Dann stellt sich die Frage, wie alt der Vater ist. Ist er 14, gibts Probleme, da Sex mit Kindern gemäß §176 StGB strafbar ist.
Sind beide unter 13 passiert rein gar nichts, da keiner von beiden strafmündig ist. Allerdings müssen die Eltern für das Kind aufkommen und auch den Unterhalt zahlen. Auf alle Fälle schaltet sich dann noch das Jugendamt ein.