Das KPD Verbot war Ausdruck des Kalten Krieges speziell auch zwischen den beiden deutschen Staaten.
Der Historiker Joseph Foschepoth forschte dazu und kam zu diesem Ergebnis: Es war ein politisches Verfahren, bei dem das Bundesverfassungsgericht immer wieder der Bundesregierung vorschlug, den Antrag zurückzunehmen. Doch die Bundesregierung dachte nicht daran, übte Druck aus und bestand auf einem Verbot, dass verfassungswidrig war.
Schon bei der Verkündung des KPD-Verbots hatte der damalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Josef Wintrich, jede Verantwortung für die politischen Folgen dieses hochpolitischen Urteils abgelehnt und die politische Verantwortung ausschließlich der Bundesregierung zugeschoben. Wenige Jahre nach dem KPD-Verbot räumte Verfassungsrichter Herbert Scholtissek, der selbst am KPD-Urteil mitgewirkt hatte, in einer Fernsehsendung freimütig ein, dass der Antrag der Bundesregierung auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit der KPD "gar nicht so schlüssig begründet gewesen sei und unter heutigen Verhältnissen keinerlei Aussicht mehr auf Erfolg hätte". Auch die Verfassungsrichter Konrad Zweigert und Martin Drath äußerten sich Ende der 1960er Jahre kritisch zu dem eigenen Urteil und beklagten die fehlende Revisionsmöglichkeit. Selbst Bundesverfassungsrichter und Berichterstatter im KPD-Prozess Erwin Stein räumte 1968 gegenüber einem führenden Kommunisten ein, das Bundesverfassungsgericht habe bis zum Schluss des Verfahrens der Bundesregierung immer wieder angeboten, den Antrag doch zurückzuziehen. 1996 erklärte die damalige Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts, Jutta Limbach, in einem Zeitungsinterview, "dass sie nach heutigen rechtsstaatlichen Gesichtspunkten die KPD nicht verbieten würde".
Josef Foschepoth: Verfassungswidrig! Das KPD-Verbot im Kalten Bürgerkrieg. Vandenhoeck und Ruprecht, Göttingen 2017, 492 Seiten, 40 Euro