Gerade die Aufstockung der Riester-Rente wird sicher NICHT effektiver als eine RÜRUP-Rente sein, wenn man nicht gerade Geringverdiener mit Kindern ist. Warum sollte sie effektiver sein - wegen der Zulage von EUR 175,- p.a.? Die frisst allein die hohen Kosten bei der Riester-Rente auf.

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Hierbei gibt es zweierlei zu bedenken:

  1. Ersteinstufung beim Schadenfreiheitsrabatt beeinflußt die Prämie deutlich. Da Du noch kein Jahr Deinen Führerschein hast, würdest Du normalerweise ohne Schadenfreiheitsrabatt anfangen. Besser ist es, wenn eine Eltern/Kind- oder Partneregelung möglich ist. Das solltest Du statt online lieber in einem Versicherungsbüro klären.
  2. Hängt die Beitragshöhe u.a. vom Fahrzeug, vom Nutzerkreis, von der Jahresfahrleistung etc. ab. Beim Fahrzeug vom Fahrzeugtyp und Fahrzeugalter. Insofern ist es sinnvoll, sich VOR dem Fahrzeugkauf über die genauen Kosten zu informieren.
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In der Praxis wird das vermutlich keine Rolle spielen. Melde einfach das neue Auto richtig an und dann passt das.

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Für die Bonitätsprüfung hängt es auch davon ab, welche Unternehmensform (Kapitalgesellschaft, Personengesellschaft) vorliegt und wie lange es das Unternehmen gibt. Ggf. reicht sogar eine Selbstauskunft.

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Zunächst trägt die Kosten die Krankenversicherung des Geschädigten. Dann ist die Frage, ob es sich bei dem "Freund" um einen Lebensgefährten in häuslicher Gemeinschaft oder einen Dritten handelt. In letzterem Fall sind mögliche Regreßforderungen der Krankenkasse und verbleibende Restkosten ein Fall für die Haftpflichtversicherung. Wobei natürlich eine Mithaftung geprüft wird - die m.E. zweifelsfrei vorliegt.

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Dauert es 1-2 Wochen, bis die Scheibe lieferbar ist, oder bis Du die Sache geklärt hast? Im ersten Fall ist der Mietwagen vielleicht vertretbar. Im zweiten Fall hast Du auf jeden Fall eine Schadenminderungspflicht. D.h., unabhängig von der Klärung der Haftungsübernahme mußt Du den Schaden schnellstmöglich reparieren - bzw. kannst nicht für die Verzögerung einen Leihwagen beanspruchen.

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Die Sache ist schwer nachvollziehbar, weil unklar ist, warum die Höhe der Alkoholisierung Auswirkung auf die Haftung haben sollte. Vielleicht geht es um eine Mithaftung des Geschädigten? Du solltest die Sache mehr aufklären.

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Sofern kein Sturm war, übernimmt höchstens die Vollkasko oder die Haftpflichtversicherung des Verursachers. Erfahrungsgemäß hat man da mit den Versicherern der Kommunen (dem kommunalen Schadenausgleich) enorme Probleme. Wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast, würde ich gleich einen Rechtsanwalt einschalten, das spart Nerven. Die Kommune haftet nur bei nachgewiesenem Verschulden. Bei einem normalen Baum fallen keine Äste runter, insofern gab es vielleicht tote Äste. Die muß die Kommune regelmäßig herausschneiden lassen, damit nichts passiert.

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Der Anbieter glaubt, dass sich eher ein Verkaufsansatz ergibt, wenn die Beratung kostenlos ist. Dann kann der Verkäufer einen Interessenten ggf. überzeugen. Für den Interessenten hat es den Vorteil. dass er erst kaufen muß, wenn er restlos überzeugt ist. Er kann sich also über das Produkt informieren, ohne dass er etwas bezahlen muß. Sonst würde er vielleicht nach drei Beratungen in jedem Fall etwas kaufen, weil er nicht weiter Geld für eine Beratung ausgeben will. Oder der Interessent hat fünfmal Geld für eine Beratung ausgegeben und hat noch immer keine Lösung und ggf. auch kein Geld mehr dafür. Ähnlich ist es mit einer Probefahrt beim Autokauf oder beim Arztbesuch: wenn die Geld kosten würde, würde sich sicher mancher keine zweite Meinung einholen.

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Sofern kein Vorsatz vorliegt, wird vermutlich Deckung bestehen. Dann übernimmt die Haftpflichtversicherung alle Kosten zur Befriedigung berechtigter und zur Abwehr unberechtigter Ansprüche - auch die Gerichtskosten. Allerdings übernimmt der Haftpflichtversicherer auch die Prozeßführung.

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Das Hauptproblem ist, dass der Fahrer dann kein berechtigter Fahrer ist, d.h. in der Kaskoversicherung besteht kein Versicherungsschutz und die Haftpflichtversicherung kann den Fahrer im Schadenfall in Regreß nehmen. Das ist von der Konsequenz, als wenn der Fahrer keinen Führerschein hat.

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Bei der HUK kannst Du auch gleich klagen.

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mehrere Steinschläge sind auch mehrere Schadenereignisse. Das heißt für jedes Schadenereignis wird die SB abgezogen und zurückgestuft.

Es macht daher in der Regel keinen Sinn, für Steinschläge an der Frontschürze die Vollkaskoversicherung in Anspruch zu nehmen. Das sind Gebrauchsspuren und keine Unfallschäden im Sinne der Kaskoversicherung. Obwohl natürlich jeder einzelne Steinschlag den Unfallbegriff erfüllt.

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Wer haftet für das kaputte Handy?

Hallo mein Kind (13) hatte gestern leider ein Unglückstag. Er war mit 2 Freunden unterwegs und wollten sich Getränke holen gehen, mussten um dahin zukommen über einen großen Parkplatz. Mein Junior etwas schneller unterwegs war schon fast auf Höhe eines Autos welches gerade auspacken wollte ,er konnte noch rechtzeitig abbremsen da er die roten Bremslichter gesehen hatte,dabei rutschte er leider weg ,halbwegs unters Auto. Sein Handy fiel ihm aus der Jackentasche und landete ebenfalls unterm Auto ,der Fahrer setzte weiter zum Rückwärts fahren an merkte ein knacken ( Handy) hielt kurz an . In der Zwischenzeit konnte mein Sohn sich aus dieser gefährlichen Lage befreien, dann ging der Typ mit voller kachacho aufs Gas und fuhr Rückwärts raus. Also wir gehen ganz stark davon aus, dass er unser Kind gesehen hat ,da er Zwischenzeitlich angehalten hatte und auch beim wegfahren stand unser Kind dann neben seinem Auto. Nun waren wir gestern noch bei der Polizei und haben dies geschildert.

Anzeige wegen Sachbeschädigung wurde gemacht, Rest wird noch geklärt. Zeugenaussagen bestätigen das Geschehniss . Das Handy war erst 8 Monate alt ein iPhone und Kind natürlich todtraurig ,wobei wir ja schon mal froh sind ,dass er im schockzustand noch seine Beine unterm Auto weg ziehen konnte um sich nicht auch noch zu verletzen.

Nun stellt sich mir die Frage, wie sich Das Ganze mit dem Handy verhält, eine Handyversicherung haben wir nicht, nur Unfall und Haftpflichtversicherung sowie Hausrat.

Vielleicht ist hier ja ein Profi dabei und kann uns weiterhelfen.

Danke

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Das Kind hat offenbar am Handy gespielt, als es über den Parkplatz lief und ist aus Unachtsamkeit gegen ein stehendes Auto gelaufen, wobei ihm das Handy, an dem es gespielt hat, aus der Hand gefallen ist. Der Autofahrer hat angehalten, gesehen, dass das Kind unverletzt geblieben ist und ist weitergefahren. Der Mensch mit einem normalen Unrechtsbewußtsein wäre froh, dass seinem Kind nichts passiert ist und würde dem Kind noch eines hinter die Ohren geben, damit es zukünftig im Straßenverkehr nicht mehr am Handy spielt und das nächste Mal vom LKW überfahren wird. Stattdessen wollen die Eltern hier dem Autofahrer die Schuld in die Schuhe schieben und das Handy ersetz bekommen. Ich hoffe, der Versicherer geht nicht darauf ein und wird die Forderung wegen Unabwendbarkeit abweisen. Da die Bremsleuchten geleuchtet haben, hat das Auto ja offenbar schon gestanden. Ich hoffe, der Autofahrer hat einen guten Anwalt.

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A und B haften gesamtschuldnerisch für den Schaden an C. C kann sich aussuchen, bei wem er seine Ansprüche geltend macht. Im Innenverhältnis von A und B müßte dann A den Schaden von B und den Schaden von C ersetzen. Sofern B seine Ansprüche bei A beweisen kann. Aus diesem Grunde wird C vermutlich B in Anspruch nehmen.

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Fallstricke lauern m.E. nur bei den Billig-Lösungen. Im mittleren Preis-Segment kann man alle seriösen Anbieter nehmen. Und bei der Privathaftpflicht geht es ja prämienmäßig ohnehin um keine großen Preisunterschiede (in absoluten Beträgen).

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Grundsätzlich besteht ein Schadenersatzanspruch, wenn Du ein Versäumnis Deines Arbeitgebers oder des Versicherungsunternehmens (dort kann es ja auch verlorengegangen sein) nachweisen kannst. Ich habe Zweifel, dass dieses Versäumnis nachweisbar sein wird. Dann mußt Du Dir natürlich anrechnen lassen, dass Du selbst drei Jahre nichts bemerkt hast, obwohl Du jeden Monat eine Lohnabrechnung bekommst. Die Ausrede, dass Du das noch nicht in der Berufsschule hattest, würde ich als Richter nicht gelten lassen, denn auch von einem Tischler, Dachdecker o.ä. würde man erwarten, dass er anhand des fehlenden Beitragseinzuges und der fehlenden Vertragsdokumente irgendwann merkt, dass gar kein Vertrag besteht. Ich an Deiner Stelle, würde wegen der eigentlichen Dämlichkeit schamhaft schweigen.

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Bei dem neuen Anbieter gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten: 1. Übernahme der schadenfreien Jahre von Deiner Mutter, die von Dir erfahren wurden 2. SF-Sondereinstufung, denkbar wäre da eine Führerscheinregel, Eltern/Kind-Regel, Partnerregel. Das solltest Du bei einem Profi konkret erfragen.

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Ein Autohaus bietet Probefahrten als Kaufanreiz an. Dafür entstehen ja auch Kosten. Insofern erschleicht man (moralisch gesehen) eine unentgeltliche Dienstleistung. Für das, was Du willst, gibt es Autovermieter.

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Woher weißt Du, dass es mehr Unfälle mit den GTI´s als mit den Fiesta ST´s gab? Die zahlen sprechen dagegen, wenn die Haftpflichtversicherung günstiger ist. In der Kaskoversicherung spielt neben der Schadenhäufigkeit auch eine Rolle, wie reparaturfreundlich das Auto ist und wie teuer die Ersatzteile sind.

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