Rückwärts in die Kreuzung?

Bei einer stark befahrenen engen Kreuzung die nur eine einzige schmale Spur für beide Richtungen hat, kommen sich engegegesetzt fahrende PKW unweigerlich in den Weg. Die Kreuzung liegt in der 30er Zone.

Folgender Fall:

Ich bog heute mit dem PKW in der Kreuzung rechts ab. Der Straßenabschnitt ist in meiner Richtung auf der Länge von 2 PKW ohne Ausweichmöglichkeit, dann ein freier Parkplatz, dann ein PKW der die Spur wieder auf Einspurig verengt. Dann kommt der Straßenabschnitt für 2 PKW nebeneinander. Als ich abgebogen war, sah ich in 50m Entfernung einen PKW in die Straße einfahren. Als er mich sah gab er gas und fuhr mit überhöhter Geschwindigkeit. Ich kam deshalb nur bis zum Ende des 2. parkenden PKW, der mir Entgegenkommende fuhr so weit rein, dass ich nicht in den Ausweich-Platz fahren konnte und verlange ich müsste rückwärts in die Kreuzung fahren, weil die Hindernisse auf meiner Seite wären.

Pattsituation. Wir blieben beide stehen.

Wäre er nicht zu schnell gewesen, wäre ich sowieso schon aus der Engestelle weg gewesen oder hätte in den Ausweichplatz eingelenkt. Oder: Hätte er 8m vorher gehalten wären wir aneinander vorbeigekommen. Ohne Stress.

Er verlangte ich müsse rückwärts in die Kreuzung weil ich die Hindernisse/parkenden PKW auf meiner seite hätte. Ich war aber schon an zwei PKW fast ganz vorbei und vor ihm in die Straße gefahren.

Rückwärts in die Kreuzung ist zwar nicht ausdrücklich verboten, aber nur erlaubt wenn jemand den PKW einweist. Ich war aber alleine und hätte dafür 10m zurücksetzen müssen plus 10m Kreuzungsbereich plus 5m um die Ecke in eine andere Straße einbiegen die ich nicht einsehen konnte.

Er hingegen musste nur 1m zur Seite oder 5m rückwärts fahren.

Da er mit überhöhter Geschwindigkeit fuhr und ich bereits am 2. PKW in der Straße war bevor er überhaupt an die Engestelle kam, sehe ich mich im Recht.

Jemand anderer Meinung?

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§ 1 StVO 2013 - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)

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Was passiert beim Fußball, wenn ein Spieler/eine Spielerin nach einer roten Karte sich weigert, das Spielfeld zu verlassen?

Ich bin kein Fußball Profi, daher frage mich, was passiert oder würde rein theoretisch passieren, wenn ein Spieler uneinsichtig wäre und sich weigern würde (z.B. nach einer Tätlichkeit oder grobem Faul), nach einer erteilten roten Karte das Spielfeld zu verlassen?

Ich weiss, dass die Frage vermutlich rein theoretisch ist, denn ich habe noch nie gesehen, dass es vorkam, aber vielleicht passierte es ja schon mal in der langen Geschichte des Fußballs. Bin wie gesagt kein Fußball Fan und habe auch noch nicht so viele Spiele gesehen... Es gibt ja nichts was es nicht gibt...

Nun, was sehen dann die Regeln vor oder wie wäre das Prozedere?

Würde da die Polizei ihn abführen (also vom Spielfeld holen) oder Ordner aus dem Stadion?

Würde der eigene Kapitän (oder Kapitänin) ihm /ihr das "befehlen"?

Oder der Trainer "befehlen" oder anweisen?

Insbesondere denke ich hier an WMs, EMs oder halt internationale Länderspiele, was hier das Regelwerk vorsehen würde, also bei wichtigen Spielen... (denn bei einem "Dorfspiel" oder in niedrigen Amateurligen wäre das ja bestimmt anders, denke ich, dort vielleicht "aufm kurzen Dienstweg" von Freunden oder wie auch immer...

Wer kann mir hier auf meine Fragen Antworten geben? Bitte nur seriöse, Frage ist ernst gemeint, ich weiss dass es sehr sehr sehr unwahrscheinlich ist aber könnte ja doch durch Emotionen des Spielers vielleicht passieren.

Oder ist es etwa bei einem Länderspiel oder internationalem Turnier sogar schon jemals vorgekommen???

Vielen Dank im Voraus.

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Als Schiedsrichter würde ich den Kapitän der Mannschaft dazu auffordern, dafür zu sorgen, dass er das Spielfeld verlässt.

Ansonsten Spielabbruch und die Mannschaft hat verloren.

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Ich war schon 2 x im Vorstand eines Fördervereins (Kindergarten und Gymnasium).

Der Zeitaufwand ist für jede Schule und Förderverein individuell und hängt von der Aufgabenverteilung ab.

Manche Schule sehen den FV als Eventmanager, da hast du Arbeit ohne Ende, andere FV sammeln "nur" Geld ein, da hast du halt weniger zu tun.

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  1. Das grundsätzliche Layout festlegen
  2. Die Struktur der Seiten/Unterseiten festlegen
  3. Rechtliche Vorgaben beachten (z.B. Impressum)
  4. Inhalte festlegen
  5. Anfangen zu programmieren
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Neige eher mich selber erst später zu zeigen wenn man sich auch versteht als direkt zu zeigen.

Da wirst du wenig Erfolg haben.

Man will halt wissen, mit wem man schreibt.

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Du musst dich ja beim Eintritt einloggen über die App.

Dabei kannst du das auch mit dem Personal dort besprechen.

Ich habe bisher überall einen Schlüssel bekommen, gegen Pfand

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Texteinblendung

Texteinblendungen über das Bild werden im Drehbuch-Code mit SUPER(IMPOSE) gekennzeichnet.

Beispiel: SUPER: BERLIN, 1989

Montagetechniken | DramaQueen

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Wird Teil der Einstellungsuntersuchung oder-beurteilung sein.

Ganz normaler Vorgang.

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nur machen die leider Tierversuche 

Hast du eine Quelle hierfür?

Duft und Kosmetik sind zwei unterschiedliche Dinge, die nicht beide mit Tierversuchen im Zusammenhang stehen.

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Fahrrad Leasing durch Kündigung vorzeitig beendet?

Im Überlassungsvertrag des Fahrrad Leasings über den Arbeitgeber steht folgendes:

(1) Der ÜberIassungsvertrag beginnt mit Auslieferung und Übergabe des Dienstfahrrades. Die Grundmietzeit beginnt mit dem ersten des auf die Übernahme foIgenden KaIendermonats und hat eine Laufzeit von 36 Monaten.

(2) Endet das ArbeitsverhäItnis vor Ablauf der vereinbarten Nutzungsdauer, wird von der letzten Lohn-/Gehaltszahlung an den Mitarbeiter das zu diesem Zeitpunkt noch offene Nutzungsentgelt sowie die Schlussrate in einer Summe einbehalten (für die Schlussrate entfällt der Steuervorteil) und das Dienstrad geht in das Eigentum des Mitarbeiters über. Eine vorzeitige Vertragslösung führt in jedem Fall zu erhöhten Kosten, die vom Mitarbeiter zu tragen sind. Im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Mitarbeiters ist dieser verpflichtet, das Dienstrad an das Unternehmen in einem ordnungsmäßigen und funktionstüchtigen Zustand zurückzugeben.

(3) Die LeasinggeseIIschaft ermittelt die Schlussrate die der Mitarbeiter zu tragen hat. Die BerechnungsformeI besteht aus den noch zu Ieistenden Raten bis Ende der Grundmietzeit, abgezinst mit 2% zzgl. eventuell offener Posten zzgl. Kaufpreis für den Eigentumsübergang. DetaiIs hierzu können nur auf Anfrage vom Leasinggeber ermittelt werden.

Nun ist es so, dass ich das Fahrrad auf 36 Monate Leasing abgeschlossen habe.
15 Monate werden bei Kündigung vergangen sein, 21 Monate sind also offen.

Ich verstehe leider nicht ganz, was dies bedeutet, insbesondere das "abgezinst mit 2%"

Vielleicht kann dies ja jemand einmal vorrechnen, ich wäre Dankbar =)

Leasingrate netto 216€
Versicherungsprämie netto 30€
Zzgl. gesetzl USt. 47€
Leasingrate inkl USt. 294€

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Die BerechnungsformeI besteht aus den noch zu Ieistenden Raten bis Ende der Grundmietzeit, abgezinst mit 2% 

Formel: (294 x 21) * 0,98 = noch zu leistenden Raten in Gesamtsumme plus der weiter genannten Faktoren

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ob ich auf dem Überweisungsschein sehen kann, ob die GKV die Behandlung bezahlt.

Nein.

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https://www.vlh.de/wissen-service/steuer-nachrichten/geldwaeschegesetz-gilt-auch-fuer-privatpersonen.html

Geldwäsche auch durch Privatpersonen möglich

Privatpersonen können ungewollt gegen das Geldwäschegesetz verstoßen, wenn sie zum Beispiel Waren oder Dienstleistungen in bar bezahlen, die mehr als 10.000 Euro kosten und nicht nachweisen können, woher das Geld stammt. Wollen Sie beispielsweise ein Auto beim Händler in bar kaufen, muss dieser Ihre Personalien prüfen und die Transaktion schriftlich festhalten.

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Was wären die Gründe für euch, den Partner "auszuschließen"?

Keine

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