Bei Minijobs kann dein Arbeitgeber sich aussuchen, in welcher Form dieser besteuert werden soll:

  • Entweder wird die Lohnsteuer pauschal mit 2% von den Bruttobezügen einbehalten ODER
  • individuell über die Lohnsteuerabzugsmerkmale (über eine Steuerklasse).

Du musst jetzt einfach ankreuzen, welche der beiden Methoden dein Arbeitgeber nun genommen hat bzw. anwenden soll und dort "ja" ankreuzen (bei der anderen Methode dann "Nein").

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Wenns nur Verluste sind: Nein.

Steuerbar ist es erst, wenn ein Veräußerungsgewinn (Verkaufspreis abzügl. Anschaffungskosten) mind. 600€ bzw. mind. 1.000€ (ab 2024) beträgt.

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Das interessiert dem FA überhaupt nicht (Du generierst ja allein dadurch keine Umsätze/Gewinn, der zu besteuern wäre).

Nur bei Einzahlungen ab 10.000€ interessiert es die Banken, woher das Geld kommt (aufgrund des Geldwäschegesetzes).

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Weil TikTok es sagt, muss es ja natürlich auch stimmen.

Wie es in Italien mit den Steuergesetzen ausschaut, kann ich nicht beurteilen.

In Deutschland gibt es eine sogn. Wegzugsbesteuerung, bei der du u.U. bis zu 10 Jahre nach Wegzug immer noch als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt wirst. Die kommt aber nur unter gewissen Voraussetzungen zum Tragen (z.B. wenn man Kommanditist an einer Personengesellschaft ist, bei der dir dann mehr als 25% der Einkünfte zuzurechnen sind oder bei einer Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft von mind 1%...) und auch nur dann, wenn du deinen Wohnsitz in ein Niedrigsteuerland verlegst.

Nur weil alleine die Firma umzieht, ist das kein Fall der Wegzugsbesteuerung.

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erste Praxisbeurteilung. Die war jetzt nicht so toll.

Die liefen auch bei uns generell nicht so toll. Aber das ist für den Anfang auch mal durchaus normal: Man kennt es alles noch nicht.

Während letzterer von kleinen Fehlern sprach bei meiner Fallbearbeitung meinte der Anleiter sosas wie "das Gesamtbild" lief nicht rund. Dabei ging es um ein und das selbe, nur klang es im Vergleich bei meinem Bearbeiter wie als ob alles schief lief.

Jeder hat seine eigene Art und Weise etwas zu vermitteln. Und dann kommt es auch noch immer drauf an, wie es beim Empfänger ankommt.

Ich verstehe die Aussage "Das Gesamtbild lief nicht gut", nicht unbedingt so, dass alles schiefgelaufen ist.

Es reicht aus, dass es vllt. ein paar Punkte gibt, die verbesserungswürdig sind und deshalb auch u.U. die ganze Beurteilung etwas runterziehen (Die Beurteilung umfasst ja mehrere Aspekte).

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  • Steuerklasse 1: Ledige
  • Steuerklasse 2: Alleinerziehend
  • Steuerklasse 3: Verheiratet/Verpartnert Klassen 3 + 5
  • Steuerklasse 4: Verheiratet/ Verpartnert (der Normalfall)
  • Steuerklasse 5: Siehe Steuerklasse 3
  • Steuerklasse 6: Bei Nebenjobs (jedes zusätzliche Arbeitsverhältnis)

Du hast die Steuerklasse 1.

Ich lebe mit meinen Eltern zusammen ich weiß nicht ob das irgendwas ändert an der Steuerklasse.

Nein, tut es nicht.

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Du kannst die Kosten für die Brille als außergewöhnliche Belastung steuermindernd berücksichtigen lassen, sofern medizinisch notwendig.

Die Höhe der zu berücksichtigen Kosten hängt davon ab, ob und inwieweit die zumutbare Eigenbelastung ( hierfür gibts im § 33 EStG ein Berechnungsschema, mit dem die zumutbare Belastung in gestaffelter Form ermittelt wird. Orientiert sich u.a. daran, ob du Kinder hast oder nicht und auch wie hoch dein Gesamtbetrag der Einkünfte ) überschritten wird.

Die Kosten, die die zumutbare Belastung überschreiten, werden dann steuermindernd berücksichtigt.

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Die Unterhaltsleistungen selbst kriegst du nicht erstattet.

Du kannst diese aber unter gewissen Voraussetzungen als Sonderausgaben steuermindernd berücksichtigen lassen (mindern dann dein zu versteuerndes Einkommen, welches die Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer ist).

Dafür wirst du auch nicht drumherum kommen, geeignete Nachweise zu erbringen. Hierzu gehören u.a.

  • Belege oder Bescheinigungen, die den Zugang und Abfluss der Geldbeträge erkennen lassen (Bei Unterlagen in ausländischer Sprache ist eine deutsche Übersetzung durch einen amtlich zugelassenen Dolmetscher, ein Konsulat oder eine sonstige zuständige Dienststelle notwendig)
  • Nachweis über die Unterhaltsbedürftigkeit der im Ausland lebenden unterhaltenen Person. 
  • Unterhaltserklärung

...

Bei Unterhalt ins Ausland gibt es auch noch Abzugsbeschränkungen hinsichtlich des Höchstbetrages (variiert immer nach der Ländergruppeneinteilung), weil sie nur insoweit abgezogen werden können, soweit sie nach den Verhältnissen des Wohnsitzstaates des Empfängers notwendig und angemessen sind (Als Maßstab gilt grundsätzlich das Pro-Kopf-Einkommen der Bevölkerung).

Bei sowas sollte aber auch ein Steuerberater sich ransetzen, weil es hier doch - gerade bei Unterhaltszahlungen ins Ausland - einiges zu beachten gibt.

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Wenn du Stkl 3 hast, hat dein Ehepartner Stkl 5.

Die Steuererklärung ist nur dann verpflichtend, wenn ihr beide Arbeitslohn bezieht und einer nach der Stkl. 5 besteuert wird (§ 46 (1) Nr. 3a EStG).

Oder es liegt auch ein anderer Grund vor nach §46 EStG, bei dem Abgabeverpflichtung besteht (Lohnersatzleistungen über 410€, Abfindungen mit der Fünftelregelung, Kapitalerträge ohne Steuerabzug, Verlustvortrag, bei Gewinneinkünften,... - Das müsst ihr ggf. selber nochmal prüfen).

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Seit September 2023 habe ich meinen Wohnsitz in Kanada

Daraus entnehme ich, dass du davor in DE gelebt hast (--> unbeschränkte Steuerpflicht).

Ab September wärst du mit inländische deutschen Einkünfte beschränkt steuerpflichtig.

kann auf Antrag eine Behandlung als unbeschränkt Steuerpflichtiger zur
Veranlagung kommen?

Dieser Antrag ist hier gar nicht notwendig.

Bei unbeschränkter als auch beschränkter Steuerpflicht innerhalb eines Kalenderjahres, sind die während der beschränkten Einkommensteuerpflicht erzielten inländischen Einkünfte in eine Veranlagung zur unbeschränkten Einkommensteuerpflicht einzubeziehen (§ 2 (7) Satz 3 EStG).

Und für andere Jahre: Ja, da geht der Antrag, sofern

  • Deine Einkünfte im Kalenderjahr zu 90% der deutschen Einkommensteuer unterliegen (scheint bei dir erfüllt zu sein) ODER
  • Deine eventuell ausländischen Einkünfte (also die, die nicht der deutschen Einkommensteuer unterliegen) den Grubdfreibetrag, zur Zeit 11.604€, nicht überschreiten.
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Fragen die man eigentlich nicht wissen kann beim Vorstellungsgespräch?

Hi Leute,

Ich hatte heute mein Vorstellungsgespräch beim Finanzamt. Vorab, ich bin W/15, auf einem Gymnasium und in Deutschland geboren. Meine Eltern sind aus dem Ausland, weshalb ich gar nicht deutsch aussehe sondern eher aus dem nahen Osten.

Ich habe mich als Finanzwirtin beworben, also Ausbildung als Finanzwirtin nach der 10ten Klasse. Natürlich habe ich mich davor informiert welche Fragen gefragt werden könnten, oder was man sagen/ nicht sagen sollte. Ich dachte mir, das nur Fragen wie:

-Wo sehen Sie sich in 5 Jahren?

-Was sind Ihre Schwächen und Starken?

-Warum haben Sie sich bei uns beworben?

-Warum sollten wir Sie einstellen?

-Wie gehen Sie mit Konflikten um?

usw.. gestellt werden. Also hauptsächlich Fragen über mich und meinen Charakter. Was mich völlig aus dem Konzept gebracht hat, waren Fragen wie:

-Was sind Solidaritätssteuern?/ Wann wurden sie eingeführt?

-Was ist Umsatz/ Gewinn?

-Wann zahlt man Einkommenssteuern?

-Wie viele Steuern gibt es?

-Was macht der Staat mit den eingesammelten Steuern?

-Wer muss alles Steuern zahlen?

-Warum zahlt man Steuern?

-Welche Fächer sind wichtig?

-Was läuft gerade in der Politik ab?/ Wie ist Ihre Meinung dazu?

Ich war ehrlich gesagt voll verwirrt, und werde wahrscheinlich auch eine Absage kriegen, aber ich wollte fragen ob das normal ist?

Weil eigentlich sind das ja so Sachen die man erst in der Ausbildung lernt oder nicht? Vor allem sind das ja auch so Themen die man in der Schule nicht einmal gelehrt bekommt. Wenn mir z.B: Fragen über den 2ten Weltkrieg, oder der Weimarer Republik oder ähnliches gestellt werden, könnte ich sie ja selbstverständlich beantworten, aber sowas? Das die auch meine Meinung zur Politik fragen? Manche Fragen konnte ich antworten, aber ich fand es wie gesagt echt verwirrend.

Mich würde interessieren was ihr dazu sagt, und wie eure Meinung ist.

-Sara

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ich wollte fragen ob das normal ist?

Joa, je nach Personaler kann sowas mal gerne drankommen.

Weil eigentlich sind das ja so Sachen die man erst  inder Ausbildung lernt oder nicht?

Ja und nein.

Wenn du dich auf einen Beruf bewirbst (egal wo), wird natürlich auch verlangt, dass du dich umfassend über die Tätigkeit und Inhalte (In Grundzügen. Du musst da keine komplexe Sachverhalte draufhaben) informierst.

Und die Fragen, die gestellt wurden, sind nicht wirklich komplex.

Und die Fragen nach der Politik und Nachrichten sind dazu da, um zu schauen, ob du dein Wissen immer auf den aktuellsten Stand hälst (Musst du später auch).

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First in First Out = Das, was zuerst drin war, geht zuerst wieder raus nach dieser Bewertungsmethode.

Du hast einen Endbestand (hier 450 l). Die müssen jetzt bewertet werden nach den Preisen der jüngsten Zugänge (Das sind die 150 l und die 500 l laut Tabelle).

Die 150 l (Allerneueste) sind 0,60€ und die 500 l mit 0,42 €.

Und diese Preise verteilst du jetzt auf deinen Endbestand (450 l):

--> 150 Einheiten à 0,60 €

--> Rest 300 Einheiten à 0,42 €

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Ich hatte ganz am Anfang da sogar nur 6 Punkte. 😂

Naja... Was heißt schlecht? Meiner Meinung nach ist es noch okay.

Bei unter 8 Punkten kann es aber sein, dass z.B. die Ausbildungsleiter im Finanzamt dir (auch zurecht) sagen, dass du dir die Sachen nochmal angucken sollst (Weil es ja das Grundgerüst ist, auf das vieles aufbaut).

Aber wirklich wichtig sind am Ende die Laufbahnprüfungen (Bei den Klausuren zwischendurch sollte man aber auch versuchen gut mitzuschwimmen).

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Meint ihr ein gutes Gefühl kann täuschen?

Kann. Muss aber nicht.

Bevor du dir jetzt solche Gedanken machst: Warte erstmal auf das Endergebnis. Wir wissen ja überhaupt nicht, wie die von dir genannten Punkte (und ggf. Weiteres) überhaupt im Bewertungsbogen bepunktet werden.

Es ist natürlich einfacher gesagt als getan... Aber ich kann dir nur aus eigener Erfahrung sagen(Ich war im Herbst was die Laufbahnprüfungen anging, auch so kritisch): Je mehr du darüber nachdenkst, desto schlimmer wird das Gefühl tendenziell (weil du dann auch ziemlich kritisch mit dir wirst), zumal du an dem Geschriebenen auch nichts mehr ändern kannst.

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Du nimmst alle deine Noten deines letzten Zeugnises und daneben die Punkte laut Tabelle. Diese Punkte zählst du zusammen und teilst sie durch die Anzahl der Fächer.

Beispiel:

  • Mathe 3 --> 8P
  • Deutsch 4 --> 5P
  • Englisch 3 --> 8P
  • Chemie 4 --> 5P
  • Biologie 3 --> 8P
  • Sport 2 --> 11P

Die Summe der Punkte ist hier 45.

Geteilt durch 6 (Da 6 Fächer im Beispiel) ergibt 7,5 als Durchschnitt.

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und in Umsatzsteuer habe ich nur 3 Punkte. Sehr schlecht.

Ist nicht unbedingt so berauschend.

Ist es möglich sich da noch zu verbessern, dass man wenigstens am Ende auf 5 Punkte kommt?

Joa, möglich wäre es.

Man muss aber auch wissen woran das liegt, dass nur 3 P dabei rauskammen...

Aber pauschal gesagt (ohne den Hintergrund zu kennen) hilft da nur Fallaufgaben lösen, Klausuren lösen und richtiges Zitieren.

Und was die 5 Punkte angeht (Sage ich auch aus eigener Erfahrung): Du solltest schon versuchen, eine höhere Punktzahl anzustreben und dementsprechend lernen. Denn die Gefahr hierbei ist, dass du tiefer als die 5P fallen kannst, wenn du dich nur auf 5P vorbereitest. Vorallem dann, wenn eine Klausur/Prüfung mal undankbar ist.

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So ist es überalll

Das ist überall so.

Manche gehen zwischendurch aus verschiedenen Gründen (zu anspruchsvoll, Erwartungen waren anders - unpassender Beruf etc.).

Dann gibt es auch wieder viele, die nicht durch die Prüfung kommen.

Aus meinem Jahrgang (Das duale Studium) bspw. sind zuletzt 26% der zur Laufbahnprüfung angetretenen Personen durchgefallen (müssen jetzt im Januar in die Wiederholungsklausur). Aber ich muss auch sagen, dass wir seit langem wieder so ein Jahrgang mit einer so hohen Durchfallquote sind (In den Vorjahren hat sich das meist bei irgendwas zwischen 10-20% bewegt).

Und dann gibt es auch wieder so ein paar (Bei uns 4 Leute), wo die Behörde sagt "Du kannst das hier zu Ende machen, wirst aber nicht übernommen". Liegt aber meist auch daran, dass sie entweder schlechte Beurteilungen erhalten haben oder schlechte Noten (auch mal gerne ein Mix aus beidem).

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