Mit der Erststimme wählst du den Direktkandidaten, mit der Zweitstimme die Landesliste.
In der Regel entscheidet nur letztere über die Zusammensetzung des Parlaments, ist also so gesehen die "wichtigere".
Es gibt aber auch Abweichungen davon, so zählen bsp. in Bayern beide Stimmen für die Zusammensetzung des Parlaments.
Zur Zweitstimme grundsätzlich:
In der Regel stellen die Partei ihre Listen selber auf und der Wähler wählt dann mit der Stimme für die Partei genau diese Liste in der vorgegebenen Reihenfolgen.
Aber auch das kann Abweichen, bsp. Landtagswahl Baden-Württemberg, oder Kommunalwahl in Bayern, wo der Wähler auch auf die Liste Einfluss nehmen kann.