EÜR Paragraf 4 Absatz 3?
Hallo. Wenn ein Betrieb nach oben genanntem Paragrafen die Gewinnermittlung führt.
Was muss sie im Jahr der Betriebsaufgabe dann abgeben?
Bei der Bilanz (4 1 Rechner) müsste dieser Betrieb eine Aufgaben Bilanz erstellen.
Aber wie ist es im Fall der des 4 2 Rechner? Gibt es Ausnahmen? Muss dieser grundsätzlich auch eine Bilanz abgeben?
Liebe Grüße
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