Ja (und auch jeder andere). Grundlage ist hier dann der §34 StGB (Rechtfertigender Notstand). Denn wenn durch das Aufbrechen einer Tür ein Leben gerettet, ist das zu rettende Leben ein höherwertiges Rechtsgut als der Schutz der Wohnung.

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Ich hab vor mehreren Jahren eine Ausbildung als Fachkraft für Lagerlogistik gemacht und muss leider sagen, dass es zwar ein vielschichtiger, Interessanter Beruf ist, der aber leider durch die Zeitarbeit und maschinelle Abfertigung kaputt gemacht wurde. Ich habe mittlerweile den Schritt raus aus der Logistik geschafft und muss sagen, dass ich heute wahrscheinlich nicht mehr in diese Ausbildung starten würde, wenn ich Alternativen habe (ansonsten ist es aber natürlich besser als gar keine Ausbildung zu machen).

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Was immer vergessen wird, wenn man von den 20€ redet, sind aber diverse Straftatbestände die noch dazu kommen können wenn man ohne Genehmigung Blaulicht und / oder Einsatzhorn im Strassenverkehr führt. Z.B.

-Nötigung

-gefährlicher Eingriff in der Strassenverkehr

-fahrlässige Körperverletzung (wenn es zum Unfall kommt) oder sogar fahrlässige Tötung

dazu dann noch das erlöschen des Versicherungsschutzes….

Die 20€ sind also wirklich ein zu verachtendes Risiko, aber der Rattenschwanz der da noch dranhängt sollte nicht unterschätzt werden und kann nicht nur extrem teuer werden sondern dich sogar ins Gefängnis bringen.

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Gleich mal zu Anfang: ich weiss, dass die Frage damit nicht beantwortet wird, aber…

…wenn das Kind in dem einen und die Hunde in einem anderen Raum sind würde sich mir die Frage erstmal nicht direkt stellen, weil ich den bzw. die zuerst retten würde, die ich zuerst finde. Ich würde mich ziemlich schwer tun, wenn ich die Tür mit den Hunden öffnen würde und ich dann erstmal weitergehen würde um „ein besseres“ Opfer zu finden das ich rette.

Wenn wir aber von einem Raum ausgehen würden, in dem ich Kind und Hunde sehe hätte der Mensch aber natürlich Priorität (auch wenn ich versuchen würde möglichst beide zu retten / aber diese Option gibt es in diesem Szenario ja nicht)

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Bei uns gibt es verschiedene Schichten. Die Mitarbeiter der Wachabteilung haben immer 24 Stunden Dienst und dann 48 Stunden frei. Zusätzlich ist jeder 6. 24 Stunden Dienst frei, sodass im Schnitt 48 Wochenstunden rauskommen.
Dann gibt es noch den Fach- und Sonderdienst, also Kollegen im mittleren Dienst die zusätzlich in bestimmten Fachbereichen eingesetzt sind. Dise haben einen Tag Tagdienst (in der Regel 8-16 Uhr / kein Einsatzdienst), dann Tageseinsatzdienst von 7-17 Uhr, dann 24 Stunden und dann 2 Tage frei (wobei Tages- und Tageseinsatzdienst nicht am Wochenende oder an Feiertagen wahrgenommen wird).

Der gehobene und höhere Dienst arbeitet nach einem individuell geschriebenen Dienstplan, der nicht in einen Rahmenplan zu stecken ist. Lediglich die Wachabteilungsleiter arbeiten analog zur Wachabteilung in 24-48.

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Strafrechtlich hättest du nichts zu befürchten, wenn du davon ausgehst, dass du durch das gewaltsame öffnen der Tür einen grösseren Schaden (höherwertiges Gut im Zuge der Güterabwegung) abwenden kannst (siehe hierzu §34 StGB - Rechtfertigender Notstand).

Zivilrechtlich könntest du natürlich noch für den Schaden haftbar gemacht werden, aber auch hier wird in der Regel nichts kommen und selbst wenn ist dies auf die Gebäudeversicherung des Eigentümers umzulegen.

Du solltest aber trotzdem nicht leichtfertig losrennen und jede Tür aufbrechen hinter der du ein piepen hörst. Wenn du weder Rauch, Feuer noch Brandgeruch wahrnehmen kannst, ist es häufig auf eine (wodurch auch immer ausgelöste) Fehlauslösung zurückzuführen, bei der das zerstören der Tür vielleicht doch etwas zu weit ginge und bei sichtbarem Feuer, ist die Gefahr für dich natürlich hoch selbst zu schaden zu kommen, sodass du hier lieber auf die Feuerwehr warten solltest.

Zusammengefasst: rechtlich meist kein Problem - aber der sichere Weg ist die Feuerwehr

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Wenn du die Zeit hast ist es generell erstmal möglich. Es gibt allerdings eine Schwierigkeit in der Kombination Polizei + Rettungsdienst:

Polizist ist man immer, also auch wenn man nicht im Dienst ist. Entsprechend bleiben auch Pflichten wie die Strafverfolgung bestehen. Jetzt hast du aber wiederum im Rettungsdienst eine Schweigepflicht, die auch bestand hat wenn es um Straftaten geht. Du müsstest also gleichzeitig die Verschwiegenheit waren, aber andererseits an der Strafverfolgung mitwirken. Das kann unter Umständen ein rechtlich ziemlich kompliziertes Unterfangen sein, dass im schlimmsten Fall dazu führt, dass du dich für einen Job entscheiden musst.

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An sich ist es wie gesagt schon machbar, aber dafür muss man halt genau daraufhin trainieren. Eine Pace von 5min/km ist zwar nicht der Supersportler aber auch nicht der Untrainierte. Ich würde dir raten, gerade wenn du mit dem Laufen am Anfang bist in Intervallen zu üben. Also z.B. 5 Minuten Laufen 2 Min. gehen und die Pausen dabei immer weiter verkürzen bis du ohne Probleme durchlaufen kannst. Meine Erfahrung hat mir auch gezeigt, dass es nicht hilfreich ist auf genau 3 km zu trainieren sondern erstmal eine gewisse „Laufroutine“ aufzubauen. Wenn du eine längere Strecke ohne Anstrengung läufst, kannst du dann auf 3km auch noch einen drauflegen.

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Der aktuelle Stand der Wissenschaft ist das vorgehen nach der standardisierten Notrufabfrage. Dabei hat der Disponent fest vorgegebene Fragen in einer festen Reihenfolge zu stellen.

Los geht es immer mit der Frage

“Notruf Feuerwehr und Rettungsdienst, wo genau ist der Notfallort?“

als nächstes ist die Rückrufnummer zu erfragen

“Wie lautet ihre Rückrufnummer?“

und dann der Name

“Wie lautet ihr Name?“

dann kommt die Frage nach dem Grund des Anrufs

“Herr/Frau .... sagen sie mir genau was passiert ist!“

wenn jetzt deine Story mit dem Bewusstlosen kommt würde man noch fragen

“ist er jetzt bei bewusstsein?“

und danach

“atmet er normal?“

da die stabile Seitenlage ja schon gemacht wurde sind weitere EH Hinweise nicht nötig. Zum Anschluss kommt immer noch die Aussage, dass die Rettungskräfte alarmiert sind und wenn sich der Zustand verändert erneut die 112 gewählt werden soll, damit man helfen kann.

Das ist im wesentlichen der Ablauf. Wichtig ist, das der Disponent die ganze Zeit die Führung des Notrufs behält, damit das ganze so ablaufen kann

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https://www.braunschweig.de/leben/gesundheit/feuerwehr/merkblatt_zur_feuerwehrdiensttauglichkeit_sehvermoegen_2010.pdf

Das wäre die Version, wie es die BF Braunschweig handhabt. Aber: letztendlich mach jede BF ihre eigenen Regeln, es kann also von Ort zu Ort unterschiedlich sein. Im Zweifelsfall musst du einfach mal gezielt bei der Feuerwehr anfragen, die dich interessiert.

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Der Unterschied geht erstmal bei den Voraussetzungen los dieses Amt zu bekleiden:

Für das 1. Einstiegsamt der 2. Laufbahngruppe (ehem. Gehobener Dienst) benötigt man einen Bachelor-Abschluss bzw. man macht den Aufstieg aus dem 2. EA LG 1 (früher mittlerer Dienst), dann geht das auch ohne Studium. Die Verwendung bei der Feuerwehr ist in der Regel der „normale“ Einsatzleitdienst sowie die Leitung bestimmter Sachbereiche (vorbeugender Brandschutz, Wachabteilungsleitung, Technik,... und was sonst so bei der jeweiligen FW anliegt).

Für das 2. Einstiegsamt der 2. Laufbahngruppe (früher höherer Dienst) ist ein Master Studium bzw. ein Universitätsabschluss notwendig. Eingesetzt wird man hier meist als Amtsleiter bzw. stellv. Amtsleiter. Je nach Größe der Feuerwehr können auch bestimmte Sachgebiete in dieses Amt fallen, dass ist aber wie gesagt von der Größe abhängig und damit auch vom Stellenschlüssel

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Das ganze ist sehr unterschiedlich. Es geht ja schon damit los, dass nicht jede Feuerwehr gleich viele RTW hat und auch nicht alle gleichviel Personal dafür. Manche arbeiten auch mit Angestellten im RD, sodass sich die Zahlen nochmal verändern.

Aber damit du wenigstens mal ein Bild kriegst:

Wir besetzen einen RTW. Dieser ist 24 Stunden im Dienst - die Schicht wird allerdings in 2x 12 Stunden geteilt. Abends tauscht dann die RTW Besatzung mit 2 Kollegen vom 1. Löschfahrzeug, sodass hier auch kein Personal fehlt. Der Versuch ist bei uns immer, dass man 1 Schicht RTW Tag, 1 Schicht RTW Nacht und dann eine „Blauschicht“ (kein Rettungsdienst) fährt. Das klappt aber so nicht immer zuverlässig. Gründe dafür sind, dass wir auch noch 2 NEF Besetzen (in 24 Stunden Schicht), wodurch der Rhythmus durcheinander kommt, man gelegentlich mal in der Leitstelle sitzt oder auch einfach Kollegen krank sind oder Urlaub haben, sodass die Rechnung nicht mehr aufgeht. Auch ist bei uns nicht jeder Rettungsdienstlich ausgebildet und es wird auch Versucht, Die älteren Kollegen zu schonen, sodass man als <45 Jahre wesentlich häufiger fährt als die Kollegen über 45.

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Wenn du einfach ein wenig Ausdauertraining machst bist du da eigentlich auf der sicheren Seite. Mit laufen, radfahren, inlineskaten, schwimmen etc. macht man da nichts verkehrt.

Und nochmal auf die Geschichte, dass du die G26.3 schon hast: es ist nicht außergewöhnlich, dass BF, WF und Co. sich nicht auf bereits bestehende Untersuchungen verlassen, sondern diese selber

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Da ich auch Fitzek-Fan bin kann ich dir sagen was ich noch als gute Alternativen sehe:

Arno Strobel (hab gerade „Offline“ gelesen)

John Katzenbach (von dem hab ich schon diverse Bücher gelesen)

Michael Tsokos (auch ein Super Autor und Gerichtsmediziner)

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Ja, du bist in der Regel Beamter bei der BF aber um das zu werden musst du auch insgesamt 3x zum Amtsarzt (vor Beginn der Ausbildung, zur Übernahme ins Beamtenverhältnis auf Probe und für das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit) und dem Amtsarzt musst du die Vorerkrankungen mitteilen (er gibt diese dann auch nicht weiter, sondern lediglich die Einschätzung geht oder geht nicht).

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Du solltest dich diesbezüglich mit dem zuständigen Brandschutzprüfers deines Landkreises bzw. falls vorhanden dem Vorbeugenden Brandschutz der Feuerwehr in Kontakt setzen. Das sind die einzig verlässlichen Quellen. Wir könnten jetzt nur spekulieren, da für eine solche Entscheidung eine Menge Informationen berücksichtigt werden müssen.

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Die Anlage des Stifneck ist aktuell sowieso stark in die Kritik geraten und sollte deshalb nicht pauschal bei jedem Trauma Patienten erfolgen.

Wenn du als Laie jetzt im Stande bist 1. abzuwägen ob die Indikation hier gegeben und ihn dann 2. auch noch fachlich korrekt anlegen kannst, spräche nichts dagegen.

Das nächste Problem ist dann wohl nur noch, dass der normale Mensch so ein Ding ja nicht immer dabei hat (ich besitze sowas auf jeden Fall nicht und habe auch nicht vor in absehbarer Zeit sowas privat zu beschaffen)

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Also wir haben Bei uns ein klassisches 24Stunden Dienst und 48 Stunden frei Modell. Damit kommt es natürlich auch vor, dass man auch mal 3 Schichten pro Woche hat. Um dieses zu Regel haben wir bei uns 2 Optionen: entweder nimmt man an einer Opt-Out Regelung teil und macht so freiwillig 56 Stunden die Woche und verdient dadurch mehr Geld oder man wählt die 48 Stunden und hat dadurch jede 6. Schicht frei.

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Für eine Ausbildung als Notfallsanitäter benötigst du einen Realschulabschluss oder einen Hauptschulabschluss + abgeschlossene Berufsausbildung.
Ein Abitur und damit auch eine bestimmter Durchschnitt, ist nicht nötig.

Solltest du Notarzt werden wollen benötigst du erstmal ein Studium in der Humanmedizin und musst dann die dafür geltenden Zugangsvoraussetzungen erfüllen.

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