Hi,

mir stellt es sich so dar, daß Du in diesem Mädchen noch nie eine echte BF hattest, und Du einfach nur als nettes Beiwerk solange von ihr geduldet wurdest, weil vielleicht "grad nichts besseres da war", oder sie sich neben Dir besonders groß/schön/super fühlt, etc ....

Ich weiß, daß es leichter gesagt als getan ist, aber wenn Du langfristig deine Nerven schonen willst, dann such Dir eine wirkliche BF. Und knicke nicht ein, daß Du plötzlich wieder für sie da bist, wenn besagte "Viki" mal wieder nicht für Miss Superfein da ist, denn daß Du eh nur als Lückenbüßerin herhalten darfst, hast DU ja sogar selbst gut erkannt, und für nen Lückenbüßerjob darf man sich mit Recht zu Schade sein.

VG CP

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Hi,

Genau wie Du es beschreibst, kenne ich die Situation ebenfalls.

Schau mal, ob nicht vielleicht in den betroffenen Geräten irgend eine "intelligente" Funktion dafür sorgt, daß in bestimmten Intervallen nach einem noch besseren WLAN gesucht wird, oder es aufgrund einer übertriebenen Energiesparfunktion das WLAN in einen Ruhemodus schickt. In meinem Haushalt haben 3 von 5 Geräten (alle drei Huawei, die wollen mit Gewalt Energie sparen) solche Anwandlungen; Gerät 4 und 5 (Sony) nicht, was mir in meinem Fall zeigte, daß der Speedport-Router nicht der Schuldige war.

... und wenn Du ebenfalls mit Huawei-Geräten dieses Problem hast, und herausgefunden hast, wie Du es dauerhaft in deren Software lösen konntest, wäre ich auch dran interessiert. Meine Huaweis haben immer wieder die Anwandlung, diese Einstellung selbsttätig zu resetten, wenn ich sie manuell entschärft habe.

VG CP

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Hi,

ohne jetzt im Detail diverse Geringfügigkeits-Grenzen zu kennen ...

Sollte Dir wirklich nur ein Bußgeldbescheid ins Haus flattern, dann kannst Du das Bußgeld zahlen und es ist damit für dieses Mal erledigt.

Wenn Du vor Gericht geladen wirst, dürftest Du Dich je nach Umfang des Vergehens sogar noch bei einem Amtsgericht selber vertreten, ohne Anwalt (inwieweit das sinnvoll ist, mußt Du selber entscheiden), aber ab Landgericht gehts definitv nicht mehr ohne einen dort zugelassenen Anwalt.

VG CP

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Hi,

wenn man was von jemand anderem will (in Deinem Fall eine Auskunft) so ist es in jedem Fall höflich, mit ner kurzen Begrüßung anzufangen.

Das kann aber auch eine nonverbale Aktion sein, z.B. ne erhobene Hand o.ä., aber dann sollte man anhand einer Gegenreaktion sicher sein, daß die Geste gesehen wurde, und man dann "dran ist".

... in der Schule streckt man auch in der Klasse den Finger hoch, anstatt "hallo hallo hallo" zu rufen, um dranzukommen :-)

Demnach würd ich nun mal sagen, wenn Du in den Dönerladen wortlos und ohne Regung reingelaufen bist und gleich mit einer "was kosten Pommes"-Tür ins Haus gefallen bist, war das unhöflich.

(Deine Antwort von wegen "ja weiß ich" auf den Hinweis der Unhöflichkeit war es aber noch viel mehr, das war schon provokant.)

Hattet Ihr beiden schon nonverbal geklärt (Handzeichen/Blickkontakt aufgenommen, und durch eine zustimmende Geste des Dönermanns, wie z.B. Aufforederung durch Zunicken o.ä.), daß Du Dein Anliegen vortragen kannst, dann kann man sich die ausgesprochene Form der Begrüßung sparen.

VG CP

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