Hallo Kathi10503,

da ich gerade selbst etwas am überlegen bin wie diese Aufgabenstellung am besten zu lösen ist, hab ich mal grob Gedanken gemacht und habe einen Artikel gefunden, der zu meinem Sinnbild der Aufgabe passt.

Erst einmal zu meinem Verständnis der Aufgabe, hoffentlich kann ich damit andere User einen Denkanstoß geben oder korrigiert werden.
Ich habe die Aufgabe so verstanden das sie speziell auf die Politiker ausgerichtet ist die nicht direkt für uns denken (hoffentlich logisch) sondern eher in der Schiene stehen das sie für uns Entscheidungen treffen über unsere Köpfe hinaus. Die Gemeinschaft bzw die Bevölkerung wird oftmals nicht mehr informiert oder gefragt. Heutzutage ist es in meinen Augen anscheinend nicht mehr wichtig wie es dem Volk damit geht sondern eher wichtig das die Politiker da oben ihr Geld bekommen und IHREN Willen durchsetzen. Um weiter auf das "Für uns denken", einzugehen wäre da noch erwähnenswert das wir uns aber auch kaum gegen Entscheidungen wären, bzw entgegensetzten, da wir lieber unsere Ruhe hätten und wir als Volk somit aus der Schuldschiene raus wären, aber dennoch über alles meckern müssen, was uns nicht passt. Hoffentlich einigermaßen Verständlich.

https://www.heise.de/tp/features/Regierung-und-Opposition-betreiben-eine-Politik-ueber-die-Koepfe-der-Menschen-hinweg-3686527.html

Einmal der Artikel der grob genau diese Problematik etwas aufgreift und herausstellt. Ich hoffe du kannst mit dem Artikel etwas anfangen auch wenn er nicht aus einer Zeitung oder einer Zeitschrift stammt sondern eher aus einem Online-Magazin.

Liebe Grüße
XxiLeonxX

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1te Aufgabe: 20kg - 800g = Ladungsgewicht

Ladungsgewicht/0,534kg = Anzahl der Mathebücher

Vergiss aber nicht die Maßeinheiten umzurechnen

Sprich du ziehst von dem Erlaubten Gewicht den Karton ab, den Rest teilst du durch das Einzelgewicht eines Buches und du erhälst die Anzahl der Bücher die du in einem Paket versenden darfst

2te Aufgabe: Schätzen

Fläche sinnvoll unterteilen

Seiten einer Fläche multiplizieren, beide Flächen addieren und Summe mit 25cm (VORSICHT: Alle Maße müssen die selbe Einheit haben, sprich 0,25m) multiplizieren und du hast das das Volumen in m³ dann in dm³ umrechnen und mit der Masse (67,5g) multiplizieren und du hast das Gewicht der Schneedecke auf dem Dach

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IQ von 76, aber Abitur??

Hallo, ich habe eine etwas ungewöhnliche Frage.
Seit einigen Jahren fällt es mir bereits auf, dass ich mich kindlicher als andere mit 19 verhalte und eher unselbstständig bin. Das habe ich mir zunächst so erklärt, dass das daran liegt, weil ich daheim so gut wie nie alleine war und deswegen wenig Dinge machen musste, wie kochen und sowas. Ich war immer die kleine Schwester und wurde auch so behandelt. Außerdem habe ich immer sehr große Angst vor dem Alleinsein, weil ich denke, dass in der Wohnung Menschen sind, die mir etwas antun wollen.  

In der vierten Klasse hieß es zunächst "Realschule", dann sollte ich doch aufs Gymnasium. Dort musste ich dann die 6. klasse wiederholen, da ich Probleme mit einem Lehrer hatte, seitdem extrem eingeschüchtert bin und deswegen schlechte Noten hatte. Die Schüchternheit blieb, aber ich habe es dennoch bis zum Abitur geschafft, ohne noch ein mal wiederholen zu müssen oder ähnliches. Das Abitur war zwar nicht gut (3,2), das lag aber auch primär daran, dass ich mich so gut wie nie gemeldet habe. In den Abiprüfungen hatte ich 10, 5, 10, 9 und  9 Punkte, also gar nicht umbedingt so schlecht. Ab Oktober werde ich jetzt studieren, wofür ich ausziehen muss.

Ich habe z.B. Probleme etwas spontan vor Menschen zu sagen. Wenn meine Eltern mit irgendwem reden und ich meinem Vater dann eine Frage stelle, habe ich meist große Probleme mich vernünftig zu artikulieren. Außerdem habe ich manchmal Probleme auf spontane Fragen zu antworten, auch wenn diese nur lauten " was machst du nach der Schule?" Ich habe das alles auf die Schüchternheit geschoben, weil ich dachte, dass es wohl da dran liegt.

Vor einigen Tagen habe ich dann aus Spaß mal einen IQ Test im Internet gemacht. Mir ist bewusst, dass ein IQ Test nicht allein aussagt, wie schlau man ist und im Internet schon gar nicht. Aber ich wollte mal eine Richtlinie haben. Ich habe den Test  abends gegen 23:30 Uhr gemacht, ich war müde. Mir ist klar, dass solche Tatsachen das Ergebnis verfälschen aber als ich das Ergebnis gesehen habe, war ich wirklich sichtlich schockiert: 76! Ich habe dann ein wenig gegoogelt und dort stand, dass man bei 76 von einer Lernbehinderung schon spricht. Ich hatte aber nie das Gefühl, dass ich Dinge aus der Schule nicht vernünftig lernen kann. Rückblickend fand ich das Abitur alles andere als schwer und unschaffbar.

Aber zurück zum Thema, seit dem IQ Test habe ich das Gefühl, dass ich dumm bin. Ich habe schon öfter das Gefühl gehabt, dass ich eine Krankheit/ Behinderung habe, von der gefühlt alle wissen, außer ich. Auch zweifle ich seit dem Test stark, ob ich dem Studium überhaupt gewachsen bin... aber wenn ich so "dumm" wäre, wie der Test sagt, wieso habe ich dann das Abitur geschafft?
Mit meinen Eltern möchte ich da nicht drüber reden, weil mir das echt unangenehm ist...

Bitte helft mir, kann es sein, dass mein IQ so niedrig ist?

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Hallo Tierfreund97,

ein IQ-Test sagt im Allgemeinen wenig über die Intelligenz einer Person aus, besonders im Internet haben diese Tests wenig Aussagekraft. Leg am besten nicht zuviel Wert auf diesen Wert oder allgemein auf solche IQ-Tests, denn daran kann man die Intelligenz nicht messen.

Intelligenz bezieht sich meiner Meinung auch nicht auf das Allgemeinwissen oder ähnliches, sondern verdeutlicht nur den Umgang mit Problemen, seien sie menschlicher oder wissenschaftlicher Natur.

Schüchternheit bezieht sich auch nicht auf deine Intelligenz sondern auf den Umgang mit deinen Mitmenschen. Von daher fällt dieser Punkt eher weg. Mach dir keine Sorgen um dein Plan zu studieren, denn wenn du das wirklich willst und lernst dann wirst du das auch hinbekommen. 

Es wäre gegebenenfalls dennoch gut wenn du deinen Schüchternheit ein wenig besser kontrollierst dann fällt dir einiges auch leichter, mitunter auch das Lernen.

Ich wünsche dir Viel Erfolg und hoffe ich konnte dir helfen.
LG Leon

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Bin ich dazu verpflichtet mit meinem Freund zu schlafen?

Mein Freund ist eine sehr dominante Person. Wir sind nun seit 8 monaten zusammen und da er immer ein draufgänger war und in seinem Stadtteil so ziemlich mit jedem Mädchen schonmal etwas hatte, ist ihm Sex sehr wichtig. Anfangs hat mir das ganze auch spaß gemacht, nur mit der Zeit ist mir aufgefallen dass ich fast schon verpflichtet bin mit ihm zu schlafen, auch wenn ich nicht möchte. Ich muss jeden Tag mindestens ein mal mit ihm schlafen, wenn wir uns sehen. Wenn ich mal abgelehnt habe, kam es entweder zu einem riesigen streit und er will dann die beziehung beenden, oder ich muss ihn dann mit der Hand oder Oral befriedigen, das wäre das mindeste sagt er. Dadurch habe ich die Lust am Sex mit ihm total verloren, weil ich das gefühl habe dass ich eh keine andere Wahl habe. Denn wenn ich sage, so wie heute zum beispiel, rastet er aus und sieht das als beleidigung gegen ihn an, stellt die gesamte beziehung infrage und übt psychischen druck auf mich aus zb. Mit sätzen wie "andere männer wären schon lange fremd gegangen." Dazu sollte man auch sagen dass er sehr konservativ ist, ich bin ebenfalls verpflichtet für ihn zu kochen, den abwasch alleine zu machen und sein zimmer aufzuräumen. (Wir wohnen nicht zusammen) Hat jemand schonmal eine ähnliche situation erlebt? Ich habe mir schon den mund fusselig geredet und ihn gesagt dass ich so die lust auf sex verliere, das sah er ebenfalls als angriff gegen ihn persönlich an und ich bin am ende immer die blöde die dann wieder nachgibt und sich entschuldigt. Findet ihr sein verhalten okay, und sollte ich wirklich an mir selber arbeiten? Lg, Laroc 😟

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Hey Laroc,

erstmals kann und darf dich niemand zu etwas zwingen was du nicht möchtest, ob du gezwungen wirst durch körperliche Auseinandersetzungen oder wie ich das in deinem Fall verstanden habe durch psychischen Druck.

Es gehört sich nicht jemanden wegen solch einer Lapalie unter Druck zu setzen.. In einer Beziehung sollte man aufeinander acht geben und einander respektieren, wozu auch gehört das man darauf hört wenn der Partner etwas nicht möchte..

Wie es sich anhört scheint dein Freund ziemlich besessen vom Akt ist und sich auch dominant zeigen wird egal wie du dich äußerst. Von außenher sehe ich keine Verbesserungschancen, die kann ich aber nicht 100%ig beurteilen, daher musst du entscheiden welchen Weg du einschlägst.

Anraten kann ich dir nur die Beziehung zu beenden, da anscheinend jegliche Kommunikationsversuche gescheitert sind oder zum Scheitern verurteilt sind, so wie du es beschreibst.

Was du schlussendlich tust ist deine Sache aber dennoch wünsche ich dir Viel Glück in deinem Leben und hoffe das ich dir ein bisschen helfen konnte ;)

Lg Leon

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Hallo n67ar,
ganz ehrlich gesagt ist, das abnehmen in deinem Fall totaler Humbuck
Erstens wächst du noch, und es ist auch nicht schlimm wenn man etwas mehr auf den Rippen hat. Ganz im Gegenteil es ist sogar völlig okay wenn man etwas mehr drauf hat solange es wiederum nicht ZU viel ist.. :-)

Zudem musst du dich auch wohlfühlen können, also falls du dich auch mit deinen 62.3kg wohlfühlst dann lass sie :). Und wegen deiner Oberweite mach dir keine Sorgen darum, man kann auch mit wenig Oberweite gut aussehen :)
LG Leon

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Ordnung ist das halbe Leben ^^
Wenn man nach 2 Wochen Schule schon 90% seiner geschriebenen Dinge sucht kann man sich auch direkt seine Sachen in die Tonne kloppen, deshalb wäre zum Beispiel für unzuordbare Blätter ein allg. unterteilter Ordner ganz gut.
Immer einen Hefter oder ein heft für die jeweiligen Fächer und möglist bei einem einzelnen Layout bleiben :3

Mit Ordnung im Ranzen, wird das lernen für die Klausuren/Arbeiten wesentlich leichter, weil man nicht mehr alles im Internet nachschlagen muss oder erstmal bei Klassenkameraden abschreiben..

LG

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Zu aller erst einmal, sowas macht man nicht übers Internet noch sonst wie.. Es gibt immer Leute die kein Problem damit haben selbst iwie im Internet in so einer Situation zu landen und deshalb noch andere damit bloßstellen wollen oder sogar im schlimmsten Fall, bedrohen, missbrauchen oder jegliche andere Dinge machen.

Aber zu deiner Frage:
Das musst du ehrlich gesagt mit deinem Freund klären, ob er findet das das Betrug war oder nicht.. Jeder empfindet es anders was Betrug ist oder was nicht.. Ich persönlich empfinde es nicht als richtigen Betrug, aber es tendiert meiner Meinung nach schon sehr in die Richtung..

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Das musst du erstmal für dich entscheiden.. Möchtest du das überhaupt? oder eher nicht.. und dann kläre das erstmal in einem Gespräch auf ruhiger Ebene mit deiner Freundin... Wenn dann alles klappt, der Wille von allen 3 Seiten vorhanden ist und auch die Einverständis aller 3 Kanidaten, dann sollte dem eig. nichts mehr im Weg stehen ;-)

Natürlich kann deine Freundin immernoch unterwartet reagieren, also denk gut darüber nach ob du es willst..
Es ist und bleibt deine Sache ;-)

Ich würde aber eher davon abraten

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Naja eine gute Antwort hast du ja bereits bekommen, denn die Entscheidung musst am Ende immer noch alleine du fällen. Auch wenn es eher abzuraten ist dies zu tun, steht dir nichts im Wege.. Such dir lieber eine Person die dich liebt und die natürlich auch du liebst für dein erstes Mal.. Das ist auf Dauer wesentlich angenehmer als mit der Reue zu leben irgend nh Typen genommen zu haben ;-)

LG Leon

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Ist das okay bitte antworten?

Hallo. Ich bin weiblich, 15 und ich habe einen Besten Freund. Wir kennen uns schon 9 Jahre, und er hat mir vorgestern gesagt das er mich liebt... Ich liebe ihn halt auch (er ist übrigens auch 15) bloß er ist der beste Freund von meinem Bruder (er ist wiederum auch 15)... Und es wäre mir halt voll unangenehm wenn ich mit dem besten freund von meinem Bruder zusammen wäre... Gestern kam er zu uns nach hause, und ich machte die tür auf. Mein bester freund stand dort mit einer Roten Rose in der hand... Ich fragte: Hey (Name), für wen ist diese Rose? er sagte: Für dich♥️ Ich fand das voll süß. Ich sagte: Danke voll süß von dir. Er sagte: Komm mal näher. Ich tat es. Und... Dann hat er mich Geküsst, auf den mund.... Ich küsste ihn lange zurück, und in der zeit kam mein Bruder hinzu... Er hat es gesehen... Er sagte: (Name vom besten freund) was machst du da??!! Wieso küsst du meine schwester?! Er sagte nur: Ähhh.... Mein Bruder wollte weggehen, aber ich hielt ihn Fest und sagte: Nein, warte! Es ist nicht so wie du denkst! Aber er sagte: Lass mich in ruhe!!! Und ging in sein zimmer. Mein bester Freund sagte dann: Tut mir leid.... Küsste mich noch ganz kurz und verschwand. Heute ging ich zu meinem besten freund. Er machte die tür auf. Wir gingen in sein Zimmer. Ich sagte ihm dort, das ich ihn liebe. Wir küssten, und streichelten uns überall, wo wir konnten. Irgendwann hatten wir nichts mehr an... Wir hatten erst nackt petting... Und irgendwann auch richtig Sex (mit kondom usw.) Es war wunderschön. Was wir beide aber nicht wussten war, das unten die haustür noch aufwar... Mein bruder kam dann in sein zimmer... Er hat uns gesehen... Er erschrack sich, aber er entschuldigte sich bei uns wegen gestern... Irgendwann zog er sich auch aus.... Wir hatten also einen dreier...😔 Ich weiß nicht ob es okay ist.... Also beide hatten ein kondom usw. Es hat uns drei unheimlich viel spaß gemacht und so.

Jetzt die Frage: War es Okay? Danke für die mühe zum durchlesen. 😊 Bitte keine Blöden kommentare. 😁 Danke,😃

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Inzest ein Spiel für die ganze Familie ^^

aber mal ganz ehrlich, so ganz okay war das nicht... Nicht wegen dem Dreier allg. sondern das dein eigener Bruder dabei war ist das kritische daran.
Aber naja jz ist es passiert und man kann es nicht mehr rückgängig machen, also lass es einfach auf deinem Kopf verschwinden. 

"I. Inzeststrafbarkeit im internationalen Rechtsvergleich

Der strafrechtliche Teil des vom Bundesverfassungsgericht in Auftrag gegebenen Gutachtens sollte vor allem klären, in welchen Rechtsordnungen einvernehmliche sexuelle Handlungen zwischen Familienangehörigen unter Strafe stehen und wie die Entscheidung für oder gegen eine Pönalisierung begründet wird. Weiter stellte sich die Frage, ob und inwieweit unabhängig von der Inzestnorm andere Bestimmungen des Strafrechts einen ausreichenden Schutz vor denjenigen inzestuösen Handlungen gewähren, die unter erschwerten Bedingungen, insbesondere unter Anwendung von Gewalt, an Kindern oder im Rahmen von Autoritäts- oder Abhängigkeitsverhältnissen begangen werden.

Diese rechtsvergleichende Fragestellung wurde mit der Methode der funktionalen Strafrechtsvergleichung angegangen, bei der die Rechtsordnungen von zunächst 20 und dann später 22 Ländern aus repräsentativ ausgesuchten Rechtssystemen und Regionen untersucht wurden. Für eine erfolgreiche Bewältigung der rechtsvergleichenden Aufgabe war dabei die richtige Bestimmung des Vergleichsgegenstands im Sinne der funktionalen Rechtsvergleichung von entscheidender Bedeutung: Dieser Vergleichsgegenstand konnte und durfte nicht der Inhalt des Rechtsbegriffs "Inzest" sein, sondern wegen des unterschiedlichen Verständnisses dieses Rechtsbegriffs in den verschiedenen Rechtsordnungen nur ein entsprechender Lebenssachverhalt. Dieser wurde im vorliegenden Fall auf die Vornahme von einverständlichen ­sexuellen Handlungen zwischen erwachsenen Fami­lienangehörigen beschränkt, da nur für diesen Lebenssachverhalt die Frage zu beantworten ist, ob und welche Schutzaspekte eine solche Strafbestimmung rechtfertigen können. Rechtliche Regelungen, die sexuelle Handlungen zwischen Familienangehörigen nur unter qualifizierten Bedingungen unter Strafe stellen (ins­besondere bei Einsatz von Gewalt, bei Minderjährigkeit eines Beteiligten oder bei Missbrauch eines Autoritäts- oder Abhängigkeitsverhältnisses), wurden nicht in den Vergleich der "Inzestbestimmungen im engeren Sinne" einbezogen, sondern gesondert verglichen, auch unter dem Gesichtspunkt, ob sich ohne eine Inzestbestrafung in diesen Fällen gegebenenfalls Schutzlücken ergeben können.

Strafbarkeit des Inzests

Die Ergebnisse des Gutachtens zeigen, dass zahlreiche Rechtsordnungen ohne eine Inkriminierung des einverständlichen Inzests zwischen Erwachsenen auskommen. In etwa einem Drittel der untersuchten Rechtsordnungen besteht eine solche Strafbarkeit nicht: Vor allem in Frankreich nach dem Code Napoléon von 1811 sowie in den durch das französische Recht beeinflussten Rechtsordnungen (in den Niederlanden, der Türkei und im modernen Recht von Côte d’Ivoire), ferner in Russland und China, schließlich auch in Spanien, Israel sowie innerhalb der USA in den Staaten Rhode Island, New Jersey und Michigan. Einen Straftatbestand des Inzests gibt es hingegen in 14 der 22 einbezogenen Länder: in allen australischen Staaten und Territorien, Chile, Dänemark, Deutschland, England (und Wales), Griechenland, Italien, Kanada, Polen, Rumänien, Schweden, der Schweiz, Ungarn sowie in nahezu allen Staaten der USA.

Begründung der Inzeststrafbarkeit bzw. der Nichtbestrafung

Die Begründung für die Strafbarkeit des Inzests ist in den verschiedenen Rechtsordnungen sehr uneinheitlich. In der Praxis herrschen Mischmodelle vor, die verschiedene Strafbegründungen miteinander kombinieren. Religiöse Begründungen spielen heute außerhalb des islamischen Strafrechts kaum noch eine Rolle. Auch moralische Erwägungen treten zunehmend in den Hintergrund und werden meist nur implizit herangezogen, da Aufgabe des Strafrechts in vielen auf­geklärten Staaten nicht die Aufrechterhaltung der Moral ist, sondern der Schutz von Rechts­gütern gegen sozialschädliches Verhalten. Bisweilen wird auch die Aufrechterhaltung des Inzesttabus in der Gesellschaft als mögliche Strafbegründung heran­gezogen; hier gelten jedoch ähnliche Bedenken wie gegen den strafrechtlichen Schutz der Moral.

Eugenische Gesichtspunkte der Verhinderung von "erbkrankem Nachwuchs" werden heute ebenfalls nicht mehr alleine herangezogen; in einigen Rechtsordnungen werden sie überhaupt nicht als relevant angesehen, andere Rechtsordnungen wiederum rekurrieren zumindest ergänzend auf genetische Gefahren. Diese Begründungen gelten jedoch insbesondere deswegen als problematisch, weil die genetischen Risiken des Inzests teilweise nicht höher als andere genetische Risiken eingestuft werden, weil eine Beurteilung der Zeugung behinderter Kinder als Schaden das Lebensrecht dieser Kinder negiert, weil die mit dem Risiko von missgebildeten Kindern verbundene Zeugung in anderen Fallgestaltungen nicht bestraft wird und weil gegen dieses Risiko erfolgreicher mit Aufklärung und Verhütung als mit einem Strafverbot des Geschlechtsverkehrs vorgegangen werden kann.

Demgegenüber ist der Aspekt des Familienschutzes in vielen Rechtsordnungen von hoher Bedeutung. Eine solche Begründung ist jedoch unter anderem deswegen fragwürdig, weil die Schädigung der Familie meist nicht die Folge, sondern die Ursache für Inzest ist; teilweise wird auch darauf hingewiesen, dass das klassische Leitbild der Familie heute erodiert ist. Eine inhaltliche Analyse der Strafnormen führt darüber hinaus in vielen Rechtsordnungen auch zu widersprüchlichen Ergebnissen, da die Strafbegründungen meist nicht konsequent in die entsprechenden Tatbestands­fassungen umgesetzt sind. So müsste z.B. eine eugenische Strafbegründung homosexuellen Verkehr straflos lassen, während ein Schutz der Familie konsequenterweise auch Adoptivkinder und -geschwis­ter einbeziehen sollte.

Die Nichtbestrafung inzestuösen Verhaltens wird meist damit begründet, dass das Strafrecht nicht die Aufgabe habe, freiwillig begangene sexuelle Handlungen unter Erwachsenen zu bestrafen. Für den Schutz vor Gewalt oder Missbrauch sowie den Schutz von Minderjährigen seien die allgemeinen Sexualdelikte bzw. deren Sondertatbestände ausreichend. Ansonsten genüge das gesellschaftliche Tabu. In Russland und China beruhte die Abschaffung der Inzeststrafbarkeit hingegen im Wesentlichen auf ideologischen Gründen.

Reichweite der Inzeststrafbarkeit

Besteht eine Inzestnorm, so ist bei ihrer Ausgestaltung ein Kernbereich von Rechtsordnungen feststellbar, die eine Strafbarkeit des Inzests auf fortpflanzungserhebliche Handlungen zwischen nahen Blutsverwandten beschränken.

In den meisten (d.h. in neun) Rechtsordnungen kommen als taugliche Täter der Inzesttat daher nur Verwandte in gerader Linie sowie Voll- und Halbgeschwister in Betracht. In nur wenigen (drei) Staaten wird der Anwendungsbereich auf weitere Blutsverwandte erstreckt. Nicht viel häufiger ist die Einbeziehung von Adoptivverwandtschaften. Nur ganz vereinzelt fallen Stiefverhältnisse und Verschwägerte unter den Inzesttatbestand.

Als Tathandlung kennen einige (sechs) Rechtsordnungen nur den heterosexuellen Vaginalverkehr, die übrigen Inzestbestimmungen erfassen auch (homo- oder heterosexuellen) Oral- oder Analverkehr. Nur in wenigen (vier) Rechtsordnungen sind darüber hinaus inzestuöse sexuelle Handlungen strafbar, die keine Penetration beinhalten. Nicht rein sexuelle Beziehungen wie Heirat oder eheähnliches Zusammenleben werden lediglich in den USA einbezogen.

Bei den Sanktionen ergibt sich ein sehr differenziertes Bild. Die verschiedenen untersuchten Inzesttatbestände enthalten teils einen einheitlichen, teils einen nach der Art des Verwandtschaftsverhältnisses, nach der Tathandlung oder nach anderen Gesichtspunkten differenzierten Strafrahmen. Die Strafhöhe reicht von einer Höchst­strafe von sechs Monaten bis zu lebenslanger Freiheitsstrafe. In den meisten Rechtsordnungen ist die Tat jedoch mit maximal zwei bis fünf Jahren Freiheitssstrafe bedroht.

Erfassung inzestuöser Handlungen durch Delikte mit anderen Schutzzwecken

Da der mögliche Unwertgehalt der meisten bekannt werdenden Inzestfälle faktisch nicht nur in einvernehmlichen sexuellen Handlungen zwischen Familienangehörigen besteht, sondern in zusätzlichen und spezifischen Begleitumständen der Tat, wurden auch Tatbestände untersucht, die eine andere Schutzrichtung haben als die reinen Inzestnormen. Dabei geht es vor allem um den Einsatz von Gewalt, das jugendliche Alter eines Beteiligten sowie das Ausnutzen eines besonderen Autoritäts-, Abhängigkeits- oder Vertrauensverhältnisses.

Vereinzelt sehen sowohl Rechtsordnungen mit als auch ohne Inzeststrafbarkeit einen Erschwerungsgrund vor, wenn ein allgemeines Sexual­delikt durch bestimmte Familienangehörige begangen wird. Ebenfalls unabhängig von der Inkriminierung des freiwilligen Inzests zwischen Erwachsenen sind die Regelungen ausgestaltet, die bei sexuellen Handlungen an Kindern oder im Rahmen von bestimmten Autoritäts- oder Abhängigkeitsverhältnissen eingreifen. Bei diesen Delikten ist der erfasste Personenkreis nie auf Blutsverwandte beschränkt, sondern es ist ein weiterer Kreis von Familienangehörigen einbezogen. Hieraus lässt sich erkennen, dass der Schutzzweck dieser Normen ein anderer ist. In den meisten Fällen ist innerhalb solcher Abhängigkeitsverhältnisse die Altersgrenze auf 18 Jahre heraufgesetzt.

Außerstrafrechtliche Aspekte

In allen an der Untersuchung beteiligten Ländern ist einverständlicher Inzest gesellschaftlich stark tabuisiert. Dabei gehen die gesellschaftlichen Tabus weit über die gegebenenfalls bestehenden Straftatbestände hinaus. Sie sind nicht auf Blutsverwandte beschränkt, sondern erfassen das gesamte familiäre Umfeld. Aus diesen Gründen sind Inzestpaare ebenso wie die eventuell aus dieser Verbindung hervorgegangenen Kinder häufig starken Ausgrenzungen ausgesetzt. Daraus lässt sich aber nicht automatisch schließen, dass der einverständliche Inzest zwischen Erwachsenen nach der gesellschaftlichen Meinung auch tatsächlich mit den Mitteln des Strafrechts sanktioniert werden muss. In allen untersuchten Rechtsordnungen ist ferner die Eheschließung zwischen bestimmten Verwandten ausgeschlossen. Die persönliche Reichweite dieser Eheverbote ist allerdings sehr unterschiedlich ausgestaltet. In den meisten Gesellschaften dürfte das Inzesttabu damit auch unabhängig von entsprechenden Strafnormen gelten und – wie die Situation in Frankreich seit der Aufklärung und dem Code Napoléon zeigt – auch ohne diese bestehen bleiben."

Quelle: https://www.mpicc.de/de/forschung/forschungsarbeit/gemeinsame_projekte/inzest/inzeststrafbarkeit.html

LG Leon

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Man kann es als normal bezeichnen :)
Jeder hat die ein oder andere Serienfigur oder allg. "Figur" zu der man sich in gewissen maßen hingezogen fühlt. Das kann man als total normal ansehen und gehört auch ein wenig zum Leben dazu, also mache dir keine Sorgen darum. Ich würde auch nicht behaupten das du direkt in die Figur "verliebt" bist sondern dich nur enorm hingezogen fühlst bzw dich sehr für diese Figur interessierst also eher für sie schwärmst :)

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Bei manchen Spielen bzw Inhalten musst du das Spie erst neustarten damit die Objekte laden ^^ und schau evtl. mal bei den Downloads ob sie auch runtergeladen wurden oder was dort evtl. für ein Fehler stehen könnte

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