Beide haben recht.
Es ist korrekt, dass ab dem 1. Jan. 2023 zwar die eAU verpflichtend ist, aber anfangs es viele Praxen nicht hinbekommen haben. Jetzt dürfte das nicht mehr das Problem sein, aber es kann aufgrund von Verbindungsausfällen immer mal vorkommen, dass man auf die Offline-Methode zwangsweise ausweichen muss und somit das Papier wieder ins Spiel kommt.
Aber als Arbeitnehmer sollte man es jetzt entspannt betrachten. Ich würde sagen, dass es doch am wichtigsten ist, dem Arbeitgeber am Tag der Erkrankung Bescheid zu geben (E-Mail, Telefon, was halt ausgemacht wurde). Alles andere nimmt dann seinen Lauf. Wenn die eAU nicht beim Arbeitgeber ankommt, dann ist das doch kein Beinbruch, weil der Erkrankte seine Ausfertigung hat und diese zur Not mit den geschwärzten Daten, die auch sonst die Arbeitgeber nicht zu Gesicht bekommt, diese als Nachweis vorzeigen kann.
Das wichtigste ist doch, das der Arbeitgeber über den Personalausfall Bescheid weiß und alles andere liegt seit 1.1.23 nicht mehr in der Hand des Arbeitnehmers.