Märchen lesen, dann findet man die Merkmale. :-)

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Deine Freundin ist nicht Dein Eigentum, also kannst Du ihr auch nicht diktieren, wie sie sich zu kleiden hat. Entweder, Du nimmst sie wie sie ist, oder Du suchst Dir eine neue Freundin... wie es aber ausschaut, hast Du eher ein krankhaft eifersüchtiges Problem, womit ich mal einen Psychiater aufsuchen sollte. Denn Gewalt geht gar nicht!

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Würdest Du die Wohnung in einem desolaten Zustand dem Vermieter übergeben, dann würde ich noch verstehen, dass er Dir verlangt, dass Du renovieren musst. Solange die Wände nicht von Regalen zersiebt sind, die Teppichböden, oder Linoleum, Granitböden etc kaputt sind, oder dass Kacheln im Bad herunterfallen, oder Fenster und Türen kaputt sind, kann Dir der Vermieter nichts antun. Oder wenn zB Rollos kaputt wären, dann dürfte er Dich auffordern Du sollst sie reparieren, es sei denn, diese sind sehr alt.

Wenn Die Wohnung von Dir, also, im guten Zustand zurückgegeben wird, kann man Dir nichts antun. Kleiner Insider: In den Wänden sollten nicht mehr als 37 Bohrlöcher sein, dann nämlich könnte der Eigentümer was gegen Dich unternehmen ;.)

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Wenn Du einen Makler beauftragst, dann hat er das Recht Dir Provision zu verlangen. Wieviel Du ihm zahlen musst, kannst Du größtenteils mit ihm ausmachen.

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Ja, das kann man! Man muss aber noch einige Prüfungen belegen, damit das Abitur zB in Ungarn oder Rumänien dem deutschen Abitur angepasst wird.

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