Es kommt doch darauf an, was Du an höheren Preisen bei der Vermietung an Feriengäste bekommst. Und es kommt auf die vom Dauermieter zu belegende Saisonzeit an. Wir machen das immer so, dass wir für die Berechnung zuerst den Urlauberpreis nehmen. Und zwar für die vergleichbare Mietzeit im Vorjahr. Für übliche Leerstandszeiten kommen 50% als Mietzeit drauf. Das wäre dann der Erlös durch die regelmäßigen Urlauber plus einer Erwartung für bessere Vermietung. Du musst ja nichts verschenken. Da Du ja die Reinigung beim Gästewechsel sparst, müsstest Du diesen Aufwand wieder abziehen. Bei z.B. 20 Wochen also 19 x z.B. 30 Euro. Dann kommt es drauf an, ob Deine kalkulierten Preise mit Wäsche sind. Die Kosten sind ebenfalls abzuziehen. Das Ergebnis wird höher als ortsübliche Miete sein. Aber wenn es in einem Urlaubsgebiet wenige Dauerwohnungsangebote gibt, regelt auch hier bekanntlich der Markt den Preis.

Zwei Ratgeber hatten den Mietspiegel als Vergleichsmaßstab genannt. Nun, den gibt es erstens nicht für jeden Ort und in der Regel nicht für möblierten Wohnraum.

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Das sieht jetzt so aus:

  1. Du hast keinen Plan
  2. Du hast von dem Sachgebiet keine Ahnung

Vorgehensweise:
  1. Wo sitzt Du, wo sind die zu vermarktenden Einheiten?
  2. Welche Mitbewerber gibt es?
  3. Was werden Deine Leistungen sein? Reine Gästevermittlung, Anreisebetreuung, Wohnungsübergabe, Ausstellung Kurkarten, Reinigung,
  4. Welche Software?
  5. Zusammenarbeit mit Buchungsportalen/Anzeigenportalen
  6. Was erwarten Deine Vermieter/Eigentümer, welche Auslastungsgarantien wirst Du geben?

Viel Erfolg
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Selbstverständlich darfst Du den Ausweis kopieren. Banken machen das z.B. generell bei Kontoeröffnung. Der Hintergrund ist zwar ein anderer, aber es gibt dennoch hinsichtlich der Kopie für sie keine rechtliche Ausnahme.

Außerdem gibt es Meldegesetze. Die gelten auch für Privatvermieter. Jeder Unterkunftsgeber ist verpflichtet, die Gastdaten festzuhalten. Üblicherweise wird ein Meldeschein ausgefüllt und vom Gast unterschrieben. Nur bei Fewos wird es selten kontrolliert. Außer bei Kommunen, die eine Kurabgabe erheben.

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Hm, wenn man es nicht genau weiß, sollte man lieber nicht antworten. Die Frage bezieht sich doch ganz klar auf den Ort "auf der Familienlagune". Nun, die Familienlagune ist das gesamte Areal. Hunde sind nur auf der Deichkrone angeleint oder am Hundestrand Erlengrund (Bereich nördlicher Übergang zur Insel) erlaubt. Auf der Insel sind Hunde nicht erlaubt. Das hat nicht die Kurverwaltung so entschieden sondern steht in der "Gemeindeverordnung über die öffentliche Sicherheit am Strand und zum Schutz der Urlaubsqualität in der Gemeinde Büsum": http://www.amt-buesum-wesselburen.de/dokumente/upload/659de_gemeindeverordnung_%C3%BCber_die_%C3%B6ffentliche_sicherheit_am_strand_....pdf

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Von Büsum aus fährt täglich ein Ausflugsschiff zu den vorgelagerten Sandbänken. Dort kann man - natürlich in gebührendem Abstand - die Tiere gut beobachten.

Auf Helgoland kommt man im Rahmen einer Führung sehr nah an eine Kegelrobbenkolonie, die sich seit einigen Jahren auf der Helgoländer Düne angesiedelt hat.

In Friedrichskoog gibt es eine Seehund-Aufzuchtstation. Dort kann man die Tiere von einer Aussichtsplattform und durch eine riesige Unterwasserscheibe gut beobachten. Die Aufzucht der Heuler erfolgt allerdings im abgeschiedenen hinteren Teil der Freiluftanlage. Da die Kleinen ja später wieder ausgewildert werden, sollen Sie möglichst wenige Menschen zu sehen bekommen. Man kann sie aber per Videoübertragung sehr schön beobachten.

Robben sind sehr scheu. Daher geht nie in die Nähe von den Tieren, falls Ihr sie bei einer Wattwanderung seht.

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