Warum werden Versandkosten auch verzollt?

5 Antworten

Bei nichtgewerblichen Wareneinfuhren sind die Postgebühren nicht hinzuzurechnen, sofern der Selbstverzoller diese nicht im Feld Zollwert der Zollinhaltserklärung (Vordruck CN22/CN23/C1) oder anderweitig schriftlich bzw. mündlich angemeldet hat (Artikel 165 Abs. 2 ZK-DVO).

Die Portokosten werden einbezogen in den Zollwert bei Sendungen, die nur gelegentlich erfolgen und die zum privaten Ge- oder Verbrauch bestimmt sind. Bei kommerziellen Sendungen richten sich Zoll und Einfuhrumsatzsteuer nach dem effektiven Warenwert.

Es ist nicht reine Abzocke, aber der Gesetzgeber meint halt, dass der Versand auch zum gekauften Wert gehört.
Viele verkaufen auch Ware, bei denen die Versandkosten im Preis inbegriffen sind.

So kann auch Missbrauch verhindert werden, z.B: kleiner Warenwert - hohe Versandkosten.

Der offizielle Sinn liegt darin, dass der Wert, den die Ware bei der Ankunft in Deutschland hat, verzollt werden soll. Und da sie ohne Versandkosten nicht nach DE kommt, ist der Wert in DE Einkaufswert + Transportkosten.

Was Du davon hältst bleibt Dir überlassen, aber wie marceel schreibt: Gesetz ist Gesetz - egal ob man es mag oder nicht...

(Das gilt übrigens auch für kommerzielle Einfuhren, da hat sich PapaPapillon etwas missverständlich ausgedrückt. Es hängt von den Incoterms ab.)

Auch wenn du dir innerhalb von Deutschland etwas bestellst, sind die Versandkosten mit dem für die versandten Waren gültigen Mehrwertsteuersatz zu versteuern (d.h. grundsätzlich 19%, nur bei ermäßigten Waren ist auch der Steuersatz von 7% anzuwenden). Ebenso ist es nach dem Zollrecht, Zoll wird auf den Warenwert und die Versandkosten außerhalb der EU erhoben (nachzulesen in Art. 29, 32 und 33 Zollkodex). Die Einfuhrumsatzsteuer wird auf den Zollwert, d.h. auf den Warenwert und die Versandkosten außerhalb der EU und gem. §11 des Umsatzsteuergesetzes auch auf die Versandkosten innerhalb der EU erhoben. Der §11 UStG sagt auch, dass die Einfuhrumsatzsteuer ebenfalls auf die Zollabgabe und ggf. anfallende Verbrauchsteuern erhoben wird. Es wird also eine "Steuer" nochmal versteuert ;) Ob du nun das Besteuerungsverfahren für sinnvoll hältst oder nicht bleibt dir überlassen. Als Bürger möchte man natürlich i.d.R. so wenig wie möglich an den Staat zahlen, aber wie heißt es doch so schön, Gesetz ist Gesetz! :)

Ich weiß es nicht wirklich, aber ich nehme an, dass sonst eine Menge Schmuh gemacht werden würde. Z.B. der Verkäufer schickt Dir eine Ware für angeblich nur 1 EUR und nimmt dafür aber 100 EUR Versandkosten. Dann müsstest Du nur 1 EUR verzollen, wobei die Ware tatsächlich vielleicht 90 gekostet hätte.

...das ist reine Abzocke, wie vieles in diesem Land.