Meine Familie lebt in einem anderen Land. Wenn ich ihnen von Deutschland finanziell helfe, kann ich dieses Geld dann vom Finanzamt zurückbekommen?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Die Unterhaltsleistungen selbst kriegst du nicht erstattet.

Du kannst diese aber unter gewissen Voraussetzungen als Sonderausgaben steuermindernd berücksichtigen lassen (mindern dann dein zu versteuerndes Einkommen, welches die Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer ist).

Dafür wirst du auch nicht drumherum kommen, geeignete Nachweise zu erbringen. Hierzu gehören u.a.

  • Belege oder Bescheinigungen, die den Zugang und Abfluss der Geldbeträge erkennen lassen (Bei Unterlagen in ausländischer Sprache ist eine deutsche Übersetzung durch einen amtlich zugelassenen Dolmetscher, ein Konsulat oder eine sonstige zuständige Dienststelle notwendig)
  • Nachweis über die Unterhaltsbedürftigkeit der im Ausland lebenden unterhaltenen Person. 
  • Unterhaltserklärung

...

Bei Unterhalt ins Ausland gibt es auch noch Abzugsbeschränkungen hinsichtlich des Höchstbetrages (variiert immer nach der Ländergruppeneinteilung), weil sie nur insoweit abgezogen werden können, soweit sie nach den Verhältnissen des Wohnsitzstaates des Empfängers notwendig und angemessen sind (Als Maßstab gilt grundsätzlich das Pro-Kopf-Einkommen der Bevölkerung).

Bei sowas sollte aber auch ein Steuerberater sich ransetzen, weil es hier doch - gerade bei Unterhaltszahlungen ins Ausland - einiges zu beachten gibt.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Abgeschl. Studium zur Dipl. Finanzwirtin und berufl. tätig

Wie kommst Du auf die Idee, daß der Staat Dir Deine Geldgeschenke ersetzen würde?

Unter bestimmten, sehr eingeschränkten Umständen ist es aber möglich, die Unterstützungsleistungen als "Sonderausgaben" oder "außergewöhnliche Belastung" bei Deiner jährlichen Steuererklärung anzugeben, so daß Du gegebenenfalls die auf den Betrag gezahlte Einkommensteuer erstattet bekommt. Er wird dann sozusagen nachträglich steuerfrei. Das gilt aber primär für Angehörige, für die Du gesetzlich unterhaltspflichtig bist (z. B. Ehefrau, Kinder), und wenn diese "bedürftig", sind, also kein oder nur geringes Einkommen haben.

https://www.arbeitsgemeinschaft-finanzen.de/steuer/aussergew-belastungen/unterstuetzung-angehoeriger/

Den ganzen Betrag bekommst Du aber nicht erstattet.