(Eher) Ja

Deutschland war schon immer ein Schmelztiegel. Nimm nur die Bayern z.B. Alles was bei der Völkerwanderung den Alpenübergang nicht geschafft hat, hat sich da niedergelassen. Also einen Volkstamm der Bayern gibt es überhaupt nicht, vielmehr sind alle "Schwächlinge" hier hiergeblieben und haben sich vermischt. Schmelztiegel zu sein, ist also völlig normal.

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Nein, müsste nicht sein, aber könnte damit leben.

in den nächsten Generationen wird dies nicht geschehen, da wir dann ca. 78 Mio. Ausländer aufnehmen müssten. Was nicht realistisch ist. Und wenn es wäre, dann sind wir selbst daran schuld; wir haben einfach zu wenig Nachkommen. Früher als noch viele Familien 4 - 8 KInder hatten sah das anders aus. In einer 1 - 2 Kinder Gesellschaft ist man zur Minderheit verurteilt. Wer dies nicht möchte muss mehr Nachkommen zeugen. Ich habe 8 Kinder.

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Du benötigst fast alles, was Du für einen e.V. brauchst auch für einen nicht eingetragenden Verein. Ausnahme: nur 2 Personen zur Gründung. Aber auch für einen nicht eingetragenden Verein ist eine Satzung etc. nötig.

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Die Heirat eines Geflüchteten mit einer Einheimischen ist kein Abschiebungshinderungsgrund, da ja die Ehefrau mit ins Ausland gehen könnte. So die Argumentation. Etwas anderes ist es, wenn ein Kind geboren wird und der Geflüchtete die Vaterschaft anerkennt. Es ist den Kind nicht zuzumuten ohne Vater aufzuwachsen. Dann darf der Geflüchtete bis zur Volljährigkeit des Kindes bleiben, außer es besteht ein gegenteiliges Interesse der Allgemeinheit, dass er abgeschoben wird. Dieses Interesse wird unterstellt, wenn der Geflüchtete Straftaten begangen hat und dafür rechtskräftig verurteilt worden ist.

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Jein,

wenn es eine Sportart ist, in der die Behinderung es unmöglich macht einem Teilnehmer im Notfall zu helfen, dann braucht man eine nicht behinderte Person, ansonstern nicht. Beispiel: Du leitest einen Schwimmkurs, Dir fehlt ein Bein und Du kannst mit der Prothese nicht ins Wasser. Aber das sind extreme Ausnahmen. Im Normalfall spricht nichts dagegen. Ich habe den Vereinsmanager Stufe A gemacht und regelmäßig verlängert. Hier haben wir nichts gegenteiliges gehört.

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Dazu müßte ich wissen, was alles zum Vereinszwecke zählt.

Gehört die Bereitstellung von Equipment zum Vereinszweck, dann ist es klar zum Zweckbetrieb (unsatzsteuerfrei) gehörig, wenn nein, dann könnte es zu wirtschaftlichen Geschäftstberieb (umsatzsteuerpflichtig) gehören. Könnte man nicht nicht langfristige Verträge über die Verleigung abschließen? Dann würde es zur Vermögensverwaltung gehören (umsatzsteuerfrei).

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Schwierig,

  1. wie soll man gerichtsverwertbar nachweisen, dass der Kassenwart das Geld NICHT in die Barkasse gelegt hat, sondern einige Tage für sich behalten hat.
  2. Wie sieht denn die Barkasse aus? Echte Kasse oder eine fiktive? Stahlbehälter oder spearates Fach im eigenen Geldbeutel? Alles erlaubt.
  3. Man denke an den Imageschaden für den Verein, zumal dem Verein kein Schaden entstanden ist.

Ich sehe das Vertrauensverhältnis zwischen Vorstand und Kassenwart als zerrüttet an. Also sollten sich beide trennen und gut ist. Alles andere bringt nichts, da nicht nachweisbar.

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natürlich geht das. Wir haben eine ganze Reihe Übungsleiter (Trainer) mit und ohne ÜL-Schein, die auch bei anderen Vereinen sind und für die Wettkämpfe bestreiten. Ich sehe da kein wirkliches Problem. Es ist eventuell emotional ein Problem, das man aber mit einem klärenden Gespräch aus der Welt schaffen kann.


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