Hello :)
Gegenüber dem Vermieter sind die Hauptmieter verantwortlich, die Wohnung so zurückzuübergeben, wie sie wieder "neutral" neu vermietet werden kann.
Ggf. nicht genehmigte Veränderungen an der Mietsache (Wohnung) müssen dann zurückgebaut werden.
Wenn Du dem Vermieter (evtl. der Wohnungsgenossenschaft etc.), als neue Mietinteressentin für die Wohnung schon bekannt bist und signalisiert hast, dass Du die Wohnung, wie sie aktuell ist, als neue Mieterin übernehmen würdest und sonst sich niemand für die Wohnung interessiert, könnte der Vermieter mit dieser Version einverstanden sein.
Wenn Du irgendwann mal ausziehst und die Wohnung an den Vermieter zurückgibst, musst Du dann natürlich die Wohnung wieder so verlassen, dass sie ordentlich neu weitervermietet werden kann.
I.d.R. müssen dann zum Auszug Löcher für Bilderhaken zugespachtelt werden, Wände weiß gestrichen werden oder größere vorgenommene Veränderungen wieder abgebaut werden.
Manchmal, wenn die Technik (Sanitäranlagen z.B.) in der Wohnung schon sehr veraltet sind oder Fußböden sehr abgenutzt sind, erneuert sie der Vermieter, bevor er wieder "mit zeitgemäßem Standard" an neue Mieter:innen vermietet.