Diue Kalkulation der Verkaufspreise ist bei stabilen Kursen wesentlich einfacher und besser.

Stell Dir vor, der Wechselkurs fällt zwischen Angebot und Auftragserteilung um etliche Prozent, dann muss doch jedesmal nachverhandelt werden oder man geht gleich so hoch ran und kalkuliert das ein mit dem Risiko, den Auftrag nicht zu bekommen.

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Ererbten Grundbesitz aus ehemaligen Ostgebieten des Deutschen Reiches zurückerhalten? Entschädigung?

Hallo!

Wer weiß Rat zu einer recht schwierigen Angelegenheit und kann Kunde darüber geben: kann ich ererbten Grundbesitz in den ehemaligen Ostgebieten des Deutschen Reiches zurückerhalten? Oder gibt es dafür eine Entschädigung? Wenn ja, wie?

Zur Sache:

  1. Ich bin im Jetzt und Hier alleinige Erbin (in direkter Linie) von einem riesigen Bauerngut/Grundstück mit Häusern und Länderei, welches vor 1945 im Deutschen Reich und durch die Vertreibung meiner Urgroßeltern von dort seit 1945 heute in Polen liegt. Das Grundstück wie es steht und liegt war bis zur Vertreibung meines Urgroßvaters im Frühjahr 1945 in Familienhand. Internationalem Recht nach ist es das heute noch, nur realpolitisch und realpraktisch ist es das nicht.

  2. Die Landesrechtliche Geschichte mit dem Ort an dem das Grundstück liegt: Schon vor dem Ende des 2. Weltkrieges 1945 war das und dieser Ort alles Deutschland, Deutsches Reich, seit 1871 im Königreich Preußen des Deutschen Reiches, davor eben bloß Königreich Preußen. Der Grund und Boden auf dem das Grundstück liegt war also mindestens von 1740 bis 1945.

  3. Alle Unterlagen und Nachweise über das Eigentumsverhältnis, Grundbuchnachweise etc ... auch die über die Erbschaft und die an mich habe ich!

  4. Mit den heutigen Polen, die in "unserem" Bauerngut leben, verstehen wir uns gut.

Ich habe Interesse an "unserem" alten Grundbesitz. Wenn ich es den heutigen polnischen Bewohnern (die es wohl auch einmal von polnischen "Vorbesitzern" in den 50er Jahren abgekauft haben) nicht abkaufen möchte, kann ich den alten Grundbesitz de jure wiedererhalten??? Oder kann ich, von wem auch immer, eine Entschädigung dafür erhalten??? ** Und wenn ja, wie?**

Viele liebe Grüße, Eure Kati

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Ich würde mich mit der Bitte um Auskunft und evtl. Unterstützung an den BdV wenden aber wie aus dem Wiki-Artikel hervorgeht ist die ganze Geschichte bereits gegessen und es gibt keine Rückübetragungsansprüche mehr. Genauere Auskunft gibts evtl. auch beim Bundesaußenministerium.

Große Chancen sehe ich da nicht mehr. Es hat ja da auch mal Lastenausgleich gegeben. Prüf erstmal ob Dein Vorfahre den nach dem Krieg nicht bereits kassiert hat. Wenn so umfangreiche Unterlagen vorhanden sind war die Beantragung von Lastenausgleich kein Problem gewesen.

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Was Du meinst ist eine sog. Hohlsteindecke und die kann man natürlich auch verwenden. Da werden schmale Stahlbetonträger verlegt und dazwischen Hohlsteine aus Ziegel oder Lecabeton. Darauf kommt dann noch eine Schicht Beton. Zum Abschluß wenn alle Installationen verlegt sind, dann eine Schicht Styropor als Trittschalldämmung und dann Estrichbeton.

Dieses Verfahren wird meistens angewendet bei Häuslebauern die keinen Kran auf der Baustelle haben und eben viel Handarbeit selbst machen.

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Für die Vermessung und Feststellung der Überbauung kannst Du das Katasteramt beauftragen oder ein privates Vermessungsbüro (Telefonbuch Gelbe Seiten). Die Privaten kosten genau soviel wie das Katasteramt. Die Kosten müßtest Du dort erfragen.

Wenn Du dann die amtliche Feststellung der Überbauung in den Händen hälst beauftragst Du einen Rechtsanwalt mit der Aufforderung zum Rückbau. Der stellt dann auch gleich die Dir entstandenen Kosten der Vermessung in Rechnung die Dein Nachbar ja verschuldet hat.

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