Ist die Einbürgerung nun leichter?

4 Antworten

Ab dem 27.06.2024 beträgt die Mindestaufenthaltszeit für eine Einbürgerung in der Regel 5 Jahre.

Bei besonderen Integrationsleistungen kann sie sogar auf bis zu 3 Jahre verkürzt werden. Besondere Integrationsleistungen können Sprachzertifikate C1-C2 sein. Außerdem können auch ehrenamtliche Arbeiten und besonders starke Leistungen auf der Arbeit besondere Integrationsleistungen darstellen. Auch jetzt geht schon die Einbürgerung nach 3 Jahren. Dafür muss man aber mit einem deutschen Staatsbürger verheiratet sein.

Ansonsten vielleicht Vor- und Nachteile und Statistiken, wie viele Einbürgerungen es gibt.

Zusätzlich könntest Du erwähnen, dass es auch schon früher möglich war, dass man nach drei Jahren eingebürgert werden konnte, und zwar wenn man jemand aus Deutschland heiratete.

Weil man aber häufig vermutete, dass eine solche Ehe nur geschlossen wurde, um schnell Staatsbürger werden zu können, wurde das genau beobachtet, ob es sich nicht doch nur um eine sogenannte Scheinehe handeln könnte.

Insgesamt wurden die Voraussetzungen zur Einbürgerung nicht geändert, außer dass bei Älteren, die sich selbst finanzieren können, die Sprachkenntnisse nicht mehr so wichtig sind*.

Insgesamt solltest Du aber klar machen, dass außer der Verkürzung auf fünf Jahre, an den sonstigen Bedingungen nichts erleichtert wurde, was aber gern behauptet wird. Es wird leider fälschlicherweise vom "Verramschen" der Staatsbürgerschaft gesprochen.

Eventuell könntest Du das Video von Babak Ghassim verwenden:

*) https://youtu.be/Ab2Yq3Qn05M?si=c5EU3PolKoap7n0y

Ausser der etwas kuerzeren Wartezeit und dass auch solche auslaendische Staatsangehoerigkeiten beibehalten werden koennen, bei denen das bislang nicht der Fall war, hat sich eigentlich nichts geaendert.