Verdienstausfall bei Renovierungsarbeiten (Wasserschaden)

4 Antworten

Ich kenne den Arbeitsvertrag deiner Frau nicht. Was steht da genau drin?

Bei stundenweiser Anstellung werden nur die Stunden bezahlt, die geleistet werden.

Bei 450-E-Job stehen ihr Urlaubszeiten... gem. den üblichen Angestelltenverträgen zu.

Vielleicht will der Inhaber etwas nebenbei "verdienen". Denn er wird doch wohl deine Frau offiziell gemeldet haben - oder nicht?

Wird der Betriebsablauf aus zwingenden rechtlichen der technischen Gründen gestört, liegt das grundsätzlich im Risikobereich des Arbeitgebers.

Nach dem allgemeinen Leistungsstörungsrecht gilt im Grundsatz: Ist jemandem eine Leistung unmöglich, kann er auch nicht die geschuldete Gegenleistung verlangen.

Da der Betriebsablauf weitestgehend vom Arbeitgeber bestimmt wird, trägt er fast ausschließlich das Betriebsrisiko.

Bei unverschuldeten Arbeitsausfällen ist der Arbeitgeber damit zur Lohnfortzahlung verpflichtet, auch wenn die Arbeitnehmer ihrerseits keine Leistung erbringen (können). Der Arbeitnehmer muss die Leistung dann auch nicht nachträglich erbringen.

Quelle: http://www.rechtslexikon-online.de/Betriebsrisiko.html

Betriebsrat und/oder Gewerkschaft fragen, da gibt es Rechtanwaälte, die sich genau auskennen, wenn kein Mitglied, eintreten oder einen anderen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht fragen. Da muss jemand ran, der es genau weiß. Es gfeht um viel. Aber nbicht als machloser abhängig beschäftigter ins offene Messer rennen, da kann es zur kündigung kommen. Lieber Betriebsrat oder Gewerkschaft hinschicken.

"Haftet für den Verdienstausfall nicht eine Betriebshaftpflicht?"

nein.

aber möglicherweise könnte der inhaber über kurzarbeit nachdenken