Einfach zu einer Hilfsorganisation deiner Wahl gehen.

Dort wirst du kostenlos zum Sanitätshelfer ausgebildet und kannst dann auf SWD( Sanitätswachdiensten) gehen. Das sind Dienste auf Sportfeste/Konzerte/Stadtteilfesten und ähnliches. Diese Dienste werden immer in Teams mit mindestens 2 Leuten gemacht.

Später kannst du dich auch noch höher ausbilden lassen, dazu must du allerdings mindestens 18 sein (am Tag der Prüfung, bzw erhältst du deine Bescheinigung dann frühestens)

KTW und RTW sind auch erst ab 18 (Ausnahme als Praktikant auf einem KTW). KTW ist aber auch nicht so was aufregendes.

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Stellt kein Problem dar.

Solltest du aber doch lieber alles korrekt haben wollen, geh zu dem Verein, wo du den Schein gemacht hast, und bitte um einen neuen Schein. Solltest du kostenlos bekommen. So ist es zumindest bei uns.

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Wir im Rettungsdienst nutzen diese ICE-Nummer nicht.

Praktisch sieht es doch so aus:

    -Wir kümmern uns direkt um den Patienten, langes Suchen ist Zeitlich gar nicht drin.

    -Für Vorerkrankungen und Allergien können wir es nicht nutzen. Ist es aktuell? Ist alles erfasst? Wenn nicht, würden wir uns strafbar machen, wenn wir uns danach richten!

    -Die PIN können wir eh nicht vor Ort knacken und wer hat sein Handy ohne Entsperrungscode....

    -Durchsuchen von privaten Sachen ist uns auch gar nicht erlaubt. Zu schnell ist der Vorwurf des Diebstahls da!

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Georg Lukas wollte immer 6 Filme drehen. Als er aber die ersten Filme drehte, gab es technisch noch keine Möglichkeiten die ersten drei Filme zu realisieren. Also fing er mit dem 4. an. 

Es war einfach ne Entscheidung nach technischen Möglichkeiten!

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Dein Körper ist ja auch in Bewegung. Wenn du hoch springst, sorgt die Trägheit dafür, dass du genau an der Stelle im Zug wieder aufkommst, wo du abgesprungen bist (natürlich unter der Voraussetzung, du springst gerade hoch).

Versuch es ruhig aus.

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Ja, bei uns "braucht" (er wird halt von den Meisten verlangt) man dazu einen Babysitter-Führerschein, wenn du nicht auf Kinder deiner Verwandten aufpassen willst. Den bekommt man bei uns in der Gegend zB beim DRK. Zum Erhalt must du einen kleinen Kursus mitmachen, wo du einige nützliche Sachen lernst. Vorwiegend Erste-Hilfe-Maßnahmen für den Notfall.

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Du entscheidest, was dein Sohnessen darf.

Kann die Erzieherin dies nicht unsetzen, dann rede mit ihrer Vorgesetzten. Es kann nicht angehen, dass sie diesen Wunsch nicht umsetzt.

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Mehr als lieb bitten kannst du sie nicht. Red einfach mit ihr. Vielleicht gibt sie dir etwas vom Haushaltsgeld ab und du kaufst dir selber, was du gerne essen magst.

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Klar schaffst du das.

Langsamer laufen, nur jeden zweiten Tag laufen und immer ein wenig die Länge steigern.

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Du kannst in deinem Postfach Regeln erstellen. Da gibst du zB an, das ein bestimmter Absender sofort gelöscht wird, oder das bei einem bestimmter Begriff im Header die Email gelöscht wird.

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Fakt ist, das Ohrlochstechen ist eine Körperverletzung, die nur ein Erziehungsberechtigter (oder im Notfalll, der hier sicherlich nicht vorliegt, ein Arzt) erlauben darf. Somit haben sich Tante und der Ohrstecher strafbar gemacht. Daran gibt es gesetzlich nichts zu rütteln.

Ob du nun deine Schwester anzeigen sollst, oder nicht, ist deine Entscheidung. Dürfen tust du es schon. Ich würde es aber nicht machen, doch wegen dem Vertrauensbruch sicherlich meine Tochter ihr nicht noch einmal geben.

Natürlich würde ich die Ohrringe auch entfernen.

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In der Sauna wird nichts verdeckt. Und zwischen den Saunagängen KANNST du das große Handtuch um die Hüfte legen.

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Arzttermine sind außerhalb der Arbeitszeit zu nehmen. Wenn du morgens vor der Arbeit Zeit hast, dann solltest du schon dann gehen (wegen evtl Überstunden). Ansonsten halt nach der Arbeit.

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