Da kannst du nur auf Kulanz hoffen. Zurücknehmen müssen sie das nicht.

...zur Antwort

Du verwechselst Garantie mit Gewährleistung. Du brauchst keinen Kassenbon, wenn du das Teil in den Laden bringst. Lediglich jemanden, der den Kauf bezeugen kann!

...zur Antwort

Du musst alle Stellen die deine Ausbildung angehen umgehend über dein Ausfallen und die voraussichtliche Dauer informieren. Weiterhin muss innerhalb von drei Tagen ein Attest beim Arbeitgeber vorliegen. Ggf. auch eine Kopie bei der Berufsschule.

...zur Antwort

Der Faktor zum Umrechnen ist 2,54(hier muss multipliziert werden). wie lang und breit dann was ist, wirst du sicherlich selbst herausfinden können.

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.