Seine Chancen stehen nicht so gut. Kann der fehlende Vorsatz, dass er jemanden ernsthaft verletzen wollte, allerdings glaubhaft gemacht werden, kommt eine Strafbarkeit wegen fahrlässiger Körperverletzung in Betracht, bei der dann auch das Strafmaß im Regelfall um einiges reduziert wäre.

Das ist dann allerdings auch davon abhängig, ob man bei der schweren Körperverletzung auf den Vorsatz bezüglich der Tathandlung, oder des Taterfolgs abstellt.

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Wenn er zügig wegfährt und du keine andere Möglichkeit hast, um den Angriff zu verteidigen, wäre das tatsächlich wohl das mildeste Mittel. Du darfst aber die Situation nicht ausnutzen und mit Absicht jemanden vom Fahrrad zu schubsen. Das heißt, wenn du dein Fahrrad ungesichert abstellst, in der Hoffnung, dass du mal jemanden vom Fahrrad weghauen kannst, wäre das eine sog. Notwehrprovokation, die das Notwehrrecht entfallen lässt.

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Ich finde der Realakt ist schlimmer, wobei das falsche Bezichtigen einer Vergewaltigung ja auch eine Art Vergewaltigung ist. Die eine findet Geistig statt, die andere Körperlich. In beiden Fällen ist das Opfer aber für sein Leben verändert -> zB. wie im Fall Kachelmann.

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Nein. Keine Beleidigung. Das Tatsubjekt ist ja noch garnicht konkretisiert. Sachbeschädigung auch nicht. Aber halt echt nervig, lass das mal sein.

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Du könntest einen Vertrag mit dem neuen Eigentümer geschlossen haben, mithilfe des alten Eigentümers als Stellvertreter. Allerdings hat dieser keine Vertretungsmacht.

Auch könnte das Recht aus der Forderung abgetreten worden sein, aber die Forderung existierte ja bis dato noch nicht.

Auch könnte möglicherweise ein Anspruch aus GOA bestehen, jedoch wurde die Geschäftsführung nicht angezeigt und die Bereicherung aufgedrängt.

Also sehe ich eher keinen Anspruch für die Stellplatzkosten im Nachhinein. Finde das ist ziemlicher Blödsinn sogar.

Ab jetzt musst du aber logischerweise zahlen.

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Es geht auch um die "Aura" von ihr. Wir nehmen nonverbal so viele Eindrücke wahr, die man garnicht beschreiben kann. Vielleicht strahlt sie, trotz Attraktivität, zum Beispiel nicht aus, dass sie gerade interessiert ist an einer Beziehung. Das merken Männer.

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Sehr charismatisch. Wirklich sehr charismatisch :D. Habe mal eine kennengelernt, die mich da mitgeschleppt hat und es war garnicht mein Fall. Ich bin zwar bei einer baptistischen Gemeinde damals gewesen, aber das war dann echt too much :D.

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Wie wärs mit ihr geht bei eurer Pyjamaparty heute nicht um 23.00 Uhr sondern um 24.00 Uhr schlafen? Das wäre doch spaßig. Oder ihr schaut einen spannenden Film ab 16.

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Der Gefängnisausbruch ist nicht strafbar. Deswegen stellt sich die Frage garnicht.

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Wir brauchen mehr Feminismus!!!

Wir brauchen den Feminismus. Aber nicht (mehr) hier so wirklich. Wir hatten einfach für Jahrzehnte eine Bundeskanzlerin, die nächste KandidatIN ist schon in den Startlöchern, Frauen gehen ganz normal studieren und arbeiten. Wir brauchen starke Frauen, die sich im Beruf und in der Wirtschaft durchsetzen, mehr nicht. Dazu braucht es aber keine grölenden Menschen mit Plakaten in den Straßen.

Wir brauchen den Feminismus in Afrika, Südamerika und Indien. Frauen werden wie Menschen zweiter Klasse behandelt, wie Gebärmaschinen. Der Mann nimmt sich alle Rechte raus, schlägt die Frau, es finden tausende sexuelle Übergriffe statt und selbst die Justiz macht nicht wirklich was dagegen, da sie nur aus Männern besteht.

Deswegen finde ich, dass sich Frauen hierzulande stark machen sollten für Frauenrechte, aber auf internationaler Ebene, denn wenn die Frau in Deutschland einfach so weiter macht wie bisher, läuft schon alles gut finde ich.

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Ja, finde da wird mit zweierlei Maß gemessen. Frauen sind auch sexuelle Wesen, sie werden zwar seltener übergriffiger, aber können dennoch genauso Sexualstraftaten begehen wie Männer auch. Opfer sexueller Gewalt von Frauen werden von der Gesellschaft nur belächelt, obwohl es diese tatsächlich gibt. Finde das Bild von dem Notgei*en Mann, der Dickpi*s versendet viel zu vereinfacht dargestellt. Diese Seite sollte Strafanzeigen in beide Richtungen der Geschlechter ermöglichen. Finde es überdies echt belästigend und auch anmaßend, wenn man sich zum Beispiel die Tic Toc App runterlädt, einfach nur lustige Videos sehen möchte und 50% davon halbnackte weibliche Är*che sind. Dieses Zeigen von Geschlechtsteilen findet bei Frauen, wenn auch subtiler und intelligenter, genauso, wenn nicht sogar noch mehr statt.

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Es könnte Diebstahl bezüglich des Paprikastiels sein. Im Supermarkt wird der Gewahrsam dann gebrochen, wenn eine sogenannte Gewahrsamsenklave gebildet wurde. Das heißt durch das Einstecken des Stiels in die Jackentasche, mit dem Vorsatz diesen Stiel nicht zu bezahlen, wurde Diebstahl am Stiel begangen.

Bezüglich der Paprika, kann problemlos ein Betrug bejaht werden.

Allerdings wäre, wie du richtig gesagt hast, der Stiel und auch die Paprika selbst ein paar Cents wert, weshalb geringwertige Sachen bei den Tatobjekten der beiden Straftatbestände vorliegen würden. Deshalb, muss ein Strafantrag vom Supermarkt selbst gestellt werden und es spricht vieles für eine Einstellung nach § 153 StPO

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Sie können nach deutschem Recht nun nach dem zweiten fehlgeschlagenen Nachbesserungsversuch zurücktreten, mindern und ggf. Schadensersatz verlangen. Geltend machen können Sie das direkt bei Amazon.

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Nein, es wäre nicht strafbar. Es könnte natürlich sein das Ausbildungsinterne Gesetze oder Richtlinien das vorsehen.

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Selbstverständlich darf er das. Unternehmen verlangen doch auch ein Bewerberfoto, damit sie wissen wen sie einstellen, bzw. zum persönlichen Gespräch einladen. Mit so einem Foto kann man doch super punkten. Ich würde sofort eines schicken.

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Eine Verfahrenseinstellung geht mit einer Benachrichtigung des beschuldigten einher. Davor, muss man garnicht anrufen, denn sobald das Verfahren eingestellt wird, wirst Du auch benachrichtigt werden.

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Man könnte kurz an eine Beleidigung denken. Es ist aber eher nicht einschlägig, dafür fehlt es einfach an der beleidigenden Geste. Strafbar wäre zum Beispiel "der Scheibenwischer", oder der Mittelfinger. Beim reinen anstarren fehlt es jedoch mMn an genau so einer Geste, weshalb man, auch wenn man böse, oder seltsam schaut, eher keine Beleidigung begehen kann. Es wird aber interessant, wenn man sich fragt, ob das wirklich für alle Arten des Anstarrens gilt. Was ist zum Beispiel wenn man einer Frau für 20 Sekunden lang auf den Hintern starrt? Eigentlich total verwerflich, jedoch nicht strafbar. Einen zivilrechtlichen Haftungsanspruch hat man jedoch dafür.

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Erstmal ist fraglich, ob überhaupt schon mit der online Buchung bei Airbnb ein Mietvertrag, Beherbergungsvertrag geschlossen wurde. Zweitens ist fraglich, ob Airbnb lediglich der Übermittler der Leistung ist und ob der Vertrag alleine mit dem geschlossen wird, der das ganze auf Airbnb reinstellt. Nach meiner rechtlichen Einschätzung handelt es sich bei den Buchungen der Wohnungen auf der App lediglich um eine Reservierung und der Vertrag wird erst bei dem persönlichen vorstellen mit der Schlüsselübergabe geschlossen. Auch sehe ich auch Airbnb, da sie in der Pflicht sind, alle Angebote auf ihre Aktualität zu prüfen und auch andere Vertragstypische Pflichten übernehmen als den Hauptvertragspartner. In Betracht kommt daher mMn. ein Schadensersatzanspruch aus C.I.C (Culpa in contrahendo), den man geltend machen könnte.

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