Bikini (Geschenk) & Zoll?

Hallo ihr lieben :)

Ich habe einen relativ großen Blog und wurde von einer Firma aus Australien (Brakinis) gefragt, ob ich mir nicht eine Bikini aussuchen möchte. Ich finde die Bikinis von der Marke wirklich total schön und würde es deshalb sehr gerne machen.

Allerdings mache ich mir ein bisschen Gedanke wegen dem Zoll. Der Bikini wird im Onlineshop für 59$ verkauft + 15$ Versand. Damit müsste ich ja Zoll zahlen. Also habe ich bei der Firma nochmal nachgefragt, die meinten ich soll mir keine Gedanken machen - das sei ein Geschenk.

Ich denke mal, sie wollen es als "gift" deklarieren, was es ja eigentlich auch ist. Aber der Warenwert ist ja trotzdem über 45€ und dann müsste ich doch trotzdem Zahlen oder?

Im Internet habe ich oft gelesen, das leute, die sich ein Geschenk schicken lassen haben lassen dann zum Zoll mussten und denen die Rechnung zeigen sollte, weil ja keine drauf ist. Aber ich habe ja keine, denn ich werde für den Bikinis wirklich nichts bezahlen. Was macht man in einem Solchen fall?

Auf Instagram habe ich ein Mädchen gefunden, dass in der selben Situation war (hat sich auch auch den selben bikini ausgesucht). Ich habe sie gefragt, ob sie probleme mit dem Zoll hatte. Und sie meinte nein, da war ein grüner Aufkleber auf den Päckchen, wo drauf stand "Von zollamtlicher Behandlung befreit Deutsche Post NL IP B Frankfurt-Flughafen" warum musste sie also kein Zoll zahlen, obwohl das Päckchen überprüft wurde und der Warenwert eigentlich zu hoch war?

Ich hoffe, mir kann jemand helfen und sagen, was ich da vielleicht zu erwarten habe.

Liebe Grüße Mirosmaus

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Hallo,

die 45 Euro-Grenze kannst du leider nicht in Anspruch nehmen. Ein wichtiges Merkmal dieser Befreiung ist "von einer Privatperson aus einem Drittland". Da die Sendung jedoch von einem gewerblichen Versender stammt, fällt die Sendung nicht unter die Definition einer Geschenksendung im Sinne der Zollbefreiungsverordnung.

Auch kostenlose Sendungen wie Werbegeschenke, Gewinne, Austauschlieferungen etc. sind ggf. zu versteuern, auch wenn kein Geld geflossen ist. Grundsätzlich ist als Bemessungsgrundlage der tatsächlich gezahlte oder zu zahlende Preis maßgeblich. Scheidet diese Methode aus, z.B. weil du die Ware kostenlos bekommst, hat der Gesetzgeber 5 weitere Methoden vorgesehen, um eine Bemessungsgrundlage zu ermitteln. 

I.d.R. wird es jedoch so laufen: Gibt der Versender einen realistischen Wert an (z.B. Einkaufspreis mit Versand) und passen deine Unterlagen (wenn nachgefragt wird) zu dem Vorgang, wird der Wert akzeptiert. Die Freigrenze liegt hier bei 22 Euro (sog. Sendung mit geringem Wert mit Einfuhrumsatzsteuerbefreiung). Auf Grund von der sog. Nichterhebungsgrenze (Einfuhrabgaben unter 5 Euro werden nicht erhoben, da der Verwaltungsaufwand zu groß ist), dürfte sogar ein Wert von knapp über 26 Euro angesetzt werden, ohne das du etwas bezahlen müsstest.

Sollte am Ende tatsächlich der reguläre Preis als Bemessungsgrundlage angesetzt werden, müsstest du aktuell (amtlicher Umrechnungskurs stand Mai, Währung AUD) mit 10,19 Euro Einfuhrabgaben rechnen. 

Viel Erfolg.

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Hallo,

grundsätzlich musst du bei einem Wert von 200 Euro Zoll und Einfuhrumsatzsteuer zahlen. Bei Schuhe schwanken die Zollsätze zwischen 3,5 % und 17 % je nach Art und Materialien. Die Einfuhrumsatzsteuer beträgt 19 %.

Damit du eine grobe Einschätzung hast, was dich an Einfuhrabgaben erwartet, wenn in den 200 Euro auch die Versandkosten enthalten sind (diese werden ebenfalls versteuert):

200 Euro X 17 % Zollsatz = 34 Euro Zoll
(200 Euro + 34 Euro Zoll) X 19 % Einfuhrumsatzsteuersatz = 44,46 Euro Einfuhrumsatzsteuer
34 Euro + 44,46 Euro = 78,46 Euro Einfuhrabgaben gesamt

Ggf. kannst du dir noch den Zoll sparen, wenn es sich bei den Schuhen um sog. schweizer Ursprungswaren handelt und der Versender eine entsprechende Präferenzerklärung auf der Rechnung abgibt. Hierüber kann dich aber bestimmt auch der Versender informieren.

Viel Erfolg!

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Hallo,

mein letzter Besuch in Sigmaringen ist zwar schon etwas her, aber so viel wird sich wohl nicht geändert haben. Sigmaringen ist recht überschaubar, aber zumindest gibt es dort einen Kaufland, McDonalds, Pizza-/Dönerläden und ein paar kleinere Geschäfte. Zum Feiern eignet sich die Stadt nicht wirklich ;)

Die Zimmer sind funktional mit einem Einzelbett, Schreibtisch und einigen Schränken eingerichtet. Ein kleines Bad mit Dusche hast du ebenfalls. Ob es dort noch immer Doppelzimmer gibt weiß ich leider nicht mehr. WLAN gibt es nicht, nur einen Internetraum (gegen Gebühr). Einen Kabelanschluss gibt es, also ggf. einen eigenen kleinen Fernseher mitbringen. Sonst gibt es nur den Fernseher im Gemeinschaftsraum. Auf jeder Etage hast du eine kleine Küche mit eigenem Kühlschrankfach.

Besuch ist m.W. erlaubt, muss aber ggf. an der Pforte angemeldet werden. Übernachtungen sind aber ohne extra gebuchtes Zimmer nicht erlaubt.

Die Unterkünfte sind sicherlich kein Luxus aber m.E. völlig ausreichend.

Turnhalle, Schwimmbad, Geräteraum und Außenplatz können natürlich zum trainieren genutzt werden.

Das lernst du aber auch alles recht schnell kennen!

Viel Erfolg!

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Hallo,

wie üblich erwartet man ein gepflegtes äußeres Erscheinungsbild, passend zum gewählten Beruf. Im mittleren Dienst ist es eher unüblich, im Beruf einen Anzug zu tragen (wenn nicht eh Dienstkleidungspflicht besteht). 

Ich persönlich würde mich auf eine ordentliche Jeanshose, ggf. auch Stoffhose und ein Hemd beschränken. Möchtest du einen Anzug anziehen, würde ich wahrscheinlich auf die Krawatte verzichten.

Die theoretische Ausbildung findet in Plessow (Brandenburg), Sigmaringen (Baden-Württemberg) und Rostock (Mecklenburg-Vorpommern) statt. Einfluss auf die Verteilung wirst du i.d.R. nicht haben. Natürlich wird darauf geachtet, dass jemand aus Bayern nicht an die Ostsee fahren muss ;)

Die Dienstkleidung besteht i.d.R. aus Stoffhose/Jeans und Hemd, für kühlere Tage auch Rollkragenpullover und ein schwerer Pullover. 

Für die entsprechenden Einsatzbereiche wie die mobilen Kontrollgruppen gibt es noch entsprechende Einsatzkleidung.

Für den Wasserzoll gibt es die Dienstkleidung in der Farbe blau. 

Welche Kleidung du zu tragen hast hängt also von deinem Einsatzgebiet und der Anweisung deiner Dienststelle ab.

Viel Erfolg!

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Hallo,

USB-Kabel sind der Warentarifnummer 85444290900 zuzuordnen und unterliegen einem Drittlandszollsatz von 3,3 %.

Zur Ermittlung der Einfuhrabgaben benötigst du als erstes den sog. Zollwert. Grundlage ist der Transaktionswert, also der tatsächlich gezahlte oder zu zahlende Preis. Neben dem Transaktionswert sind noch einige Kosten hinzuzurechnen, soweit sie noch nicht enthalten sind. Das sind z.B. Beförderungs-, Versicherungs- und Verpackungskosten. Da du hierüber keine Angaben machst, gehe ich davon aus, dass in den 500 USD alle Kosten enthalten sind. Wird der Betrag in einer ausländischen Währung geschuldet, ist auch dieser Betrag maßgebend und wird mit dem amtlichem Wechselkurs (nicht einem Bankkurs) umgerechnet. Die Kurse findest du unter http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/Zollwert/Aktuelle-Umrechnungskurse/Datenbankanwendung/datenbankanwendung_node.html

Am heutigen Tag hättest du somit einen Zollwert von 431,29 Euro.

Zollwert (431,29 Euro) X Zollsatz (3,3 %) = Zollbetrag (14,23 Euro Zoll)

Neben dem Zoll fällt auch die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) an. Bemessungsgrundlage hierfür sind der Zollwert, zzgl. Frachtkosten in der EU (wenn nicht eh schon im Zollwert enthalten), zzgl. Zollbetrag. EUSt-Wert = 431,29 Euro + 14,23 Euro = 445,52 Euro

EUSt-Wert (445,52 Euro) X EUSt-Satz (19%) = EUSt-Betrag (84,65 Euro)

EUSt-Betrag und Zollbetrag ergeben zusammen deine Einfuhrabgaben, also 98,88 Euro.

Fallen noch weitere Kosten für Transport etc. an, kann sich der Betrag entsprechend erhöhen. Lässt du dich gegenüber dem Zoll von einer Spedition vertreten, fallen hier ggf. noch Kosten für die Abfertigung an.

Viele Grüße.

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Hallo,

die Zeitspanne ist für einen Kurierdienst doch recht lang. Ggf. fehlen noch Unterlagen für die Zollabfertigung (Vertretungsvollmacht, detaillierte Rechnung o.ä.) und es waren keine Kontaktdaten von dir hinterlegt. Da die Sendung innerhalb von 20 Tagen nach Gestellung (Mitteilung an die Zollbehörde, dass sich eine Ware am Amtsplatz befindet) abgefertigt sein muss, würde ich schnellstmöglich bei FedEx mit deiner FedEx Sendungsnummer anrufen. Insb. da FedEx zur Wahrung der Frist die Sendung einige Tage früher wieder an den Absender schicken wird. Sollte dies nicht zielführend sein, kannst du dich zur Not auch mit der Nummer beim Zoll am Flughafen in Köln erkundigen. Eine Benachrichtigung zur Selbstabholung wird es von FedEx nicht geben.

Viele Grüße.

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Bulgarien gehört zum Zollgebiet der Gemeinschaft (siehe http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/Erfassung-Warenverkehr/Zollgebiet/zollgebiet_node.html ). Das Paket muss also nicht durch den Zoll. Versanddauer ist i.d.R. abhängig vom Transportunternehmen und dem gewählten Tarif. Hast du denn vllt. eine Sendungsverfolgungsnummer?

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Deine Freundin müsste die ggf. anfallenden Einfuhrabgaben zahlen. Was kosten denn vergleichbare Geräte auf eBay o.ä. Seiten in der Schweiz? Geschenksendungen sind bis 45 Euro frei von Einfuhrabgaben.

www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/Zollbefreiungen/Aussertarifliche-Zollbefreiung/Privatsendungen/privatsendungen_node.html

Nach 6 Jahren ist das Gerät vermutlich auch nicht mehr deutlich teurer ;)

Gruß

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Du kannst durch die Ausbildung im gD unsportlich durchkommen ;) Einen Sporttest müsstest du erst absolvieren, wenn du in einen waffentragenden Bereich wechseln möchtest. Der Sporttest wäre dann die Zugangsvoraussetzung um einen Lehrgang für Eigensicherung und Bewaffnung (ESB) zu machen. Im Studium bekommst du einen sog. ESB-Light, damit du zumindest in der praktischen Zeit ein RSG bekommen kannst und auch bei Kontrollen nicht nur abgeschlagen rumstehen musst ;)

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Auch wenn du dir innerhalb von Deutschland etwas bestellst, sind die Versandkosten mit dem für die versandten Waren gültigen Mehrwertsteuersatz zu versteuern (d.h. grundsätzlich 19%, nur bei ermäßigten Waren ist auch der Steuersatz von 7% anzuwenden). Ebenso ist es nach dem Zollrecht, Zoll wird auf den Warenwert und die Versandkosten außerhalb der EU erhoben (nachzulesen in Art. 29, 32 und 33 Zollkodex). Die Einfuhrumsatzsteuer wird auf den Zollwert, d.h. auf den Warenwert und die Versandkosten außerhalb der EU und gem. §11 des Umsatzsteuergesetzes auch auf die Versandkosten innerhalb der EU erhoben. Der §11 UStG sagt auch, dass die Einfuhrumsatzsteuer ebenfalls auf die Zollabgabe und ggf. anfallende Verbrauchsteuern erhoben wird. Es wird also eine "Steuer" nochmal versteuert ;) Ob du nun das Besteuerungsverfahren für sinnvoll hältst oder nicht bleibt dir überlassen. Als Bürger möchte man natürlich i.d.R. so wenig wie möglich an den Staat zahlen, aber wie heißt es doch so schön, Gesetz ist Gesetz! :)

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Für die Einfuhr im Rahmen eines Kaufgeschäftes im Postverkehr gibt es für dich 2 wichtige Wertgrenzen. Eine komplette Befreiung der Einfuhrabgaben (Zoll und Einfuhrumsatzsteuer) kann nur bis zu einem Wert von 22€ gewährt werden. Sollte die Sendung mehr als 22€ kosten, 150€ aber nicht überschreiten wird nur die Einfuhrumsatzsteuer (19% bzw. 7% bei z.B. Büchern) erhoben. Da in deinem Fall ja Abgaben erhoben werden (19% EUSt), werden diese auf den Warenwert und die Versandkosten fällig. Bei 30€ Warenwert und angenommen 15€ Versand währen das 8,55€.

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