Ich könnte mir vorstellen, dass der eine oder andere Mann es als Herausforderung sieht, eine Zicke zu bändigen ggg

...zur Antwort

Das was Du siehst und was Vorschrift wäre, wird nur zu selten eingehalten. Kleines Beispiel: war in einem Supermarkt, welche eine Bäckerei integriert hat, noch während ich meine Waren zahle, schaue ich, was die Verkäuferin dort so macht (eigentlich eher, um mich inspieren zu lassen, ob ich und was ich evtl vom Bäcker mitnehme) und sehe, dass sie mit bloßen Händen die Ware hin- und herbewegt. Als ich dann gezahlt hab und mich zum Bäckerstand hinbewege und meine Bestellung aufgebe, zieht sie einen Einmalhandschuh an, um damit die Ware anzufassen, die sie noch wenige Minuten zuvor mit bloßen Fingern angerührt hat. Und ich denke das ist kein Einzelfall

...zur Antwort

Amazon schreibt dazu: Sie können alle bei uns gekauften Versandartikel innerhalb von 30 Tagen an uns zurücksenden. Neben dem Bürgerlichen Gesetzbuch, das Ihnen ein Widerrufsrecht innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Ware gewährt, bleibt Ihnen damit unsere bisherige Garantie erhalten.

...zur Antwort

Gegen sowas helfen diese netten Aufkleberchen am Briefkasten "Werbung einwerfen verboten". Ansonsten ab in die Altpapiersammlung.

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.