Es gibt einmal die

  • 16 Landespolizeien (davon hat jedes Bundesland eine)
  • Bundespolizei (zusammengelegt aus dem Bundesgrenzschutz und der Bahnpolizei, daher liegt deren Einsatzfeld im grenz- und bahnpolizeichen Feld)
  • Bundeskriminalamt
  • Polizei beim Deutschen Bundestag (die Behörde, die die Polizeigewalt in den Gebäuden des dt. Bundestages ausübt)
Benötigter Schulabschluss:

Es gibt bei der Polizei einen

  • mittleren Dienst

    • Voraussetzung: Realschulabschluss
    • Ausbildung: 2(,5)-jährige Ausbildung
    • Eingangsamt: Polizeimeister
  • gehobenen Dienst

    • Voraussetzung: FHR/Abi
    • Ausbildung: 3-jähriges Bachelor/Diplomstudium an einer (Fach)hochschule der Polizei
    • Eingangsamt: Polizei-/Kriminalkommissar
  • höheren Dienst

    • Voraussetzung: abgeschl. Studium oder lange Tätigkeit im gehobenen Dienst + gute Leistungen
    • Ausbildung: 2-jähriger Masterstudiengang an der Deutschen Hochschule der Polizei (DHPol) in Münster
    • Eingangsamt: Polizei-/Kriminalrat

Der mittlere Dienst wird aber nicht mehr in allen Bundesländern ausgebildet. Länder, in denen der mittlere Dienst ausgebildet wird sind:

  • Bayern
  • Baden-Württemberg
  • Schleswig-Holstein
  • Berlin
  • Brandenburg
  • Sachsen
  • Sachsen-Anhalt
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Thüringen
  • Hamburg

In den anderen Bundesländern ist der mittlere Dienst abgeschafft, d.h. du brauchst Abi/FHR, um dich für den gehobenen Dienst zu bewerben.

Das benötigt man außerdem:
  • Deutsche Staatsangehörigkeit gem. Art. 116 GG oder Staatsbürgerschaft eines EU-Staates
  • Erklärung zum Eintritt in die freiheitlich-demokratische Grundordnung
  • in geordneten, wirtschaftlichen Verhältnissen Leben (also nicht völlig überschuldet sein)
  • nicht gerichtlich bestraft sein
  • psychische und physische Belastbarkeit

sowie die gesundheitlichen Voraussetzungen:

  • keine chronischen Erkrankungen
  • keine Leberschäden
  • kariesfreies Gebiss
  • keine Farbsinnesstörung
  • keine Hörschäden
  • keine motirischen Störungen
  • keine Hauterkrankungen
  • keine Allergie mit erforderlicher Dauermedikation

Weitere formale Voraussetzungen, wie Schulnoten oder Urkunden, sowie der Ablauf des Einstellungstests unterscheiden sich von den einzelnen Bundesländern zum Teil stark.

Nach der Ausbildung

Nach der Ausbildung bzw. dem Studium landest du im Streifendienst oder bei der Bereitschaftspolizei. Nach einigen Jahren, kannst du dich für andere Sachen bewerben:

  • Kriminalpolizei
  • Spezialeinheiten
  • Reiterstaffel
  • Hubschrauberstaffel
  • Wasserschutzpolizei
  • Auslandseinsatz in Kriesengebieten
  • Schutz von Verfassungsorganen

In Berlin, Hamburg, Hessen, Schleswig-Holstein und beim BKA kannst du dich direkt für den Kriminaldienst bewerben.

Im allen Bundesländern wird eine polizeiärztliche Untersuchung durchgeführt, die in etwa so aussieht:

  • Blut-/ Urinabnahme
  • Ganzkörperuntersuchung (u.a. Größre u. Gewicht)
  • Ruhe-/ Belastungs-EKG
  • Röntgen der Lunge
  • Hör- und Sehtest
  • Lungenfunktionstest

Ansonsten unterscheidet sich das Auswahlverfahren zwischen den einzelnen Bundesländern.

Folgendes gilt nur für das Bundeskriminalamt:

zusätzliche Voraussetzungen für den

  • gehobenen Dienst:
    • (Fach)hochschulreife mit einem Durchscnitt von 3,0
    • Am Einstellungstag nicht älter als 33 Jahre alt sein
    • Mindestgröße: 1,62cm für Frauen, für Männer 166cm
    • Einstellungstermine:
      • 1. April jeden Jahres
      • 1. Oktober jeden Jahres

Das Einstellungsverfahren besteht aus:

  • einem psychologischen Testerfahren:

    • allgemeine kognitie Fähigkeiten
    • Rechtschreibung
    • Konzentrationstests
  • einem Sporttest:

    • Achterlauf
    • Klimmzüge
    • 100 Meterlauf
    • Ausdauerlauf über 6 Minuten
  • Gruppen- und Einzelgespräch

    • Referat
    • Gruppendiskussion
    • Vorstellungsgespräch
  • der ärztlichen Untersuchung

http://www.bka.de/nn_246220/DE/Berufsperspektive/Studium/GehobenerKriminaldienst/Auswahlverfahren/auswahlverfahren__node.html?__nnn=true

...zur Antwort
Das "Sterben" ist nicht der Moment, in dem das Herz aufhört zu schlagen, sondern ein Prozess, der so lange andauert, bis nichts mehr vom Menschen übrig ist.

Zitat von kodi1123

Das ist also meine Definition für das Wort "sterben".

Zum Sterben zählt für auch das Absterben der Organe, der Eintritt der Leichenstarre und auch die Verwesung.

Die Überreste eines Toten verwesen ja noch, daher sind sie "sterblich".

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Es gibt einmal die

  • 16 Landespolizeien (davon hat jedes Bundesland eine)
  • Bundespolizei (zusammengelegt aus dem Bundesgrenzschutz und der Bahnpolizei, daher liegt deren Einsatzfeld im grenz- und bahnpolizeichen Feld)
  • Bundeskriminalamt
  • Polizei beim Deutschen Bundestag (die Behörde, die die Polizeigewalt in den Gebäuden des dt. Bundestages ausübt)
Benötigter Schulabschluss:

Es gibt bei der Polizei einen

  • mittleren Dienst

    • Voraussetzung: Realschulabschluss
    • Ausbildung: 2(,5)-jährige Ausbildung
    • Eingangsamt: Polizeimeister
  • gehobenen Dienst

    • Voraussetzung: FHR/Abi
    • Ausbildung: 3-jähriges Bachelor/Diplomstudium an einer (Fach)hochschule der Polizei
    • Eingangsamt: Polizei-/Kriminalkommissar
  • höheren Dienst

    • Voraussetzung: abgeschl. Studium oder lange Tätigkeit im gehobenen Dienst + gute Leistungen
    • Ausbildung: 2-jähriger Masterstudiengang an der Deutschen Hochschule der Polizei (DHPol) in Münster
    • Eingangsamt: Polizei-/Kriminalrat

Der mittlere Dienst wird aber nicht mehr in allen Bundesländern ausgebildet. Länder, in denen der mittlere Dienst ausgebildet wird sind:

  • Bayern
  • Baden-Württemberg
  • Schleswig-Holstein
  • Berlin
  • Brandenburg
  • Sachsen
  • Sachsen-Anhalt
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Thüringen
  • Hamburg

In den anderen Bundesländern ist der mittlere Dienst abgeschafft, d.h. du brauchst Abi/FHR, um dich für den gehobenen Dienst zu bewerben.

Das benötigt man außerdem:
  • Deutsche Staatsangehörigkeit gem. Art. 116 GG oder Staatsbürgerschaft eines EU-Staates
  • Erklärung zum Eintritt in die freiheitlich-demokratische Grundordnung
  • in geordneten, wirtschaftlichen Verhältnissen Leben (also nicht völlig überschuldet sein)
  • nicht gerichtlich bestraft sein
  • psychische und physische Belastbarkeit

sowie die gesundheitlichen Voraussetzungen:

  • keine chronischen Erkrankungen
  • keine Leberschäden
  • kariesfreies Gebiss
  • keine Farbsinnesstörung
  • keine Hörschäden
  • keine motirischen Störungen
  • keine Hauterkrankungen
  • keine Allergie mit erforderlicher Dauermedikation

Weitere formale Voraussetzungen, wie Schulnoten oder Urkunden, sowie der Ablauf des Einstellungstests unterscheiden sich von den einzelnen Bundesländern zum Teil stark.

Erwähne ein bestimmtes Bundesland (oder mehrere) und ich zähle alle zusätzlichen Anforderungen, sowie Infos zum Einstellungstest und zur Ausbildung im Detail auf und schreibe entsprechende Links dazu.

Nach der Ausbildung

Nach der Ausbildung bzw. dem Studium landest du im Streifendienst oder bei der Bereitschaftspolizei. Nach einigen Jahren, kannst du dich für andere Sachen bewerben:

  • Kriminalpolizei
  • Spezialeinheiten
  • Reiterstaffel
  • Hubschrauberstaffel
  • Wasserschutzpolizei
  • Auslandseinsatz in Kriesengebieten
  • Schutz von Verfassungsorganen

In Berlin, Hamburg, Hessen, Schleswig-Holstein und beim BKA kannst du dich direkt für den Kriminaldienst bewerben.

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Zu erst: Kriminologie hat nichts mit der Polizei zu tun, sondern ist eine Wissenschaft, die sich mit der Ursache von Verbrechen befasst. Mit Verbrechensbekämpfung hat das nichts zu tun.

Es gibt einmal die

  • 16 Landespolizeien (davon hat jedes Bundesland eine)
  • Bundespolizei (zusammengelegt aus dem Bundesgrenzschutz und der Bahnpolizei, daher liegt deren Einsatzfeld im grenz- und bahnpolizeichen Feld)
  • Bundeskriminalamt
  • Polizei beim Deutschen Bundestag (die Behörde, die die Polizeigewalt in den Gebäuden des dt. Bundestages ausübt)
Benötigter Schulabschluss:

Es gibt bei der Polizei einen

  • mittleren Dienst

    • Voraussetzung: Realschulabschluss
    • Ausbildung: 2(,5)-jährige Ausbildung
    • Eingangsamt: Polizeimeister
  • gehobenen Dienst

    • Voraussetzung: FHR/Abi
    • Ausbildung: 3-jähriges Bachelor/Diplomstudium an einer (Fach)hochschule der Polizei
    • Eingangsamt: Polizei-/Kriminalkommissar
  • höheren Dienst

    • Voraussetzung: abgeschl. Studium oder lange Tätigkeit im gehobenen Dienst + gute Leistungen
    • Ausbildung: 2-jähriger Masterstudiengang an der Deutschen Hochschule der Polizei (DHPol) in Münster
    • Eingangsamt: Polizei-/Kriminalrat

Der mittlere Dienst wird aber nicht mehr in allen Bundesländern ausgebildet. Länder, in denen der mittlere Dienst ausgebildet wird sind:

  • Bayern
  • Baden-Württemberg
  • Schleswig-Holstein
  • Berlin
  • Brandenburg
  • Sachsen
  • Sachsen-Anhalt
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Thüringen
  • Hamburg

In den anderen Bundesländern ist der mittlere Dienst abgeschafft, d.h. du brauchst Abi/FHR, um dich für den gehobenen Dienst zu bewerben.

Das benötigt man außerdem:
  • Deutsche Staatsangehörigkeit gem. Art. 116 GG oder Staatsbürgerschaft eines EU-Staates
  • Erklärung zum Eintritt in die freiheitlich-demokratische Grundordnung
  • in geordneten, wirtschaftlichen Verhältnissen Leben (also nicht völlig überschuldet sein)
  • nicht gerichtlich bestraft sein
  • psychische und physische Belastbarkeit

sowie die gesundheitlichen Voraussetzungen:

  • keine chronischen Erkrankungen
  • keine Leberschäden
  • kariesfreies Gebiss
  • keine Farbsinnesstörung
  • keine Hörschäden
  • keine motirischen Störungen
  • keine Hauterkrankungen
  • keine Allergie mit erforderlicher Dauermedikation

Weitere formale Voraussetzungen, wie Schulnoten oder Urkunden, sowie der Ablauf des Einstellungstests unterscheiden sich von den einzelnen Bundesländern zum Teil stark.

Erwähne ein bestimmtes Bundesland (oder mehrere) und ich zähle alle zusätzlichen Anforderungen, sowie Infos zum Einstellungstest und zur Ausbildung im Detail auf und schreibe entsprechende Links dazu.

Nach der Ausbildung

Nach der Ausbildung bzw. dem Studium landest du im Streifendienst oder bei der Bereitschaftspolizei. Nach einigen Jahren, kannst du dich für andere Sachen bewerben:

  • Kriminalpolizei
  • Spezialeinheiten
  • Reiterstaffel
  • Hubschrauberstaffel
  • Wasserschutzpolizei
  • Auslandseinsatz in Kriesengebieten
  • Schutz von Verfassungsorganen

In Berlin, Hamburg, Hessen, Schleswig-Holstein und beim BKA kannst du dich direkt für den Kriminaldienst bewerben.

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Polizisten werden nicht nach Tätigkeit bezahlt, sondern nach Amtsbezeichnung und Erfahrungsstufe. Folgende Zuschläge können noch gewährt werden:

  • Familienzuschläge
  • Polizeizulage (133€)
  • Schichtdienstzulage
  • Gefahrenzuschlag beim SEK/GSG 9

Es gibt bei der Polizei einen

  • mittleren Dienst

    • Voraussetzung: Realschulabschluss
    • Ausbildung: 2(,5)-jährige Ausbildung
    • Eingangsamt: Polizeimeister
  • gehobenen Dienst

    • Voraussetzung: FHR/Abi
    • Ausbildung: 3-jähriges Bachelor/Diplomstudium an einer (Fach)hochschule der Polizei
    • Eingangsamt: Polizei-/Kriminalkommissar
  • höheren Dienst

    • Voraussetzung: abgeschl. Studium oder lange Tätigkeit im gehobenen Dienst + gute Leistungen
    • Ausbildung: 2-jähriger Masterstudiengang an der Deutschen Hochschule der Polizei (DHPol) in Münster
    • Eingangsamt: Polizei-/Kriminalrat

Der mittlere Dienst wird aber nicht mehr in allen Bundesländern ausgebildet. Länder, in denen der mittlere Dienst ausgebildet wird sind:

  • Bayern
  • Baden-Württemberg
  • Schleswig-Holstein
  • Berlin
  • Brandenburg
  • Sachsen
  • Sachsen-Anhalt
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Thüringen
  • Hamburg

Amtsbezeichnungen des mittleren Polizeidienstes(blaue Sterne):

  • Polizei-/Kriminalmeister (A7) 2 Sterne
  • Polizei-/Kriminalobermeister (A8) 3 Sterne
  • Polizei-/Kriminalhauptmeister (A9) 4 Sterme

Amtsbezeichnungen des gehobenen Polizeidienstes(silberne Sterne):

  • Polizei-/Kriminalkommissar (A9) 1 Stern
  • Polizei-/Kriminaloberkommissar (A10) 2 Sterne
  • Polizei-/Kriminalhauptkommissar (A11 3 Sterne
  • Polizei-/Kriminalhauptkommissar (A12) 4 Sterne
  • Erster Polizei-/Kriminalhauptkommissar (A13) 5 Sterne

Amtsbezeichnungen des höhreren Polizeidienstes(goldene Sterne):

  • Polizei-/Kriminalrat (A13) 1 Stern
  • Polizei-/Kriminaloberrat (A14) 2 Sterne
  • Polizei-/Kriminaldirektor (A15) 3 Sterne
  • Leitender Polizei-/Kriminaldirektor (A16) 4 Sterne

Höhere Amtsbezeichnungen sind in jedem Land unterschiedlich Die Zahlen in den Klammern hinter den Amtsbezeichnungen sind die Besoldungsgruppen. Du gibst bei Google [dein Bundesland] [Besoldungsgruppe] ein, um zu erfahren, wie viel Geld ein Polizist im jeweiligen Amt verdient.

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Erst mal musst du irgendwo Polizist/in werden. Erst nach ein paar Jahren im Streifendienst kannst du dich bei der Reiterstaffel bewerben. Allerdings gibt es viele, die da hin wollen und nur wenige, die es schaffen. Du solltest also nicht zur Polizei, nur weil du Pferde magst. Abgesehen davon werden Pferde dort als Arbeitsgerät behandelt. Zum Spaß sind die nicht da und aus Tierliebe geht man nicht zur Reiterstaffel.

Es gibt einmal die

  • 16 Landespolizeien (davon hat jedes Bundesland eine) Berlin hat keine Reiterstaffel
  • Bundespolizei (zusammengelegt aus dem Bundesgrenzschutz und der Bahnpolizei, daher liegt deren Einsatzfeld im grenz- und bahnpolizeichen Feld)
  • Bundeskriminalamt hier gibt es keine Reiterstaffel
  • Polizei beim Deutschen Bundestag (die Behörde, die die Polizeigewalt in den Gebäuden des dt. Bundestages ausübt) hier gibt es keine Reiterstaffel
Folgendes sind allgemeine Voraussetzungen:

Es gibt bei der Polizei einen

  • mittleren Dienst

    • Voraussetzung: Realschulabschluss
    • Ausbildung: 2(,5)-jährige Ausbildung
    • Eingangsamt: Polizeimeister
  • gehobenen Dienst

    • Voraussetzung: FHR/Abi
    • Ausbildung: 3-jähriges Bachelor/Diplomstudium an einer (Fach)hochschule der Polizei
    • Eingangsamt: Polizei-/Kriminalkommissar
  • höheren Dienst

    • Voraussetzung: abgeschl. Studium oder lange Tätigkeit im gehobenen Dienst + gute Leistungen
    • Ausbildung: 2-jähriger Masterstudiengang an der Deutschen Hochschule der Polizei (DHPol) in Münster
    • Eingangsamt: Polizei-/Kriminalrat

Der mittlere Dienst wird aber nicht mehr in allen Bundesländern ausgebildet. Länder, in denen der mittlere Dienst ausgebildet wird sind:

  • Bayern
  • Baden-Württemberg
  • Schleswig-Holstein
  • Berlin
  • Brandenburg
  • Sachsen
  • Sachsen-Anhalt
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Thüringen
  • Hamburg

In den anderen Bundesländern ist der mittlere Dienst abgeschafft, d.h. du brauchst Abi/FHR, um dich für den gehobenen Dienst zu bewerben.

Weitere Voraussetzungen:
  • Deutsche Staatsangehörigkeit gem. Art. 116 GG oder Staatsbürgerschaft eines EU-Staates
  • Erklärung zum Eintritt in die freiheitlich-demokratische Grundordnung
  • in geordneten, wirtschaftlichen Verhältnissen Leben (also nicht völlig überschuldet sein)
  • nicht gerichtlich bestraft sein
  • psychische und physische Belastbarkeit

sowie die gesundheitlichen Voraussetzungen:

  • keine chronischen Erkrankungen
  • keine Leberschäden
  • kariesfreies Gebiss
  • keine Farbsinnesstörung
  • keine Hörschäden

Weitere formale Voraussetzungen, wie Schulnoten oder Urkunden, sowie der Ablauf des Einstellungstests unterscheiden sich von den einzelnen Bundesländern zum Teil stark.

Erwähne ein bestimmtes Bundesland (oder mehrere) und ich zähle alle zusätzlichen Anforderungen, sowie Infos zum Einstellungstest und zur Ausbildung im Detail auf und schreibe entsprechende Links dazu.

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Sehr geehrte Damen und Herren,

So und so konnte ich erfahren, dass Sie für irgendwann Stellen für ein freiwilliges Soziales Jahr anbieten. Hier und da konnte ich mich über die Aufgabenfelder in Ihrer Einrichtung informieren, wovon mich vor allem dies und das interessiert.

Zur Zeit mache ich das und jenes, was ich voraussichtlich irgendwann beenden werde.

Durch ein Freiwilliges Soziales Jahr möchte ich das und das erreichen. Da ich später den und den Beruf machen will und mich das und das interessiert, wäre ein FSJ das Richtige, um die und die Erfahrung zu machen.

Zu meinen Stärken zählt vor allem das und das und dieses und jenes.

Über eine positive Rückmeldung Ihrerseits wäre ich sehr erfreut.

Mit freundlichen Grüßen,

Maxikin1950


Das fett geschriebene schreibst du natürlich nicht so dahin :-)

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Es gibt einmal die

  • 16 Landespolizeien (davon hat jedes Bundesland eine)
  • Bundespolizei (zusammengelegt aus dem Bundesgrenzschutz und der Bahnpolizei, daher liegt deren Einsatzfeld im grenz- und bahnpolizeichen Feld), sind u.a. am Flughafen und Bahnhof
  • Bundeskriminalamt
  • Polizei beim Deutschen Bundestag (die Behörde, die die Polizeigewalt in den Gebäuden des dt. Bundestages ausübt)
Folgendes sind allgemeine Voraussetzungen:

Es gibt bei der Polizei einen

  • mittleren Dienst

    • Voraussetzung: Realschulabschluss
    • Ausbildung: 2(,5)-jährige Ausbildung
    • Eingangsamt: Polizeimeister
  • gehobenen Dienst

    • Voraussetzung: FHR/Abi
    • Ausbildung: 3-jähriges Bachelor/Diplomstudium an einer (Fach)hochschule der Polizei
    • Eingangsamt: Polizei-/Kriminalkommissar
  • höheren Dienst

    • Voraussetzung: abgeschl. Studium oder lange Tätigkeit im gehobenen Dienst + gute Leistungen
    • Ausbildung: 2-jähriger Masterstudiengang an der Deutschen Hochschule der Polizei (DHPol) in Münster
    • Eingangsamt: Polizei-/Kriminalrat

Der mittlere Dienst wird aber nicht mehr in allen Bundesländern ausgebildet. Länder, in denen der mittlere Dienst ausgebildet wird sind:

  • Bayern
  • Baden-Württemberg
  • Schleswig-Holstein
  • Berlin
  • Brandenburg
  • Bundespolizei
  • Sachsen
  • Sachsen-Anhalt
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Thüringen
  • Hamburg

In den anderen Bundesländern ist der mittlere Dienst abgeschafft, d.h. du brauchst Abi/FHR, um dich für den gehobenen Dienst zu bewerben.

Weitere Voraussetzungen:
  • Deutsche Staatsangehörigkeit gem. Art. 116 GG oder Staatsbürgerschaft eines EU-Staates
  • Erklärung zum Eintritt in die freiheitlich-demokratische Grundordnung
  • in geordneten, wirtschaftlichen Verhältnissen Leben (also nicht völlig überschuldet sein)
  • nicht gerichtlich bestraft sein
  • psychische und physische Belastbarkeit

sowie die gesundheitlichen Voraussetzungen:

  • keine chronischen Erkrankungen
  • keine Leberschäden
  • kariesfreies Gebiss
  • keine Farbsinnesstörung
  • keine Hörschäden

Weitere formale Voraussetzungen, wie Schulnoten oder Urkunden, sowie der Ablauf des Einstellungstests unterscheiden sich von den einzelnen Bundesländern zum Teil stark.

Erwähne ein bestimmtes Bundesland (oder mehrere) und ich zähle alle zusätzlichen Anforderungen, sowie Infos zum Einstellungstest und zur Ausbildung im Detail auf und schreibe entsprechende Links dazu.

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Es gibt einmal die

  • 16 Landespolizeien (davon hat jedes Bundesland eine)
  • Bundespolizei (zusammengelegt aus dem Bundesgrenzschutz und der Bahnpolizei, daher liegt deren Einsatzfeld im grenz- und bahnpolizeichen Feld)
  • Bundeskriminalamt
  • Polizei beim Deutschen Bundestag (die Behörde, die die Polizeigewalt in den Gebäuden des dt. Bundestages ausübt)
Folgendes sind allgemeine Voraussetzungen:

Es gibt bei der Polizei einen

  • mittleren Dienst

    • Voraussetzung: Realschulabschluss
    • Ausbildung: 2(,5)-jährige Ausbildung
    • Eingangsamt: Polizeimeister
  • gehobenen Dienst

    • Voraussetzung: FHR/Abi
    • Ausbildung: 3-jähriges Bachelor/Diplomstudium an einer (Fach)hochschule der Polizei
    • Eingangsamt: Polizei-/Kriminalkommissar
  • höheren Dienst

    • Voraussetzung: abgeschl. Studium oder lange Tätigkeit im gehobenen Dienst + gute Leistungen
    • Ausbildung: 2-jähriger Masterstudiengang an der Deutschen Hochschule der Polizei (DHPol) in Münster
    • Eingangsamt: Polizei-/Kriminalrat

Der mittlere Dienst wird aber nicht mehr in allen Bundesländern ausgebildet. Länder, in denen der mittlere Dienst ausgebildet wird sind:

  • Bayern
  • Baden-Württemberg
  • Schleswig-Holstein
  • Berlin
  • Brandenburg
  • Sachsen
  • Sachsen-Anhalt
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Thüringen
  • Hamburg

In den anderen Bundesländern ist der mittlere Dienst abgeschafft, d.h. du brauchst Abi/FHR, um dich für den gehobenen Dienst zu bewerben.

Weitere Voraussetzungen:
  • Deutsche Staatsangehörigkeit gem. Art. 116 GG oder Staatsbürgerschaft eines EU-Staates
  • Erklärung zum Eintritt in die freiheitlich-demokratische Grundordnung
  • in geordneten, wirtschaftlichen Verhältnissen Leben (also nicht völlig überschuldet sein)
  • nicht gerichtlich bestraft sein
  • psychische und physische Belastbarkeit

sowie die gesundheitlichen Voraussetzungen:

  • keine chronischen Erkrankungen
  • keine Leberschäden
  • kariesfreies Gebiss
  • keine Farbsinnesstörung
  • keine Hörschäden

Weitere formale Voraussetzungen, wie Schulnoten oder Urkunden, sowie der Ablauf des Einstellungstests unterscheiden sich von den einzelnen Bundesländern zum Teil stark.

Erwähne ein bestimmtes Bundesland (oder mehrere) und ich zähle alle zusätzlichen Anforderungen, sowie Infos zum Einstellungstest und zur Ausbildung im Detail auf und schreibe entsprechende Links dazu.

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Also nochmal: Der Sporttest und der Polizeiarzt waren an einem Tag, das Vorstellungsgespräch zwei Wochen später. Bei mir stand es auch so im Einladungsschreiben, wie bei dir, frag lieber noch mal dort nach.

Ich hab mich nicht bei der Bundespolizei, sondern bei der Polizei beim Deutschen Bundestag beworben. Das Auswahlverfahren ist aber das Selbe, wie bei der Bundespolizei, nur dass es beim Deutschen Bundestag stattfindet.

Das Gespräch fand mit 5 Leuten statt, ein(e)

Bundespolizist jemand aus der Personalabteilung Chef der Polizei beim Deutschen Bundestag Ministerialrat Gleichstellungsbeauftragte

Im Gespräch hat mich weitaus mehr erwartet, als ein Vorstellungsgespräch, insgesamt kamen:

  • Vorstellungsgespräch
    • ich musste über mein bisheriges Leben erzählen
  • Diskussion über Egoismus mit den Beamten
    • hier musste ich die Beamten davon überzeugen, dass man mit Egoismus nicht weit kommt
  • Wissensfragen über den Bundestag (werden dich wohl nicht erwarten)
  • Rollenspiel
    • der Ministerialrat hat jemanden gespielt, der unerlaubt ins Bundestagsgebäude wollte, ich spielte den Polizisten, der ihn rausschmeißen wollte
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Es gibt einmal die

  • 16 Landespolizeien (davon hat jedes Bundesland eine)
  • Bundespolizei (zusammengelegt aus dem Bundesgrenzschutz und der Bahnpolizei, daher liegt deren Einsatzfeld im grenz- und bahnpolizeichen Feld)
  • Bundeskriminalamt
  • Polizei beim Deutschen Bundestag (die Behörde, die die Polizeigewalt in den Gebäuden des dt. Bundestages ausübt)
Folgendes sind allgemeine Voraussetzungen:

Es gibt bei der Polizei einen

  • mittleren Dienst
  • Voraussetzung: Realschulabschluss
  • Ausbildung: 2(,5)-jährige Ausbildung
  • Eingangsamt: Polizeimeister

  • gehobenen Dienst

  • Voraussetzung: FHR/Abi
  • Ausbildung: 3-jähriges Bachelor/Diplomstudium an einer (Fach)hochschule der Polizei
  • Eingangsamt: Polizei-/Kriminalkommissar

  • höheren Dienst

  • Voraussetzung: abgeschl. Studium oder lange Tätigkeit im gehobenen Dienst + gute Leistungen
  • Ausbildung: 2-jähriger Masterstudiengang an der Deutschen Hochschule der Polizei (DHPol) in Münster
  • Eingangsamt: Polizei-/Kriminalrat

Der mittlere Dienst wird aber nicht mehr in allen Bundesländern ausgebildet. Länder, in denen der mittlere Dienst ausgebildet wird sind:

  • Bayern
  • Baden-Württemberg
  • Schleswig-Holstein
  • Berlin
  • Brandenburg
  • Sachsen
  • Sachsen-Anhalt
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Thüringen
  • Hamburg

In den anderen Bundesländern ist der mittlere Dienst abgeschafft, d.h. du brauchst Abi/FHR, um dich für den gehobenen Dienst zu bewerben.

Weitere Voraussetzungen:
  • Deutsche Staatsangehörigkeit gem. Art. 116 GG oder Staatsbürgerschaft eines EU-Staates
  • Erklärung zum Eintritt in die freiheitlich-demokratische Grundordnung
  • in geordneten, wirtschaftlichen Verhältnissen Leben (also nicht völlig überschuldet sein)
  • nicht gerichtlich bestraft sein
  • psychische und physische Belastbarkeit

sowie die gesundheitlichen Voraussetzungen:

  • keine chronischen Erkrankungen
  • keine Leberschäden
  • kariesfreies Gebiss
  • keine Farbsinnesstörung
  • keine Hörschäden

Weitere formale Voraussetzungen, wie Schulnoten oder Urkunden, sowie der Ablauf des Einstellungstests unterscheiden sich von den einzelnen Bundesländern zum Teil stark.

Erwähne ein bestimmtes Bundesland (oder mehrere) und ich zähle alle zusätzlichen Anforderungen, sowie Infos zum Einstellungstest und zur Ausbildung im Detail auf und schreibe entsprechende Links dazu.

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Für das DSA musst du ebenfalls 200 Meter in 6 Minuten schwimmen.

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Es gibt einmal die

  • 16 Landespolizeien (davon hat jedes Bundesland eine)
  • Bundespolizei (zusammengelegt aus dem Bundesgrenzschutz und der Bahnpolizei, daher liegt deren Einsatzfeld im grenz- und bahnpolizeichen Feld)
  • Bundeskriminalamt
  • Polizei beim Deutschen Bundestag (die Behörde, die die Polizeigewalt in den Gebäuden des dt. Bundestages ausübt)
Folgendes sind allgemeine Voraussetzungen, die bundesweit gelten.

Es gibt bei der Polizei einen

  • mittleren Dienst

    • Voraussetzung: Realschulabschluss
    • Ausbildung: 2(,5)-jährige Ausbildung
    • Eingangsamt: Polizeimeister
  • gehobenen Dienst

    • Voraussetzung: FHR/Abi
    • Ausbildung: 3-jähriges Bachelor/Diplomstudium an einer (Fach)hochschule der Polizei
    • Eingangsamt: Polizei-/Kriminalkommissar
  • höheren Dienst

    • Voraussetzung: abgeschl. Studium oder lange Tätigkeit im gehobenen Dienst + gute Leistungen
    • Ausbildung: 2-jähriger Masterstudiengang an der Deutschen Hochschule der Polizei (DHPol) in Münster
    • Eingangsamt: Polizei-/Kriminalrat

Der mittlere Dienst wird aber nicht mehr in allen Bundesländern ausgebildet. Länder, in denen der mittlere Dienst ausgebildet wird sind:

  • Bayern
  • Baden-Württemberg
  • Schleswig-Holstein
  • Berlin
  • Brandenburg
  • Sachsen
  • Sachsen-Anhalt
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Thüringen
  • Hamburg

In den anderen Bundesländern ist der mittlere Dienst abgeschafft, d.h. du brauchst Abi/FHR, um dich für den gehobenen Dienst zu bewerben.

Weitere Voraussetzungen:
  • Deutsche Staatsangehörigkeit gem. Art. 116 GG oder Staatsbürgerschaft eines EU-Staates
  • Erklärung zum Eintritt in die freiheitlich-demokratische Grundordnung
  • in geordneten, wirtschaftlichen Verhältnissen Leben (also nicht völlig überschuldet sein)
  • nicht gerichtlich bestraft sein
  • psychische und physische Belastbarkeit

sowie die gesundheitlichen Voraussetzungen:

  • keine chronischen Erkrankungen
  • keine Leberschäden
  • kariesfreies Gebiss
  • keine Farbsinnesstörung
  • keine Hörschäden

Weitere formale Voraussetzungen, wie Schulnoten oder Urkunden, sowie der Ablauf des Einstellungstests unterscheiden sich von den einzelnen Bundesländern zum Teil stark.

Erwähne ein bestimmtes Bundesland (oder mehrere) und ich zähle alle zusätzlichen Anforderungen, sowie Infos zum Einstellungstest und zur Ausbildung im Detail auf und schreibe entsprechende Links dazu.

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Es gibt einmal die

  • 16 Landespolizeien (davon hat jedes Bundesland eine)
  • Bundespolizei (zusammengelegt aus dem Bundesgrenzschutz und der Bahnpolizei, daher liegt deren Einsatzfeld im grenz- und bahnpolizeichen Feld)
  • Bundeskriminalamt
  • Polizei beim Deutschen Bundestag (die Behörde, die die Polizeigewalt in den Gebäuden des dt. Bundestages ausübt)
Folgendes sind allgemeine Voraussetzungen, die bundesweit gelten.

Es gibt bei der Polizei einen

  • mittleren Dienst

    • Voraussetzung: Realschulabschluss
    • Ausbildung: 2(,5)-jährige Ausbildung
    • Eingangsamt: Polizeimeister
  • gehobenen Dienst

    • Voraussetzung: FHR/Abi
    • Ausbildung: 3-jähriges Bachelor/Diplomstudium an einer (Fach)hochschule der Polizei
    • Eingangsamt: Polizei-/Kriminalkommissar
  • höheren Dienst

    • Voraussetzung: abgeschl. Studium oder lange Tätigkeit im gehobenen Dienst + gute Leistungen
    • Ausbildung: 2-jähriger Masterstudiengang an der Deutschen Hochschule der Polizei (DHPol) in Münster
    • Eingangsamt: Polizei-/Kriminalrat

Der mittlere Dienst wird aber nicht mehr in allen Bundesländern ausgebildet. Länder, in denen der mittlere Dienst ausgebildet wird sind:

  • Bayern
  • Baden-Württemberg
  • Schleswig-Holstein
  • Berlin
  • Brandenburg
  • Sachsen
  • Sachsen-Anhalt
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Thüringen
  • Hamburg

In den anderen Bundesländern ist der mittlere Dienst abgeschafft, d.h. du brauchst Abi/FHR, um dich für den gehobenen Dienst zu bewerben.

Weitere Voraussetzungen:
  • Deutsche Staatsangehörigkeit gem. Art. 116 GG oder Staatsbürgerschaft eines EU-Staates
  • Erklärung zum Eintritt in die freiheitlich-demokratische Grundordnung
  • in geordneten, wirtschaftlichen Verhältnissen Leben (also nicht völlig überschuldet sein)
  • nicht gerichtlich bestraft sein
  • psychische und physische Belastbarkeit

sowie die gesundheitlichen Voraussetzungen:

  • keine chronischen Erkrankungen
  • keine Leberschäden
  • kariesfreies Gebiss
  • keine Farbsinnesstörung
  • keine Hörschäden

Weitere formale Voraussetzungen, wie Schulnoten oder Urkunden, sowie der Ablauf des Einstellungstests unterscheiden sich von den einzelnen Bundesländern zum Teil stark.

Im allen Bundesländern wird eine polizeiärztliche Untersuchung durchgeführt, die in etwa so aussieht:

  • Blut-/ Urinabnahme
  • Ganzkörperuntersuchung (u.a. Größre u. Gewicht)
  • Ruhe-/ Belastungs-EKG
  • Röntgen der Lunge
  • Hör- und Seh
Folgendes gilt nur für das Land Niedersachsen:

In Niedersachsen ist nur der Einstieg in den gehobenen Dienst möglich. Für diesen wird mindestens die Fachhochschulreife verlangt. Allerdings können sich auch Realschüler für den gehobenen Dienst bewerben und das Auswahlverfahren absolvieren. Im Falle einer Einstellungszusage geht man zunächst auf eine Fachoberschule für Wirtschaft und Verwaltung. Diese Fachoberschulen arbeiten eng mit der Polizei zusammen. Während des 2-jährigen Bildungsganges wird ein 1-jähriges FOS-Praktikum absolviert werden, welches bei der Polizei gemacht werden kann.

Zudem ist eine Bewerbung für ein Jahrespraktikum mit schulischem Teil der Fachhochschulreife möglich. Nach diesem Praktikum erfolgt die Einstellung in den gehobenen Dienst.

  • Führerschein der Klasse B
  • am Einstellungstag nicht älter als 31 Jahre
  • Mindestgröße: 1,63cm für Frauen, für Männer 168cm, maximal 4cm Abweichung
  • (Jugend)schwimmabzeichen Bronze

zusätzliche Voraussetzungen für den

  • FOS-Zweig:

    • befriedigende Noten in den Fächern Deutsch und Mathematik
    • Notendurchschnitt 3,3
    • Einstellungstermin:
      • 1. August, Bewerbungsrist: bis Februar des Einstellungsjahres
  • Jahrespraktikum:

    • ausreichende Noten in den Fächern Deutsch und Mathematik
  • gehobenen Dienst (Direkteinstieg):

    • ausreichende Noten in den Fächern Deutsch und Mathematik
    • Einstellungstermin:
      • 1. Oktober, Bewerbungsfrist: bis November des Vorjahres

Das Einstellungsverfahren besteht aus:

  • einem PC-gestützten Test

    • Mathematik
    • Deutsch
    • Englisch
    • Logisches Denken
    • Allgemeinbildung
    • Berufskunde
    • Persönlichkeit
    • Gedächtnisübungen
  • einem Sporttest:

    • 5000-Meterlauf,

      • Männer:
        • bis 29 Jahre: 9:20 Minuten
        • ab 30 Jahre: 9:50 Minuten
      • Frauen:
        • bis 29 Jahre: 11:20 Minuten
        • ab 31 Jahre: 11:50 Minuten
    • Bonuspunkt möglich durch

      • Sportabzeichen Bronze (nicht älter als 6 Monate)
      • im 5000-Meterlauf 7:00 Minuten unter der Mindestzeit
  • einem Vorstellungsgespräch:

    • beginnt mit einer Selbstvorstellung
    • Fragen zu deinem Berufswunsch
    • Fragen zum bisherigen Werdegang
    • Fragen über bestimmte Situationen
    • Aufforderung, zu schildern, wie man in einer polizei-typischen Situation handeln würde
  • der ärztlichen Untersuchung

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Oder war es einfach nur Zufall?

Kann sein.

sah erst so aus als ob er nicht ganz wusste wo er hin wollte

Würde ich mal tippen.

als er einen Streifenwagen weiter entfernt gesehen hat zügig an mir vorbei und weggefahren

Vielleicht hat er auch nach einem Streifenwagen Ausschau gehalten, weil er kurz vorher Mist gemacht hat.

Nimm es ernst, wenn es ein zweites Mal mit dem gleichen Auto passiert.

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