dritter ins Spiel greift diese Versicherung nicht. Wenn du mit dem Auto unterwegs warst, greift in diesem Falle deine KFZ-Haftpflicht.

Ich hatte einen Unfall auf dem Arbeitsweg, wodurch ein Dritter zu Schaden kam. Ich selbst hatte keinen Sach- oder persönlichen Schaden davon getragen...    

Warst du denn als Autofahrer oder Radfahrer oder sogar als Fußgänger unterwegs???

Je nachdem ist deine Kfz-Haftpflichtversicherung bzw. deine Privathaftpflichtversicherung zuständig! Gruß siola

Nein. Versichert bist du nur selber bei einem Wegeunfall. Kommen dritte zu schaden, musst du das an deien versicherung(en) weiter reichen.