Hey,
wenn ihr auf meinen letzten Beitrag geht, könnt ihr sehen, dass mein Audi SQ5 nach nur einem Tag und 100 km Fahrt einen Motorschaden erlitt. Audi verlangt nun 20.000 € für die Reparatur, da das Fahrzeug über eine GmbH bezahlt wurde, und sie sind nur bereit, 5.000 € beizutragen. Zudem soll ich das Auto zu einer anderen Werkstatt bringen, um einen 'Rumpfmotor' einbauen zu lassen.
Nun war ich beim Anwalt, und er hat mir gesagt, dass wir da vielleicht etwas rausholen können. Im Vertrag steht, dass alle fälligen Wartungen (z.B. Ölwechsel) von mir durchgeführt werden müssen. Allerdings wurde der Ölwechsel von Audi gemacht, und ich habe die entsprechenden Unterlagen.
Der Anwalt meint, dass bei einem Motorschaden so kurz nach dem Kauf ein Sachmangel vorliegen könnte und innerhalb der ersten sechs Monate die Beweislastumkehr gilt, was Audi in die Pflicht nehmen würde.
Was denkt ihr, hätte ich da eine Chance?