Hallo liebes Community,
ich hatte genau am 03.06 einen Arbeitsunfall. Habe den Unfall auch sofort beim Arbeitgeber gemeldet. Nach 3 weiterfolgenden Arbeitstagen hat sich alles verschlimmert und ich bin umgehend zum Hausarzt (war sauer, da mich der Arbeitgeber trotz Meldung eines Arbeitsunfalls nicht zum BG Arzt geschickt hat) gegangen, welcher mich für Freitag (07.06) krankgeschrieben hat (3 Tage zum erholen). Am Montag bin ich zum DURCHGANGSARZT gegangen, der festgestellt hat, dass ich eine Bauchwand Prellung und eine Rippenprellung habe. Seitdem bin ich krankgeschrieben bis den 18.06 und muss bei keiner Besserung nochmal zum DURCHGANGSARZT hin. Am Freitag den 15.06 (heute) habe ich eine schriftliche Kündigung zum 30.06 unter Einhaltung der Kündigungsfrist (betriebsbedingte Gründe) erhalten. „Diese Entscheidung wurde aufgrund der Kündigung eines Werkvertrags getroffen,…“ steht noch in der Kündigung drinnen. Darf er das? Erwartet der Arbeitgeber etwa, dass ich unter diesen Verletzungen weiterarbeite?
Mit freundlichen Grüßen