In Deutschland besteht ab dem 14. Lebensjahr Religionsfreiheit.
Da darf man sowohl ohne Zustimmung der Eltern aus der Kirche austreten, als auch ohne Zustimmung der Eltern zu einer anderen Religion konvertieren.
Wenn du also die Schahada schon ausgesprochen hast, natürlich aus vollem Herzen und wenn du den Propheten Mohammed saw. anerkennst, dann bist du Muslima.
Jedoch genügt es zum Muslim sein nicht nur, das Glaubensbekenntnis auszusprechen, sondern du musst auch wie eine Muslima leben.
Dazu gehört in erster Linie deine Esskultur zu ändern, sprich: wenn deine Mutter ein Schweineschnitzel in einer Pfanne bratet, darfst du nach ihr kein Halalfleisch in dieser Pfanne braten.
Am besten ist, du besorgst dir dein eigenes Geschirr.
Im Internet steht zwar, es genügt, wenn man die Pfanne dann gründlich mit heissem Wasser und Spüli spült.
Doch ist es einem Muslim verboten, das Schweinefleisch zu essen und somit auch zu berühren.
Somit würde man auch das Fett in der Pfanne berühren, was nicht erlaubt ist.
Darum: besorg dir dein eigenes Geschirr, dann bist du auf der sicheren Seite.
Und wenn du als Mädchen deine Tage bekommst, darfst du den heiligen Koran nicht in die Hände nehmen.
Wenn eine Muslima während des Ramadans ihre Tage bekommt, ist sie von der Pflicht des Fastens befreit. Das Fasten während der Menstruation ist im Islam nicht erlaubt. Sobald die Menstruation vorbei ist, sollte sie das Fasten wieder aufnehmen.
Mach dich einfach schlau oder schliesse dich einem Frauenkreis aus der Moschee an. Dort wird dir dann alles genau erklärt.
Inanna