Kein Problem mit der Aufschrift "Schulsanitätsdienst". Aber es ist auch eine Kostenfrage. Aber auch ob so eine schwere Jacke immer sinnvoll ist. T-Shirt oder Warnweste mit Aufschrift sind kostengünstig und sinnvoll. Die "Rettungsdienstjacke" vielleicht im Winter im Außendienst.
Normalerweise reicht die Fahrschule die Unterlagen, Sehtest, EH-Bescheinigung, Antrag auf Führerscheinprüfung, bei der KFZ-Behörde ein.
Seit dem 01.01.2016 wird nur noch eine Bescheinigung mit mindestens 9 UE akzeptiert. Eine EH-Bescheinigung mit 16 UE muss auch akzeptiert werden.
Das ist gleich. Voraussetzung ist eine Sanitätsausbildung mit mindestens 48 UE Ausbildungsdauer.
Nach den Vorgaben der FEV bzw der DGUV dauern EH-Kurse 9 Unterrichtseinheiten zzgl. Pausen. ( bis zum Jahresende sind auch noch lSM-Kurse mit 8 Unterrichteseinheiten erlaubt). Leider gibt es immer wieder Anbieter, die gegen diese Vorgaben verstossen.
Hier solltes Du dich bei den Behörden oder der DGUV über solche Machenschaften beschweren.
Für betriebliche Ersthelfer ist der Kurs kostenfrei. Hier trägt der Unfallversicherungsträger der Firma die Kosten.
Sonst freie Preisgestaltung der Anbieter. Wir als Sanitätsschule Tembaak nehmen den Satz der Unfallversicherungsträger in Höhe von € 28,00.
Der Betriebssanitäter ist eine Tätigkeit und kein Ausbildungsberuf. Als Rettungssanitäter benötigtst Du eine Zusatzausbildung von 32 Unterrichtseinheiten + Prüfung, den Betriebssanitäteraufbaulehrgang, bei einer von der DGUV ermächtigten Stelle wie der Sanitätsschule Tembaak.
Moin, mit Sicherheit eine sinnvolle Aktion, zusätzlich zu anderen Möglichkeiten , wie die laminierte Notfallkarte hinter der Sonnenblende zusammen mit dem Airbaglageplan ( ADAC-Aktion) und in der Geldbörse.
Lass Dich nicht von der Unkenntnis der unwissenden Kollegen aus dem Rettungsdienst beeindrucken.
Die Antwort von Nomex64 ist nicht ganz korrekt. Als Vorraussetzung für die Teilnahme z.B.am Erste-Hilfe-Ausbilderlehrgang oder für die Mitwirkung i einem privaten Sanitätsdienst wird mindestens die Sanitätsausbildung von 48 UE nach BGG 948 und auch in den meisten Bundesländern nach FEV verlangt. Die Sanitätsausbildung wird nur anerkannt, wenn diese entweder bei eine HIO oder bei einer ermächtigten Stelle für die Betriebssanitäterausbildung nach BGG 949 durch die DGUV gemacht wurde. Siehe z.B. die Richtlinie NRW für die Anerkennung nach § 68 FeV.
Der Erste-Hilfe-Kurs ind er Schule wird nur anerkannt, wenn er von einer Hilfsorganisation oder von einer privaten Ausbildungstelle durchgeführt wurde, die nach der Fahrerlaubnisverordnung, FEV § 68 von der Behörde anerkannt sind . Dies muss auch auf der Bescheinigung stehen.Der Kurs lebensrettende Sofortmaßnahmen umfasst mindestens 8 Unterrichtseinheiten, Erste-Hilfe-Kurs dauert 16 Unterrichtseinheiten. Die Bescheinigungen sind leider ewig gültig, da der Gesetzgeber eine Befristung nicht vorsieht. Dieter Tembaak , Sanitätsschule Tembaak
Versuchs mal mit Wespenfallen. Jede Wespe in der Falle kann Dich nicht mehr stechen.
Wenn man keine Kenntnisse hat, sollte man dies lieber den Elektriker machen lassen.