Hi in die Runde 🤓
ich lebe seit 25 Jahren in Deu. Geboren bin ich in der Ukraine. Ich bin hier zur Schule gegangen und arbeite fleißig.
Mit 16 Jahren habe ich den ukrainischen Pass nicht angenommen somit war ich nie in Besitz von einem.Ich habe eine unbefristete Niederlassungserlaubnis.
Nun wollte ich endlich die Deu Staatsangehörigkeit beantragen, allerdings sagt die Behörde dass dies nicht möglich sei ohne einen Ukrainischen Nationalpass.. Ich sollte mir doch erst einen beschaffen bevor eingebürgert werden darf.
ich verstehe das Vorgehen nicht !!! Ein Nationalpass dient doch lediglich nur zur Indentitätsüberprüfung die aber ja problemlos auch ohne nachgewiesen werden kann.
was soll das ?