In den meisten Ländern haben Verbraucher das Recht, Produkte innerhalb einer bestimmten Frist zurückzugeben, insbesondere wenn die erhaltenen Artikel nicht den Erwartungen entsprechen oder nicht der Beschreibung entsprechen. Hier sind einige Schritte, die du unternehmen kannst:

  1. Überprüfe die Rückgaberichtlinien: Schau noch einmal auf der Website des Verkäufers oder in den AGB nach, um sicherzustellen, dass du das Rückgaberecht korrekt verstanden hast. Manchmal können Rückgabebedingungen von Geschäft zu Geschäft variieren.
  2. Kontaktiere den Verkäufer erneut: Versuche, den Verkäufer erneut zu kontaktieren, vielleicht per E-Mail oder Telefon. Manchmal können Nachrichten übersehen werden oder es kann zu Verzögerungen kommen.
  3. Schreibe eine formelle Beschwerde: Wenn der Verkäufer weiterhin nicht antwortet, kannst du eine formelle Beschwerde einreichen. Überprüfe, ob es Beschwerdeverfahren gibt, die du befolgen kannst.
  4. Rechtliche Schritte in Erwägung ziehen: Wenn alle anderen Mittel ausgeschöpft sind und du das Gefühl hast, dass deine Rechte verletzt wurden, könntest du rechtliche Schritte in Betracht ziehen. Das könnte die Kontaktaufnahme mit einer Verbraucherberatung oder einem Anwalt beinhalten.
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Naja es kommt darauf an um was für eine Explosion es sich handelt aber alleine durch den Ausbruch würden riesige Mengen an Asche und Partikel in die Atmosphäre geschleudert werden und der Vulkan würde Gase ausstoßen wenn diese Schwefelgase in die Stratosphäre gelangen werden die Sonnenstrahlen reflektiert und gelangen nicht mehr auf die Erde und es entsteht ein vulkanischer Winter die gesamte Temperatur auf der Erde würde sich um mehrere Grad abkühlen was zur folge von Missernten und Hungersnöten führen wird beim letzten Ausbruch hat man Asche sogar in Sibirien im Permafrost gefunden.

Die Campi Flegerei haben aber auch lange Hebung`s und Senkungsphasen das Gestein dort ist sehr elastisch und kann solche Phasen lange überbrücken aber wenn er mal ausbrechen sollte sind die Eruptionen meist stark.

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Nein wir brauchen keine Wehrpflicht ich finde es beschämend, dass man kaum über Friedensverhandlungen spricht, wer möchte, den schon für dieses Land sterben...

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Meinung des Tages: Sollte der Anspruch auf Pflichtverteidigung ausgeweitet werden?

Immer wieder gibt es Angeklagte, die sich keinen Anwalt leisten können und unter anderem deshalb mit Gefängnisstrafen rechnen müssen.

Es ist keine Seltenheit, dass Angeklagte aus finanziellen Gründen auf anwaltlichen Beistand verzichten müssen und entsprechend auch häufig nicht in der Lage sind, auferlegte Geldstrafen zu begleichen. In solchen Fällen droht die Ersatzfreiheitsstrafe.

Auch besteht zuweilen nicht immer der Anspruch auf einen Pflichtverteidiger. Dieser besteht teils nur, wenn mit Strafen von mehr als einem Jahr Gefängnis gerechnet wird oder der Angeklagte etwaige Einschränkungen hat.

Armut ist in diesen Fällen der springende Punkt, denn viele der Angeklagten verschweigen ihre Armut aus Scham, etwa bei Fällen von Lebensmitteldiebstahl durch Rentner. Hier beginnt dann der Teufelskreis: Die Armut wird verschwiegen, es steht kein Anwalt bereit, der durch Argumentation und Verteidigung eine mildere Strafe bewirken könnte und die Angeklagten werden zu teils hohen Tagessätzen verurteilt, die sie sich nicht leisten können, da die tatsächliche finanzielle Lage aus Scham nicht offengelegt wurde.

Inzwischen gibt es immer mehr Urteile ohne eine Verteidigung und ohne Verhandlung. Zugestellt werden diese Stafbefehle dann per Post. Sofern rechtzeitig auf anwaltliche Hilfe zurückgegriffen und Widerspruch eingelegt wird, werden diese Strafbefehle häufig korrigiert. Doch eben das können sich viele nicht leisten – und sobald die Zahlungsfrist überschritten ist, wird die Geld- in eine Ersatzfreiheitsstrafe umgewandelt.

Doch auch hier gilt zu bedenken: Auch Haftplätze kosten Geld. Je nach Bundesland kostet ein Haftplatz bis zu 175 Euro pro Tag. Werden alle Ersatzfreiheitsstrafen summiert, so kosten diese die Steuerzahlenden jährlich 200 Millionen Euro.

Marco Buschmann spricht sich aufgrund dieser Situation dafür aus, dass die Pflichtverteidigung ausgeweitet werden soll.Unsere Frage an Euch: Findet ihr, dass die Pflichtverteidigung ausgeweitet werden sollte, sodass im Bestfall bei jedem Verfahren ein Anspruch auf einen Pflichtverteidiger besteht?

Quelle: https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/justiz-gerechtigkeit-100.html

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Letztendlich ist die Frage nach der Ausweitung des Anspruchs auf Pflichtverteidigung eine politische und rechtliche Entscheidung, die sorgfältig abgewogen werden muss. Eine angemessene Balance zwischen dem Recht auf angemessene Verteidigung und den finanziellen und organisatorischen Herausforderungen des Justizsystems muss gefunden werden.

Hier meine PRO Argumente:

Gleichheit vor dem Gesetz: Der Zugang zu einem angemessenen Rechtsbeistand sollte unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten einer Person gewährleistet sein. Jeder sollte die Möglichkeit haben, seine Rechte effektiv zu verteidigen und ein faires Verfahren zu erhalten.

Schutz vor ungleichen Ressourcen: In Strafverfahren kann es zu einer erheblichen Ungleichheit zwischen der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung kommen. Wenn nur vermögende Personen sich einen Anwalt leisten können, besteht die Gefahr, dass Personen mit geringerem Einkommen benachteiligt werden und keinen angemessenen Rechtsbeistand erhalten.

Vermeidung von Fehlurteilen: Eine qualifizierte Verteidigung ist entscheidend, um Fehlurteile zu verhindern. Ein Pflichtverteidiger kann dazu beitragen, dass Beweise gründlich geprüft werden, unrechtmäßig erlangte Beweise ausgeschlossen werden und die Rechte des Angeklagten gewahrt bleiben.

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Du kannst die Position schon tauschen nur mußt du beachten, dass bei jedem Tausch auch die Leitungen für die jeweiligen Geräte verlängert oder gekürzt werden und die Anschlüsse geändert werden d.h. Schlitze klopfen und neue Leitungen ziehen samt Sicherung da ein Herd mindestens fünf Adrige Anschlüsse braucht ich würde an deiner Stelle die alten Anschlüsse verwenden und ggf. neue Leitungen legen.

Bei einem Herd brauchst du mindestens einen Kabeldurchschnitt von 2,5 mm² 

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Hast du mit Ihm darüber schon gesprochen Kommunikation und darüber reden hilft oft als gleich mit der Tür ins Hausfallen.

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Nein da der Gang ja nichts damit zu tun hat was der Mensch ausführen möchte das passiert im Kopf in den Gedanken nur vom Auftreten kann man das nicht sagen.

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Denk nicht so viel darüber, nach ich denke, wenn man verbissen danach sucht wird man es nicht finden das ist doch kein Weltuntergang das kommt mit der Zeit.

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Der gehobene Dienst hat den Vorteil des KDD (Kriminaldauerdienst) so bald ein Fall vorliegt fährt man raus und ist ersteintreffende Einheit und natürlich die Besoldung man beginnt im Einstiegsamt A9 und kann bis A13z aufsteigen. Natürlich nach der Laufbahnprüfung.

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