Hat sie recht?
Nein, hat sie nicht.
„Da Ihre Partei kategorisch gegen Abschiebungen nach Afghanistan ist
Afghanistan, kann nachdem sich dort selbst unsere Streitkräfte nicht halten konnten, und man am Ende mit den Taliban verhandeln musste um unsere eigenen Staatsbürger sicher aus dem Land zu bekommen, schwerlich als "sicheres Herkunftsland" gelten.
Da ist es ungefähr so sicher, wie in Stalingrad im Januar 1943.
Das Gesetz in diesem Land, schreibt einmal vor, dass Abschiebungen nur dann vorgenommen werden dürfen, wenn das Herkunftsland, in das abgeschoben werden soll, als sicher eingestuft werden kann.
Insofern ist ein Bestehen darauf keine besondere parteipolitische Vorliebe der Grünen, sondern es ist geltende Rechtslage.
Womit die Dame die da gegen die Grünen polemisiert, nichts anderes tut, als die Partei dafür zu schmähen, dass diese gedenkt, sich an Recht und Gesetz zu halten. Jemanden dafür anzugreifen und damit zu erkennen zu geben, dass man selbst bereit wäre, sich über geltendes Recht hinweg zu setzen, kann ich schwerlich unterstützen.
„Halten Sie es aus den genannten Gründen nicht für sinnvoll, wenn die neue Bundesregierung in Zukunft die Einwanderung aus muslimischen Ländern eingrenzen würde?“
Und hier wird - nicht ganz AfD-untypisch - mal wieder auf der Klaviatur gespielt Einwanderungspolitik und Asylpolitik durcheinander zu werfen, denn die reguläre Einwanderung aus muslimischen, wie anderen nicht EU-Ländern ist ja längst eingegrenzt. Im Übrigen wäre es mit dem Grundgesetz nicht vereinbar für die Einwanderung aus muslimischen Ländern andere Regelungen aufzustellen, wie für die Einwanderung aus anderel Ländern, weil Gleichbehandlungsgrundsatz, der dadurch in eklatanter Form verletzt würde.
Man kann sicherlich jemanden, der nicht verfolgt ist, nicht ins Land lassen, weil man mit ihm nichts anzufangen weiß, aber ganz sicher nicht mit der Begründung, dass er aus einem muslimischen Land kommt (und vielleicht selbst gar kein Muslim ist, aber selbst wenn, wäre das nicht zulässig). Die Religion eines Menschen ist seine Privatangelgenheit und nicht Gegenstand politischer Entscheidungen.
Was nicht in dem Sinne eingegrenzt ist, dass man sich nach eigenem Gusto die Leute aussuchen kann, ist die Asylpolitik und Asylgesetzgebung.
Das ist einmal nicht das gleiche und einmal mehr durch die Hintertür, dass Statement, dass die AfD wünscht, dass hier Politisch Verfolgten und Flüchtlingen aus Kriegsgebieten, sprich denen, die wirklich Hilfe nötig haben, die Aufnahme verwehrt wird.
Auch dem kann ich nicht zustimmen.
Ich komme zu dem Schluss, dass ich dieses Statment für nichts anderes halte, als für ein Dokument finsterster Reaktion , dass mit den Grundwerten unseres Staates, in meinen Augen, kaum zu vereinbaren ist und dem ich jedenfalls meine Zustimmung in keinster Weise geben kann.