Ist Möglich. 

Der Fachlagerist ist ja im Endeffekt eine arbeitende Kraft, der Befehle, bzw. Aufgaben ausführt. Der Fachkraft für Lagerlogistik strebt eine Führungsposition an (nicht zwingend). Du kannst sehr wohl auch im Büro tätig werden, z.B. in der Disposition oder im Lagerbüro als Lagerleiter/ Abteilungsleiter, Teamleiter, etc. Als Fachkraft für Lagerlogistik hast du ja spezielle Rechnungswesen und Tourenplanungen mit gemacht, der Lagerist hat dies nicht. (Da nur 2 Jahre Ausbildung, Themen jedoch erst im Jahr 3 kommen)  

Fazit: 

Du kannst eine Führungsposition / Bürotätigkeit anstreben. Ob hier weitere Schulungen wie Gefahrgut-Schein (ADR), Sicherheitsbeauftragter, oder weiteres anfällt um deine gewünschte Position anzustreben liegt bei der jeweiligen Firma/Unternehmen. Sollten deine Vorgesetzten noch im jüngeren Alter (25 - 35) sein, so wird es schwer hier schnell eine Stelle zu bekommen. Sind Sie jedoch älter und gehen bald oder in naher Zukunft in Rente, so hast du hier gute Chancen. 

Mein Tipp: 
Nimm jede Schulung / Weiterbildung mit, die du bekommen kannst und die sogar die Firma/Unternehmen bezahlen. Je mehr du hast desto wahrscheinlicher ist eine Bürotätigkeit oder eine Führungsposition. 

Viel Glück auf deinem Berufsweg! 

...zur Antwort
  • Versandmitarbeiter: Der Versandmitarbeiter verpackt die Ware die bestellt wurde und Kennzeichnet/beschriftet/Adressiert diese ordnungsgemäß. 
  • Kommissionierer: Dieser sucht die Artikel nach einer vorgegebenen Bestellliste zusammen und bringt Sie dem Versandmitarbeiter zum Verpacken. Des Weiteren prüft er Retoure, ob Sie beschädigt, dreckig, etc. sind. Sollte die Ware "ok" sein, so räumt der Kommissionierer diese wieder an den vorgegebenen Platz im Regal zurück und Kennzeichnet diese als "B-Ware" 

*B-Ware: Ware aus 2ter Hand, bzw. aus Retoure die nun günstiger weiterverkauft wird.  

...zur Antwort

Begriffserklärung: 

  • Kommissionierer: Das ist derjenige der die bestellte Ware im Lager zusammen sucht, bzw kommissioniert und dem Versand-personal zum Verpacken bringt. Der Kommissionierer sucht alle Artikel nach einer Kommissionierliste zusammen. 

  • Versandmitarbeiter: Der Versandmitarbeiter verpackt die Ware, die der kommissionierer ihm anhand einer Bestellliste/Artikelliste gebracht hat. Der Versandmitarbeiter ist meist in der nähe des Warenausgangs. Er Verpackt, Kennzeichnet und verarbeitet den Auftrag und gibt ihn zum Versand frei. 


Fazit: 

Es gibt Unterschiede, jedoch liegen beide Tätigkeiten nah beieinander, somit macht eine Person meist beide Tätigkeiten. Ausgeschloßen sind größere Versandunternehmen wie Amazon etc. Hier gibt es mehrere Kommissionierer und mehrere Versandmitarbeiter. 
PS: Diese Arbeitskraft ist meist ein Fachlagerist oder Quereinsteiger. 

...zur Antwort

Also zunächst kannst du einen sofortigen neuen Termin für die Prüfung anfordern (Ohne erneute Fahrstunden), da ja eine Sehhilfe (Brille, Kontaktlinsen) nicht erforderlich war und es sich hier laut deiner Beschreibung um einen Fehler des Optikers handelt.  

desweiteren trägt die Kosten (Prüfungsgebühr) vermutlich der Optiker, sofern die Schuld eindeutig und Erkenntlich bei Ihm liegt. (Zur Not 2te Meinung einholen). Sollte sich der Optiker dazu entscheiden die Kosten nicht zu übernehmen, obwohl er der Verursacher ist (Fehler beim ausfühlen der Bescheinigung), so würde ich dir Raten, dass du dir das von der Fahrschule und ggf. vom jeweiligen Prüfer bescheinigen lässt, das die Prüfung aufgrund des Fehlers nicht stattgefunden hat und dadurch Unkosten angefallen sind. Sollte er dann immer noch streiken evtl. einen Anwalt einschalten, wobei das mit dem Anwalt die absolute Notlösung ist und das auch nur wenn man unbedingt recht haben will. ;) Kosten nämlich meistens mehr als man bekommt. ;) 

Hoffe, das ich dir weiterhelfen konnte. :) Viel Glück bei der Prüfung!

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.