Eine Reparatur verlängert keineswegs die Garantiezeit oder Gewährleistungszeit, hier ist eine Kulanz seitens des Händlers und/oder der Herstellers gefragt.

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Beim Handy wie bei anderen Elektrogeräten gibt es 2 Jahre lang gesetzliche Gewährleistung, keine Garantie! Meist, fast immer, ist der Akku ausgeschlossen, da Verschleiß oder falsche Nutzung, auf den Akku hast du als 6 Monate Garantie, mehr, länger nicht! Liegt die Schadensursache bei dir, Feuchtigkeit, Sand etc. gibt es keine Gewährleistung, also sehr guter Mobilfunkkunde (mtl. >100€) aber meist ein relativ günstiges Tauschhandy, oder du hast eine Handy Wertgarantie (5 € im Monat), dann übernehmen die jeden Schaden!

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Auf eine Reparatur hast Du 2 Jahre gesetzliche Gewährleistung, d.h. auf die ausgetauschten Teile, sollte hier nochmals ein Defekt auftreten, und auf die damit verbundene Arbeitszeit, mehr nicht! Der Händler bzw. Reparateur kann diese Gewährleistung in seinen Geschäftsbedingungen auf 1 Jahr, also 12 Monate, reduzieren, das ist rechtlich zulässig. Oft sagen Betriebe, auf Reparaturen geben wir 6 Monate, das ist Quatsch, 2 Jahre, wenn nicht in seinen AGB's auf 12 Monate begrenzt ist rechtlich korrekt! Schließ für dein Gerät eine "Elektroversicherung" ab, 5 Euro im Monat, nie wieder Ärger!

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Die Frage ist nicht ganz einfach zu verstehen!? Was meinst du mit Garantie, welcher Schaden ist dran? Oder ist es gar kein Schaden, sondern die Gläser sind einfach nicht die richtigen? Bei Optikern ist meistens eine weitgehende "Garantie" beim Kauf dabei, z.B. ein Rückgaberecht bei Nichtgefallen innerhalb eines bestimmten Zeitraumes! Nachlesen, in der Optikerwerbung, auf den Kaufunterlagen, im Schaufenster! Oder sind die Gläser wirklich defekt? Dann klar, wenn du die Beschädigung nicht verursacht hast, reklamieren, Gewährleistung geltend machen. Solltest du den Defekt verursacht haben, Zusatzleistungen des optikers prüfen, ich habe bei meiner neulich gekauften Brille eine Brillenpasse Platin dazu bekommen, und bin nun zwei Jahre lang geschützt, egal was passiert, bei Selbstbeteiligung im Schadenfall.

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Unsere Kinder sind jetzt 14 und 17, wenn man da noch von Kindern reden kann ;-) Jedenfalls haben diese vom 3. oder 4.ten Lebensjahr an Bine sowie Heinz gesagt, das fanden und finden wir beide immer noch gut, klasse, voll in Ordnung! Mami und Papa kommen gelegentlich auch mal vor, aber eben selten! Wir sind mit unserer, dieser, Regelung sehr zufrieden!

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Kulanz ist immer möglich, eine entsprechende Anfrage sollte gestellt werden, sowohl an den Verkäufer, sprich Händler als auch an den Hersteller, wer ist es denn? Große Markenfirmen sind da sehr kulant, unbekannte NoNames eher weniger bis gar nicht. Hast Du eine Rechtsschutzversicherung? Sollte eine Kulanz abgelehnt werden, kannst und solltest du einen Brief vom Rechtsanwalt schreiben lassen. Oder mache doch zu deiner Sicherheit eine sogenannte Wertgarantie, für 5 Euro im Monat hast Du alle Reparaturen frei, und erhälts noch Geld dazu, wenn du mal wieder eine neue Maschine kaufst!

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auch von mir die Antwort, daß 2 Jahre gesetzliche Gewährleistung gelten, und nach 6 Monaten die Beweislastumkehr eintritt, also der Käufer beweisen muß, daß der Defekt von Anfang an vorhanden war! Bei Neuwaren gilt die 2-jährige Gewährleistung, bei Gebrauchtwaren auch, sofern der Verkäufer diese nicht schriftlich auf 12 Monate verkürzt, was dieser darf, aber eben schriftlich vereinbart sein muß.(Geschäftbedingungen. Bei Akku's gibt es sehr oft Sonderfälle, da hier auch mit "Eigenverschulden" des Kunden argumentiert werden kann: falsch geladen, falsch angeschlossen, falsch benutzt. Manche Hersteller schränken hier Ihre ansonsten zugesagte Garantie ein, meist auf 6 Monate

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