1.) Zu den Kollektivstrafen:
Im Zusammenhang mit den Ordnungsmaßnahmen und Erziehungsmitteln ist zu beachten, dass im Schulrecht bei einem Fehlverhalten einzelner Schüler eine Kollektivstrafe nicht verhängt werden darf. Die Verhängung von Kollektivstrafen würde auch zwangsläufig unschuldige Schüler treffen. Dies wäre dann ein Verstoß gegen den elementaren rechtsstaatlichen Grundsatz, dass jede Strafe Schuld im Sinne einer vorwerfbaren Verwirklichung eines Straftatbestandes voraussetzt. Die Schule ist aber als staatliche Einrichtung den Grundsätzen von einem Rechtsstaat unterworfen. Zudem würde die Kollektivstrafe gegen die Menschenwürde verstoßen, weil sie die von ihnen betroffenen Unschuldigen zum bloßen Objekt der Schuldisziplinargewalt erniedrigen würde. Aus diesen Gründen sind Kollektivstrafen im Schulbereich stets unzulässig.
2.) Nachsitzen
Nein das darf er natürlich nicht. Er muss selbst prüfen und beweisen, ob/dass du schuldig bist.
3.) Beschimpfen
Er darf die Klasse über ihre (mangelnde) Lernbereitschaft in Kenntnis setzen. Beleidigungen sind dabei aber unzulässig!
4.) Verspätung
Ja, das darf er. Die Person sollte es nicht persönlich nehmen und mit den anderen lachen. ;) Erzwingen darf er das Frühererscheinen aber nicht, da gleiches Recht für alle gilt.
5.) Beleidigen
Nein, darf er nicht. (s.o.)
6.) Bundesländerabhängigkeit
Das ist in allen Bundesländern gleich.
Liebe Grüße